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PREIS/2159: Katholischer Medienpreis 2017 - Sechs Nominierungen und "Sonderpreis der Jury" (DKP)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 24.07.2017

Katholischer Medienpreis 2017

Sechs Nominierungen und "Sonderpreis der Jury"


Der Katholische Medienpreis wird am 16. Oktober 2017 in Bonn verliehen. Die Jury des Medienpreises hat erstmalig in den Kategorien "Elektronische Medien" und "Printmedien" jeweils drei Beiträge als preiswürdig nominiert. Die von der Jury aus den Nominierten ausgewählten Preisträger werden beim Festakt bekanntgegeben. Den Nominierten, die den Preis nicht erhalten haben, wird eine Urkunde verliehen, die die "Auszeichnung journalistisch WERTvoll" ersetzt. Der Katholische Medienpreis ist mit jeweils 5.000 Euro dotiert und wird in den Kategorien "Elektronische Medien" und "Printmedien" vergeben. Erstmals wird auch ein mit 2.000 Euro dotierter "Sonderpreis der Jury" verliehen. Mit dem Sonderpreis können Journalisten beispielsweise für ein innovatives, ungewöhnliches Format (speziell im Bereich Online), für einen bemerkenswerten Essay oder Kommentar, für ihr Lebenswerk oder andere besondere journalistische Verdienste ausgezeichnet werden.

Seit 2003 wird der Katholische Medienpreis jährlich von der Deutschen Bischofskonferenz zusammen mit der Gesellschaft Katholischer Publizisten e. V. (GKP) und dem Katholischen Medienverband e. V. (KM.) ausgeschrieben. "Ausgezeichnet werden Beiträge, die die Orientierung an christlichen Werten sowie das Verständnis für Menschen und gesellschaftliche Zusammenhänge fördern, das humanitäre und soziale Verantwortungsbewusstsein stärken und zum Zusammenleben unterschiedlicher Gemeinschaften, Religionen, Kulturen und Einzelpersonen beitragen", hieß es in der diesjährigen Ausschreibung.

Die Jury des Katholischen Medienpreises besteht aus sechs Personen und wird vom Vorsitzenden der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), geleitet. Die weiteren Mitglieder sind Albert Herchenbach (ehemaliger Chefredakteur stadtgottes, Nettetal), Wolfgang Küpper (Redaktionsleiter Bayerischer Rundfunk Religion und Orientierung, München), Stefan Kläsener (Chefredakteur im Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag, Flensburg), Andreas Kuschbert (Chefredakteur Heinrichsblatt, Bamberg) und Frank Windeck (Konrad-Adenauer-Stiftung, Bonn).


Nominierungen der Jury in der Kategorie Printmedien

Lena Niethammer ist für ihren Artikel "Sieht mich jemand?" nominiert, der am 29. Oktober 2016 in "Der Tagesspiegel" erschienen ist. Die Autorin schreibt die Geschichte eines vereinsamten Mannes, der sich nichts mehr ersehnt als Kontakt zu anderen Menschen. Sie ist auf eine Anzeige dieses Mannes aufmerksam geworden und hat ihn ein halbes Jahr lang begleitet. Die Geschichte zeigt, warum es für manche Menschen fast aussichtlos ist, sich aus ihrer Isolation zu befreien, auch wenn sie immer wieder einen neuen Anfang wagen.

Claas Relotius ist nominiert für "Königskinder", erschienen am 9. Juli 2016 in "Der Spiegel". In seinem Artikel erzählt der Autor die Geschichte von Alin und Ahmed, die sich nach einem Zuhause sehnen. Sie wollen nach Deutschland, das ihnen wie das Paradies erscheint, ein Land, in dem angeblich eine gütige Königin regiert, von der sie nur den Namen kennen: Angela Merkel. Die Reportage deckt nicht nur die unmenschlichen Zustände auf, in denen Flüchtlingskinder in der Türkei leben, sie zeigt auch, wie eine ganze Generation um ihre Zukunft gebracht wird.

Björn Stephan ist für seinen Beitrag "Klassenunterschied" nominiert, der am 15. Juli 2016 im "Süddeutsche Zeitung Magazin" erschienen ist. In Deutschland soll jedes Kind die gleichen Chancen bekommen. Doch wie stark hängt die Leistung eines Schülers von seiner Herkunft ab - und wie stark vom Unterricht? Das SZ-Magazin hat ein Schuljahr lang zwei sehr verschiedene erste Klassen in Berlin begleitet. Ein einfühlsames und intensives Porträt von Kindern und ihren Lehrerinnen an der Jens-Nydal-Schule und der Reinhardswaldschule, die beide im Bezirk Kreuzberg liegen, zwischen denen jedoch eine tiefe, unsichtbare Kluft liegt.


Nominierung der Jury in der Kategorie Elektronische Medien

Jürgen Brügger und Jörg Haaßengier sind für ihren Beitrag "Nordstadtkinder" nominiert, der am 9. Mai 2016 im "WDR Fernsehen" ausgestrahlt wurde. Der Beitrag handelt von einer von Abschiebung bedrohten Familie, die seit fünf Jahren in Dortmund lebt. Es ist ein Asylthema, das sehr nah in die Welt von Kindern, deren Familien mit Abschiebung rechnen müssen, hineinführt. Der Film wertet nicht, er stellt sehr neutral dar. Dabei kommt er ganz ohne Off-Text aus.

Manuel Daubenberger und Lara Straatmann sind für "Nach 30 Jahren ein Zuhause. Eine Romreise mit Folgen", ausgestrahlt im "NDR Fernsehen" am 30. Januar 2017, nominiert. In dem Beitrag sind Obdachlose keine "Penner", sondern Menschen. Zwei von ihnen werden zu einer Audienz beim Papst begleitet. Der Zuschauer kann sehen, welche dramatische Änderung das Leben der beiden nach der Romreise nimmt.

Jeanne Turczynski ist für ihren Beitrag "Risiko Spätabbruch. Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod" nominiert, der am 22. September 2016 im "Bayerischen Rundfunk radioThema, Bayern 2" ausgestrahlt wurde. An vier konkreten Fällen zeigt die Hörfunksendung, in welche Gewissenskonflikte Betroffene geraten, wenn während der Schwangerschaft ein "Defekt", etwa das Down-Syndrom, diagnostiziert wird. Statt Unterstützung und Begleitung zu erhalten, werden sie oft alleingelassen. Die Autorin trifft mit ihrer Sendung den Kern einer gesellschaftlichen Entwicklung, die der Selektion menschlichen Lebens in Theorie und Praxis immer mehr Platz einräumt.


Sonderpreis der Jury

Christina Fee Moebus wird für die Crossmedia-Serie "Der Gespenster-Schiff-Prozess", die am 26., 27. und 28. September 2016 im Internet des Nordwestradios veröffentlicht wurde, mit dem Sonderpreis der Jury ausgezeichnet. Das crossmediale Projekt von "Radio Bremen" versucht mit guter Bildsprache und dokumentarischem Ton, eine Art Lokalreport über die Vorfälle in Bremerhaven zu Beginn des Schreckensregiments der Nationalsozialisten zu rekonstruieren. Dabei wird klar: Es gab viele Ohren- und etliche Augenzeugen, die die Folter an den Verhafteten miterlebten. Daher musste das "Gespensterschiff", ein außer Dienst gestelltes Marineboot aus dem Ersten Weltkrieg, in ein außerhalb gelegenes Hafenbecken verlegt werden, damit sich Anwohner nicht mehr über die Schreie der Gefolterten beschwerten. In kurzen Sequenzen behandelt Christina Fee Moebus den Prozess in der Nachkriegszeit, die Erinnerung eines Opfers und den Rechtfertigungsversuch eines Haupttäters. Es ist ein zeitgemäß aufbereitetes Stück lokaler Erinnerungskultur, frei von moralisierender Kommentierung. Die Jury möchte die originelle Umsetzung bei spärlichen Foto- und Filmquellen ebenso würdigen wie den Ansatz, die Grausamkeiten der NS-Zeit in eine Nachbarschaft zurückzuholen, die sich damals hilflos und passiv zeigte.


Hinweise:
Die Jurybegründung zur Preisträgerin des "Sonderpreises der Jury" ist im Internet unter www.dbk.de und auf der Initiativen-Seite Katholischer Medienpreis verfügbar.
Weitere Informationen sind unter www.dbk.de auf der Initiativen-Seite Katholischer Medienpreis verfügbar.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 122 vom 24. Juli 2017
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
Postanschrift: Postfach 29 62, 53019 Bonn
Telefon: 0228/103-0, Fax: 0228/103-254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
Internet: www.dbk.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2017

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