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MELDUNG/215: Zur Evaluation des Drei-Stufen-Tests (ZDF)


ZDF Pressestelle: Mainz, 18. Februar 2011

Pressemeldung des ZDF-Fernsehrates zur Evaluation des Drei-Stufen- Tests

- Polenz: Verfahren durch Transparenz und Unabhängigkeit geprägt
- Fernsehrat evaluiert Drei-Stufen-Test


Der Fernsehrat hat sich nach dem Abschluss des Drei-Stufen-Tests zum Telemedienbestand von ZDF, 3sat und PHOENIX mit der Frage beschäftigt, welche Erkenntnisse aus dem Verfahren gewonnen werden können. Aus der Mitte des Fernsehrates war der Wunsch geäußert worden, eine Evaluation mit dem Ziel der Reflexion, der Transparenz und der Optimierung des Verfahrens für die Zukunft durchzuführen.

Neben einer Evaluation des fachlichen, zeitlichen und finanziellen Aufwands hat sich das Gremium unter anderem mit der Möglichkeit einer Beschleunigung des Verfahrens, der Notwendigkeit der Schriftlichkeit von Stellungnahmen Dritter sowie mit der Pflicht zur Einholung von Marktgutachten bei kleineren Angeboten befasst. Zu diesen Fragen hat der Fernsehrat seine Erfahrungen mit der Anwendung der geltenden staatsvertraglichen Regelungen zugrunde gelegt und diese bewertet. Im Ergebnis sieht der Fernsehrat in den genannten Bereichen derzeit keinen Änderungsbedarf im Hinblick auf die geltende Rechtslage.

Die staatsvertraglichen Regelungen zur Verweildauer haben sich nach Auffassung des Fernsehrats dagegen als weniger praktikabel erwiesen. Auch mit Blick auf die Folgen der Depublikation hält der Fernsehrat eine Evaluierung bei der nächsten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags für erforderlich, um langfristig eine für alle Betroffenen zufrieden stellende Lösung zu finden. Der Streit um die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der presseähnlichen Angebote konnte trotz eines eindeutigen Votums des Fernsehrates in dieser Frage nicht vollständig beigelegt werden. Es bestand Einigkeit darüber, dass vom Verfahren des Drei-Stufen-Tests auch nicht erwartet wurde, dass divergierende Grundpositionen im Wettbewerb wie die der öffentlich-rechtlichen Anstalten und die der Verleger miteinander in Einklang gebracht werden können.

Der Vorsitzende des Fernsehrates, Ruprecht Polenz, zum Verfahren insgesamt: "Es ist dem Fernsehrat gelungen, eine zeitlich wie fachlich intensive Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema des Telemedienauftrags zu bewältigen. Transparenz und Unabhängigk eit des Gremiums haben das Verfahren geprägt. Der Fernsehrat wurde durch die neue Aufgabe als Kontrollorgan, das seine Legitimation aus der Binnenpluralität schöpft, aufgewertet. Er wird die Umsetzung der Telemedienkonzepte durch das ZDF weiterhin begleiten und sich in regelmäßigen Abständen über relevante Entwicklungen der Telemedienangebote und des Marktes informieren."


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Quelle:
ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen
ZDF Pressestelle: Mainz, 18. Februar 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2011