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MELDUNG/484: Bundesarchiv schaltet Filmregistrierung frei (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 4. Juli 2013

Bundesarchiv schaltet Filmregistrierung frei

Heute tritt die Novelle des Bundesarchivgesetzes in Kraft, wonach Hersteller deutscher Kinofilme verpflichtet sind, ihre neuen Filme innerhalb eines Jahres zu registrieren.



Dazu erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Die Pflichtregistrierung für alle deutschen Kinofilme ist ein wichtiger Meilenstein zur umfassenden Sicherung unseres Filmerbes. Das Bundesarchiv hat dazu das Deutsche Filmregister eingerichtet und heute für die Registrierung freigeschaltet. Filme sind als Teil unserer Kultur und als Zeitdokumente von herausragendem historischen und dokumentarischen Wert. Umso wichtiger ist es, das nationale Filmerbe in seiner Vielfalt zu erhalten und künftigen Generationen zugänglich zu machen. Mit der Einführung der gesetzlichen Pflichtregistrierung macht die Bundesregierung deutlich, dass sie die Sicherung des nationalen Filmerbes als kulturelle Langzeitaufgabe ernst nimmt und weiter verfolgt."

Das novellierte Bundesarchivgesetz beinhaltet die Verpflichtung für die Hersteller deutscher Kinofilme, ihre Filme innerhalb eines Jahres nach der ersten öffentlichen Aufführung oder Fertigstellung zu registrieren. Dabei wird auch vermerkt, an welchem Ort sich eine technisch einwandfreie archivfähige Kopie des jeweiligen Kinofilms befindet. Die Daten zu den Filmen werden im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv erfasst. Damit werden sämtliche deutsche Kinofilme - unabhängig davon, ob sie öffentlich gefördert wurden oder nicht - von jetzt an im Bundesarchiv als dem zentralen Filmarchiv registriert.

Weitere Informationen zum Deutschen Filmregister unter:
www.pflichtregistrierung-film.bundesarchiv.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Juli 2013
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2013