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GEWERKSCHAFT/077: Fünf Thesen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. März 2014

ver.di-Appell:
Fünf Thesen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks



Berlin, 12.03.2014 - Anlässlich der morgen (13.3.) stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Länderchefs heute ein Thesenpapier zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugestellt. Darin macht ver.di deutlich, dass das bestehende System einiger Verbesserungen bedarf, wenn es auch in Zukunft noch relevant sein und seinem gesellschaftlichen Auftrag gerecht werden soll.

"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland leistet noch immer Beachtenswertes - von der Versorgung mit unabhängiger Informationen bis hin zu guter Unterhaltung. Trotzdem finden die Angebote bei den Jüngeren immer weniger Anklang. In Teilen der Politik, der Wirtschaft oder bei einigen Zeitungsverlegern haben die Öffentlich-Rechtlichen sogar mit massiver Gegenwehr zu kämpfen. Im Internetzeitalter bedarf es aber nicht des Abbaus öffentlich-rechtlicher Inhalte, sondern vielmehr einer Stärkung. Dazu sind aber Veränderungen nötig", erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender. "Ein Rundfunk, der von der Allgemeinheit finanziert wird, muss nicht nur mit Unabhängigkeit, Vielfalt und Qualität überzeugen, er muss auch alle Bevölkerungsschichten erreichen. Hierzu sollen unsere Thesen beitragen."

Mit Blick auf die anstehende Entscheidung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, wie mit den zu erwartenden Mehreinnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag zu verfahren ist, sagte Werneke weiter: "In erster Linie brauchen die Öffentlich-Rechtlichen eine sichere Finanzierungsperspektive und eine ausreichende finanzielle Reserve. Es darf jetzt nicht zu vorschnellen Beitragssenkungen kommen, die schlimmstenfalls später wieder eine Erhöhung nach sich ziehen." Bevor über Senkungen nachgedacht werde, müsse der neue Rundfunkbeitrag wie vorgesehen umfassend evaluiert werden. Vor einer Beitragssenkung hatten auch die Vorsitzenden der Personalräte der ARD und des ZDF und die Produzentenallianz gewarnt. Sie forderten die Nutzung der Mehreinnahmen für die Verbesserung der Produktionsbedingungen. Werneke begrüßte die Initiativen der Personalräte und des Tarifpartners von ver.di.

Das vom ver.di-Bundesvorstand beschlossene Thesenpapier formuliert auf den fünf wichtigsten Themenfeldern Anforderungen sowohl an die Politik als auch an die Sender selbst, wie ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk gestaltet sein muss, damit er leistungsfähig bleibt und weiterhin Akzeptanz findet. Die Themen umfassen dabei die Aspekte Finanzierung, Qualität, Arbeitsbedingungen, Verbreitung und Gremienkontrolle. "In einer Medienlandschaft mit starker privat-kommerzieller Konkurrenz müssen auch öffentlich-rechtliche Inhalte ihren festen Platz haben. Dabei sind auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aufgefordert, die entsprechenden staatsvertraglichen Rahmenbedingungen zu schaffen", so Werneke weiter.

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Öffentlich-rechtlich?
Ja, bitte!

Fünf Thesen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
 
Vorbemerkung

Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags brachte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erneut unter Beschuss: Die Umstellung legte offen, wie viele sich in der Vergangenheit ihrer Zahlungspflicht entzogen haben. Die Wirtschaft und ihre Interessenverbände wehrten sich gegen den Rundfunkbeitrag, obwohl ihr Anteil am Gebührenaufkommen zuletzt bei nur etwa neun Prozent lag. Die Verlegerlobby wettert nach wie vor gegen die öffentlich-rechtlichen Internetauftritte und sieht in Nachrichtenangeboten eine unerlaubte "elektronische Zeitung". Auch in weiten Teilen der Politik, die das öffentlich-rechtliche Angebot in Staatsverträgen geregelt hat, schwindet der Rückhalt. Das Grundrauschen: In Zeiten des Internets könne und müsse man öffentlich-rechtliche Angebote zurückschrauben und die Beiträge - wenn nicht senken - zumindest deckeln. Die Begründung: Die Akzeptanz sei in der Bevölkerung nicht mehr ausreichend gegeben.

Dabei bedarf der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade im Internetzeitalter einer Renaissance. Das ergibt sich nicht nur aus seiner Bestands- und Entwicklungsgarantie, die ihm das Bundesverfassungsgericht zugesprochen hat, sondern auch aus der sich verändernden Mediennutzung und der Vielfalt der Medienangebote. Wer heute neben Hörfunk und Fernsehen nicht angemessen im Netz vertreten ist, verliert wichtige Nutzergruppen dauerhaft.

Mit diesem Thesenpapier will die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ihren Beitrag zur Diskussion leisten. ver.di sagt dabei Ja zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, der im weltweiten Vergleich einmalig ist und Beachtenswertes leistet - von der Versorgung mit unabhängigen Informationen bis hin zu guter Unterhaltung. In der dualen Rundfunklandschaft ist ein hochwertiges öffentlich-rechtliches Angebot zugleich auch Ansporn für Vielfalt und Qualität bei den privaten Rundfunkanbietern, der zweiten und wichtigen Säule für die Programmvielfalt in Deutschland.

Gerade weil ver.di dieses öffentlich-rechtliche Rundfunksystem für so erhaltenswert hält, bedarf es aber an vielen Stellen Verbesserungen - im Sinne der Gesellschaft, der dieser Rundfunk dienen soll.

Berlin, 3. März 2014

(Beschluss des ver.di-Bundesvorstandes)


1. Dem Auftrag verpflichtet. Was der Gesellschaft dienen soll, muss ausreichend finanziert und unabhängig sein.

Aus guten Gründen wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland durch den Rundfunkbeitrag, also durch die Allgemeinheit finanziert. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu jeder Zeit ein unabhängiges, vielfältiges und qua-litativ hochwertiges Angebot an Information, Bildung, Kultur, Sport und Unterhaltung gibt. Die Öffentlich-Rechtlichen haben einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag: Sie sollen frei von Marktmechanismen (ergo: Werbekunden) zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Das gilt insbesondere für das Fernsehen mit seiner enormen Reichweite und Wirkungskraft.

Zwangsläufig steht das in einem Spannungsverhältnis mit Werbeausstrahlungen, gerade im Fernsehen. Unbestritten hat Werbung Einfluss auf das Programm. ver.di hält deshalb grundsätzlich ein werbefreies öffentlich-rechtliches Fernsehen für ein wichtiges Ziel. Zum Erwerb von Sportrechten wird Werbung und Sponsoring weiterhin notwendig bleiben. ver.di weiß um die Schwierigkeiten eines Werbeverzichts. Denn nicht nur die dann wegfallenden Werbeeinnahmen [1] müssen kompensiert, sondern auch freiwerdende Programmflächen gefüllt werden. Dabei muss die Politik gewährleisten, dass fehlende Werbeeinnahmen ausgeglichen und nicht durch Personalabbau und zu Lasten des Programms finanziert werden. Eine schrittweise Umstellung ist möglich. Ein werbefreies Fernsehen kann dafür sorgen, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihr Profil stärken - und so einmal mehr ihre Rundfunkbeiträge legitimieren.

Qualität und Unabhängigkeit zeichnet zudem aus, dass das Programm weder von kommerziellen noch von politischen Interessen geleitet ist. Nicht Dritte sollen Einfluss auf Themen nehmen, vielmehr sollen Inhalte und journalistische Standards die Programmentwicklung bestimmen. Deshalb ist Schleichwerbung tabu, sind Produktplatzierungen, Kooperationen und Kofinanzierungen offenzulegen und verdeckte Finanzierungen zu unterlassen.

Zu einer ehrlichen Betrachtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört aber auch, dass die Höhe der Rundfunkbeiträge die Anstalten in die Lage versetzen muss, ihren Funktionsauftrag zu erfüllen und Kostensteigerungen auszugleichen. Denn dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht verfassungsrechtlich eine ausreichende Finanzausstattung zu. Und auch die Beschäftigten haben ein Recht auf eine angemessene Tarifentwicklung, wie sie in anderen Branchen üblich ist.


2. Den Mehrwert im Blick. Öffentlich-rechtliche Programme überzeugen mit Qualität, Relevanz und Mut.

Die Quote ist das schlagende Argument vieler Programmmacherinnen und -macher: Wer Reichweite nachweisen kann, kann sein Programm immer legitimieren. Das Motto: Was viele sehen wollen, muss schon irgendwie gut sein. Diese Quotenlogik ist bei den privaten Rundfunkanbietern systemimmanent, weil sie sich über Werbeeinnahmen finanzieren. Sie hat aber auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfasst, obwohl dessen öffentliche Finanzierung gerade dies verhindern soll.

Richtig ist: Die Quote ist immer auch ein Gradmesser für die Akzeptanz in der Gesellschaft. Die anhaltend hohen Quoten von ARD und ZDF beweisen, dass ihr Programm nach wie vor gesellschaftlich breit verankert ist, sowohl im Hörfunk als auch im Fernsehen. Ob politische Reportagen oder TV-Mehrteiler - noch immer stemmen die Öffentlich-Rechtlichen mit Erfolg große Projekte und prägen damit auch gesellschaftliche Debatten mit. Richtig ist aber auch: Wenn bereits die Planung von Sendungen allein auf quantitativen Erfolg abgestellt wird, wird die Quote zur Schere im Kopf, die Themen verhindert und Kreativität lähmt.

Die Rundfunkanstalten sind deshalb aufgefordert, mutige Formate und vielfältigere Inhalte zu erproben und diese vor allem langfristig zu platzieren. Qualität zahlt sich auf Dauer aus, Relevanz muss erarbeitet werden. Dazu muss man Neues länger wirken lassen, Reichweiten langfristig messen sowie bei den Messungen auch Wiederholungen und Onlineabrufe (z.B. in Mediatheken) berücksichtigen. Auch müssen die Anstrengungen verstärkt werden, das hauseigene Kreativpotenzial zu nutzen und Neues zu wagen - Formate selbst zu entwickeln und Gesichter zu fördern. Die öffentliche Finanzierung ist auch eine Verpflichtung, mutig zu sein - ob durch Testlabore, Kreativitätsfonds oder Experimentierfelder in Dritten Programmen und Spartenkanälen.

Qualität und Mut brauchen journalistische Kompetenz und Unabhängigkeit. Hier können die Öffentlich-Rechtlichen ihre Vorreiterrolle in Zukunft nur bewahren, wenn die innere Pressefreiheit in den Redaktionen sichergestellt wird - mit wirksamen Redaktionsstatuten und starken Redakteursvertretungen. Die Einhaltung journalistischer Standards braucht zudem kontinuierlich gute Aus- und Weiterbildung.

Vereinfachungen und Stereotypen ist das Geschäft von Unterhaltung. Gutes Programm darf aber nicht auf Klischees beschränkt werden, vor allem wenn es um Rollenbilder und Lebenswirklichkeiten geht. Gerade in Spielfilmen und Serien fehlt es oft an einer realistischen Darstellung der Menschen im Land. Altersarmut, Jugendarbeitslosigkeit, Fragen von Integration und Migration, sozialem Auf- oder Abstieg - die Themenpalette wäre vielfältig im Gegensatz zur ewig gleichen Gutshausidylle.

Deshalb sollte gelten: Öffentlich-rechtliche Unterhaltung achtet schon bei der Stoffentwicklung darauf, ausgewogene Rollenbilder im Hinblick auf Geschlecht, Herkunft und sexuelle Identität zu vermitteln. Sie zeigt die Vielfalt von Berufsbildern und Lebenswirklichkeiten auf.


3. Kreative müssen von ihrer Arbeit leben können. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wahrt die Urheberrechte und tarifliche Standards.

Rundfunk ist ein Produkt kreativer Arbeit von Menschen. Entscheidend für gute Ergebnisse sind deshalb die Produktionsbedingungen und eine faire Bezahlung, vor allem bei ineinandergreifenden Produktionsketten. Eine Abwärtsspirale hat hier in den letzten Jahren jedoch in vielen Fällen zu einem unerträglichen Kosten- und Arbeitsdruck geführt, der Qualität sichtbar leiden lässt. Kostendruck und harter Wettbewerb der vielen Produktionsfirmen um die teilweise auch mit preissenkender Absicht ausgeschriebenen Produktionen führen zu hohem Druck auf Honorare und Einkommen der Film-und Fernsehschaffenden.

Als öffentliche Unternehmen tragen ARD und ZDF jedoch eine besondere soziale Verantwortung für alle Beschäftigten im Produktionsprozess. Honorare, Gehälter und Arbeitsbedingungen müssen sich mindestens an den existierenden Tarifverträgen orientieren. Produktionsbudgets müssen so bemessen werden, dass nicht nur inhaltliche und künstlerische Kriterien erfüllt werden, sondern auch die Qualität der Arbeitsbedingungen gewährleistet ist. Urheberrechte müssen geschützt und die Nutzung der Werke muss so honoriert werden, dass Festangestellte, auf Produktionsdauer Beschäftigte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihrer Arbeit leben können. Um Qualität zu erreichen, bedarf es bei Dokumentar-, Spielfilm- und Kino-Koproduktionen einer ausreichenden Zahl von Produktions- und Drehtagen und einer finanziellen Ausstattung jenseits von Low-Budget-Produktionen.

Film- und Fernsehschaffende, die für öffentlich-rechtliche Sender als Freie, als Subunternehmer, als Leiharbeitnehmer oder über beauftragte Produktionsfirmen tätig werden, sind mindestens gleichwertig zu bezahlen wie die bei den Sendern festangestellten Kolleginnen und Kollegen ("equal pay"). Tarifstandards müssen in der Kette der Auftragsproduktionen eingehalten werden, auch in den Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Auftragsvergaben an Produktionsfirmen oder andere Auftragnehmer müssen eine Verpflichtung zur Tariftreue verbindlich vorsehen. Die Sender sollen Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen an die Branchentarifverträge halten. Die Einhaltung der Tarifstandards ist regelmäßig zu überwachen. Grundsätzlich gilt: Prekäre Beschäftigung wie Leiharbeit, Werkverträge oder befristete Arbeitsverhältnisse dürfen reguläre Arbeitsverhältnisse nicht weiter verdrängen.


4. Für alle da. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk sendet für alle Nutzergruppen und ist auf allen Kanälen auffindbar.

Der gesellschaftliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist umfassend - sowohl die Programminhalte als auch den Zugang betreffend. Zwar ist das digitale Angebot (staatsvertraglich: "Telemedien") als Verbreitungsweg neben Hörfunk und Fernsehen etabliert. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber in Zukunft relevant sein soll, muss er nachkommende Generationen erreichen - und zwar auf den relevanten Verbreitungswegen.

Öffentlich-rechtliche Inhalte müssen daher umfassend im Netz abrufbar sein, öffentlich-rechtliche Internetangebote als eigenständige dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen anerkannt werden. Hierzu sind staatsvertragliche Vorgaben zur künstlichen Verknappung von bereits durch die Beitragszahlerinnen und -zahler finanzierten Inhalten im Internet ("Sieben-Tage-Frist" und "maximale Verweildauern") zu streichen und die zu enge Vorschrift des "Sendungsbezugs" für Telemedien durch einen allgemeinen "Programmauftragsbezug" zu ersetzen. Nur wenn öffentlich-rechtliche Anstalten eigenständige und dem Medium angepasste Onlineinhalte produzieren dürfen, die unabhängig vom Fernseh- oder Hörfunkprogramm sind, können sie wirklich relevant sein und jüngere Zielgruppen erreichen. Im Wirrwarr des weltweiten Netzes muss gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Leuchtturm sein, der für Qualität und Orientierung sorgt.

Darüber hinaus sind Spartenkanäle in einer sich immer weiter ausdifferenzierenden Medienlandschaft ein richtiger Weg, um auch in Zukunft unterschiedliche Nutzergruppen mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zu erreichen. Dabei ist die Anzahl der Spartenkanäle davon abhängig, was ARD und ZDF auch sinnvoll programmlich leisten können. Ein Jugendkanal kann eine Möglichkeit sein, junge Erwachsene zu gewinnen, denen das Hauptprogramm zu wenig anbietet.

Dies wird aber nur gelingen, wenn das Angebot klug und umfassend mit entsprechenden Onlineangeboten gekoppelt wird. Dass ein solcher Kanal eine angemessene finanzielle Ausstattung braucht, die in der Hauptsache nicht aus dem bestehenden Finanzaufkommen getragen werden kann, ist selbstverständlich, wenn der Sender nicht zu einem uninspirierten Schleifenprogramm werden soll. Etablierte Spartenkanäle und insbesondere arte, 3sat und Phoenix dürfen im Rahmen einer solchen Entwicklung nicht ausgezehrt werden.


5. Im Dialog mit der Gesellschaft. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht starke Rundfunk- und Verwaltungsräte.

Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen kann, ist ein größtmögliches Maß an Staatsferne unabdingbar. Nur so kann der Meinungs- und Pressefreiheit, die sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes ableiten, Rechnung getragen werden. Aus diesem Grund wachen Rundfunk- und Verwaltungsräte, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der "gesellschaftlich relevanten Gruppen" zusammensetzen, über die Anstalten. Den Gremien kommt somit eine große Verantwortung zu, denn sie sind die einzigen Organe, die die Sender kontrollieren. Sie üben mehr als eine beobachtende Funktion aus, sie sind Begleiter und Kontrollorgan in einem. Das deutsche Rundfunksystem unterscheidet sich damit maßgeblich von anderen staatlichen Rundfunksystemen.

Die Kontrollfunktion stellt für Gremienmitglieder durchaus eine Herausforderung dar, sind sie doch allesamt ehrenamtlich tätig und müssen umfassende medienpolitische Kompetenzen mitbringen oder erwerben. Die Zusammensetzung einiger Gremien führt zudem immer wieder dazu, sie politisch zu instrumentalisieren, wie die "Causa Brender" beim ZDF gezeigt hat. Nach Ansicht von ver.di gehören deshalb Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive nicht in Rundfunk- oder Verwaltungsräte. Auch müssen die entsendenden Organisationen alle wichtigen Gruppen einer modernen Gesellschaft repräsentieren. Ein wichtiger Aspekt ist dabei z.B. die Vertretung von Zuschauerinnen und Zuschauern mit Migrationshintergrund.

Gremien sind kein Selbstzweck, ihre Arbeit soll der Öffentlichkeit dienen. Damit die Gremienmitglieder ihrer Verantwortung gerecht werden können, müssen sie weiter gestärkt werden - und sich selber stärken. Dazu gehören die Unabhängigkeit von der Intendanz und eine ausreichende finanzielle Ausstattung. Die Gremien sollen neben den Intendantinnen und Intendanten auch die gesamte oberste Geschäftsführungsebene wählen. Damit sie auch die zahlreichen öffentlich-rechtlichen Tochterunternehmen überwachen können, sind geeignete Kontrollmechanismen zu schaffen. Zur Stärkung der medienpolitischen Kompetenz der Gremien braucht es regelmäßige Weiterbildungen, Mentoring-Programme für neue Mitglieder und das Einholen von Fremdexpertise. Zudem bedarf es einer offensiveren Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch eine verbesserte Selbstdarstellung der Gremien auf ihren Websites.

Insgesamt muss die Gremienarbeit transparenter werden. Sitzungen der Rundfunkräte und des ZDF-Fernsehrats sind deshalb in der Regel öffentlich abzuhalten - es sei denn, es handelt sich um Geschäftsinterna. Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle sowie die Höhe der Aufwandsentschädigungen sind zu veröffentlichen. Nur mit größerer Transparenz kann das, was Gremien leisten, der Allgemeinheit vermittelt werden.


Anmerkung:
[1] Der 18. KEF-Bericht veranschlagt für ARD und ZDF TV-Nettowerbeumsätze für das Jahr 2011 in Höhe von rund 260 Mio. Euro (ohne Sponsoring) (siehe 18. KEF-Bericht, Kap. 6.3.).


Kontakt: Stephan Kolbe · Koordinator für Medienpolitik
ver.di-Bundesvorstand · Paula-Thiede-Ufer 10 · 10179 Berlin
stephan.kolbe@verdi.de

ver.di Fachbereich Medien, Kunst und Industrie | Bereich Medien
www.http://medien-kunst-industrie.verdi.de


Die Thesen sind als PDF-Datei herunterzuladen unter:
https://www.verdi.de/++file++532029416f6844285b000000/download/Fünf%20Thesen%20zum%20ö-r%20Rundfunk.pdf

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Quelle:
Presseinformation vom 12.03.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2014