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ETHIK/1158: Landesärztekammer bereitet Weg für Präimplantationsdiagnostik (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 28. Juli 2014

Landesärztekammer bereitet Weg für Präimplantationsdiagnostik



Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat das Statut einer länderübergreifenden Ethikkommission verabschiedet.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter einer Frau. Die PID ist unter engen Voraussetzungen zulässig. Um zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, müssen sich betroffene Frauen von einer Ethikkommission beraten lassen und deren zustimmendes Votum einholen. Die baden-württembergische Ärzteschaft hat am vergangenen Freitag (25.07.2014) den Weg frei gemacht für die Einrichtung einer länderübergreifenden PID-Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Pro Bundesland wird derzeit nur mit einer geringen Zahl entsprechender Anträge gerechnet. Deshalb hat sich die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Ärztekammern aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen darauf verständigt, gemeinsam eine Ethikkommission zu errichten. Das baden-württembergische Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat die hierzu erforderlichen gesetzgeberischen Vorarbeiten geleistet und dem Kabinett bereits einen entsprechenden Staatsvertrag vorgelegt, der am 3. Juni 2014 beschlossen wurde.

Der Staatsvertrag konkretisiert die Vorgaben der Präimplantationsdiagnostikverordnung des Bundes für die Durchführung der PID in einem PID-Zentrum, insbesondere die Zuständigkeit der gemeinsamen Ethikkommission, ihre Zusammensetzung, die Benennung und Berufung der Mitglieder sowie die Berichtspflicht der Kommission gegenüber den beteiligten Ländern. - Jetzt muss noch - wenn alle am Staatsvertrag beteiligten Länder diesen ratifiziert haben - ein Zustimmungsgesetz in den Landtag eingebracht und dort beschlossen werden.

Nach den Vorgaben des Staatsvertrages hat die Landesärztekammer für die Tätigkeit der Ethikkommission unter anderem Regelungen zur Einrichtung einer Geschäftsstelle, zum Verfahren, zur Entschädigung der Mitglieder sowie zu den Kosten für die Antragsberechtigten zu treffen. Aus diesem Grunde hat die Landesärztekammer mit den beteiligten Ärztekammern und mit den jeweiligen Ländervertretern ein Statut der PID-Ethikkommission konsentiert. Am vergangenen Freitag (25.07.2014) stimmte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg diesem Statut zu. Damit ist kammerseitig der Weg frei für die Einrichtung der länderübergreifenden PID-Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.


PID-Zentren, in denen die PID durchgeführt wird, müssen zugelassen werden. Diese Zulassung erfolgt in Baden-Württemberg durch das Sozialministerium, welches bei der Prüfung der sachlichen, inhaltlichen und personellen Anforderungen an ein Zentrum auf die sachverständige Unterstützung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zurückgreifen wird.

Diese Pressemitteilung ist auch online abrufbar:
www.aerztekammer-bw.de/40presse

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Pressestelle
Leiter: Dr. med. Oliver Erens
Jahnstraße 38a, D-70597 Stuttgart
Telefon: 07 11 - 769 89 99, Fax: 07 11 - 76 45 23
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2014