Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → FAKTEN


GEWERKSCHAFT/171: ver.di zur Reform des Telemedienauftrags (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. Juli 2017

ver.di zur Reform des Telemedienauftrags: Für zeitgemäße Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet braucht es weitergehende Schritte


Berlin, 05.07.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Rundfunkkommission der Länder auf, im Sinne der Beitragszahler für zeitgemäße Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) im Internet zu sorgen. Hintergrund sind die von der Rundfunkkommission vorgelegten Vorschläge zur Reform des Telemedienauftrags des ÖRR [1], zu denen ver.di per Online-Konsultation heute eine Stellungnahme übermittelt hat (siehe ausführlich unter [2].

"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch im Internet seinen Programmauftrag erfüllen und alle Bevölkerungsteile erreichen. Darauf haben die Beitragszahler einen Anspruch. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festgestellt. Von daher ist es gut, wenn die Länder nun Schritte gehen, um das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten technologischer Entwicklungen und veränderten Nutzerverhaltens anzupassen. Allerdings können die vorliegenden Vorschläge der Rundfunkkommission nur ein erster Schritt sein. Wir wünschen uns mehr Mut zur Veränderung, damit der öffentlich-rechtliche Auftrag auch im Internet erfüllt werden kann", forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Werneke kritisierte unter anderem, dass die sogenannten Verweildauern nicht deutlicher freigegeben werden. Er forderte, für die Bereiche Bildung, Information und Kultur jegliche Verweildauern abzuschaffen, "denn das Entfernen von Inhalten widerspricht dem umfassenden öffentlich-rechtlichen Auftrag. Gerade für jüngere Nutzer ist das Netz die Hauptkommunikations- und Informationsquelle, sie - und alle anderen - haben Anspruch auf dauerhaft verfügbare öffentlich-rechtliche Inhalte, deren Urheber natürlich entsprechend honoriert werden müssen."

Gleichfalls kritisch sieht ver.di, dass eine flächendeckende lokale Berichterstattung weiterhin verboten bleiben soll. "In Zeiten des Rückgangs flächendeckender Versorgung mit lokalen Presseerzeugnissen brauchen Bürger die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren. Vor allem für die Dritten Programme ist der enge lokale und regionale Bezug Daseinsberechtigung und Auftrag. Deshalb muss es den Anstalten erlaubt sein, aus ihrem Gebiet auch umfassend online zu berichten", so Werneke.

Auch der Versuch der Rundfunkkommission, die Presseähnlichkeit neu zu definieren, ist nach ver.di-Auffassung ungenügend: "Das Konzept der Presseähnlichkeit ist sachlich nicht begründbar. Das Internet ist ein eigenes Medium, das grundsätzlich alle Darstellungsformen umfasst. Warum sollten Verlage die Definitionshoheit darüber erhalten, was öffentlich-rechtliche Anstalten im Netz dürfen und was nicht, während Verlage rundfunkähnliche Angebote bereitstellen, die nach derselben Logik eigentlich nur den Rundfunkveranstaltern vorbehalten wären? Das Konzept Presseähnlichkeit ist überholt", sagte Werneke.


Anmerkungen:
[1] http://tinyurl.com/sv8d8w8
[2] https://tinyurl.com/y9qhhv6l

*

Quelle:
Presseinformation vom 05.07.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang