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GESUNDHEIT/1159: Richtige Arbeitshöhe entlastet Pflegende (BGW)


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
BGW-Presse-Info - 30. Dezember 2013

Richtige Arbeitshöhe entlastet Pflegende

BGW rät: Bett hochfahren und im Bad einen Hocker nutzen



Hamburg - Pflegende können ihren Rücken deutlich entlasten, indem sie bei der Grundpflege am Bett und im Badezimmer auf die richtige Arbeitshöhe achten. Das hat eine aktuelle Studie ergeben, die die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zusammen mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) durchgeführt hat. Das Pflegebett wird bei der Grundpflege am besten auf Leistenhöhe hochgefahren, im Badezimmer unterstützt ein Hocker das rückengerechte Arbeiten.

Zusammenhang von Arbeitshöhe, Körperhaltung und Anstrengung erforscht

Die Forscher der BGW und des UKE untersuchten den Einfluss der Arbeitshöhe auf die Rückenhaltung und auf die körperliche Belastung bei Grundpflegetätigkeiten wie dem Waschen und Anziehen oder dem Wechseln des Bettlakens. In einer Laborstudie beobachteten sie zwölf Altenpflegekräfte, die entsprechende Aufgaben am Pflegebett und im Badezimmer auf jeweils drei Arbeitshöhen ausführten. Dabei wurden die Oberkörperneigungen mit einem speziellen System zur computer-unterstützten Erfassung und Langzeitanalyse von Muskel-Skelett-Belastungen (kurz: CUELA) gemessen. Zudem gaben die Probanden an, wie anstrengend sie die Tätigkeiten jeweils fanden.

Fazit: Möglichst aufrecht arbeiten

"Die Messungen haben ergeben, dass die Studienteilnehmer mit steigender Betthöhe länger in aufrechter Haltung arbeiteten", berichtet Sonja Freitag von der BGW. "Dabei zeigte sich, dass das Hochstellen des Bettes von Knie- auf Oberschenkelhöhe nur die starken Oberkörperneigungen erheblich reduzierte. Erst wenn das Bett auf Leistenhöhe hochgestellt wurde, arbeiteten die Probanden deutlich länger in aufrechter Körperhaltung", so die Projektleiterin. Je größer der Zeitanteil in aufrechter Haltung war, desto geringer fanden die Probanden zudem die körperliche Anstrengung.

Ähnlich waren die Ergebnisse im Badezimmer: Dort verbrachten die Probanden bei Pflegetätigkeiten an Beinen und Füßen den größten Zeitanteil in aufrechter Rückenhaltung, wenn sie sich auf einen Hocker setzten. Gleichzeitig fanden sie bei solchen Tätigkeiten die sitzende Haltung weniger anstrengend als das Arbeiten im Stehen, Hocken oder Knien.

Hohes Entlastungspotenzial für Pflegende

Das Entlastungspotenzial durch aufrechteres Arbeiten bei der Grundpflege ist hoch, denn Pflegende arbeiten bislang häufig in ungünstigen Körperhaltungen. In einer vorangegangenen Studie hatten die Forscher von BGW und UKE insgesamt 27 Pflegekräfte einen gesamten Frühdienst lang mit dem CUELA-Messsystem beobachtet. Dabei hatte sich gezeigt, dass die Pflegekräfte in der Altenpflege durchschnittlich zwei Stunden und die in der Krankenpflege durchschnittlich eine Stunde pro Frühdienst in vorgeneigter Haltung verbrachten. Gleichzeitig hatte keine der damals im Arbeitsalltag begleiteten Personen das Bett für die Grundpflege auf Leistenhöhe gestellt, obwohl das in vielen Fällen möglich gewesen wäre.

Voraussetzungen und Tipps

"Bei der Grundpflege mit aufgerichtetem Oberkörper zu arbeiten, setzt voraus, dass die Pflegezimmer mit höhenverstellbaren Betten und die Badezimmer mit Hockern ausgestattet sind", erklärt Freitag. Weiter müssen die Pflegenden wissen, welch großen Einfluss die Arbeitshöhe auf die individuelle Muskel-Skelett-Belastung hat und welche Höhe die richtige ist. "Aufgrund unser Laborstudie können wir sagen, dass bei der Grundpflege die Matratzenoberkante in Höhe der Leistengegend liegen sollte", so die Expertin der BGW. "Das Hochfahren des Bettes kostet übrigens, anders als viele Pflegekräfte meinen, auch nicht viel Zeit. Im Laufe eines durchschnittlichen Frühdienstes im Krankenhaus oder Pflegeheim kommen da nur drei bis sechs Minuten zusammen."

Für die Grundpflege im Bad bietet sich vor allem für das Versorgen von Beinen und Füßen ein Hocker an. "Dann müssen sich die Pflegekräfte bei diesen Aufgaben weder im Stehen stark nach unten beugen noch vor dem Patienten auf dem Boden knien, was besonders für ältere Pflegekräfte problematisch sein kann", erläutert Freitag. Hinzu kommt hier noch ein ganz anderer Aspekt: "Wenn die Pflegekraft auf einem Hocker sitzt, begegnet sie dem Patienten auf Augen- und Ohrenhöhe - was gerade bei Patienten mit Seh- oder Hörschwächen die Kommunikation erleichtert."


Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über sieben Millionen Versicherte in mehr als 600.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Über die Kampagne "Denk an mich. Dein Rücken"

Das richtige Maß an Belastung hält den Rücken gesund - mit dieser Botschaft wendet sich die Rückenkampagne der Unfallversicherungsträger "Denk an mich. Dein Rücken" an Arbeitgeber und Versicherte. Die BGW ist Partner der Präventionskampagne und engagiert sich in diesem Rahmen mit umfangreichen Unterstützungsangeboten.

Weitere Informationen:
www.bgw-online.de, Suchstichwort: gesunder Rücken.

Weitere Informationen der BGW zum Projekt CUELA (Computer-unterstützte Erfassung und Langzeitanalyse von Muskel-Skelett-Belastungen) finden Sie unter www.bgw-online.de, Suchstichwort: Ergonomie. Dort erscheint voraussichtlich Ende Januar 2014 auch eine deutschsprachige Übersetzung des wissenschaftlichen Fachartikels zur jüngsten Teilstudie.

Zu den aktuellen Studienergebnissen ist ein wissenschaftlicher Artikel (englischsprachig) in der Fachzeitschrift "The Annals of Occupational Hygiene" erschienen unter:
http://annhyg.oxfordjournals.org/cgi/reprint/met071?ijkey=EosPNkNrzlWJj1O&keytype=ref

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Quelle:
BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BGW-Presse-Info vom 30.12.2013
BGW-Kommunikation, Torsten Beckel und Sandra Bieler
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2014