Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → FAKTEN

GEWERKSCHAFT/024: Rundfunkbeitrag - Überprüfung darf Neuregelung nicht verwässern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 6. Februar 2013

Rundfunkbeitrag: Überprüfung darf Neuregelung nicht verwässern



Berlin, 06.02.2013 - "Eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Gebührensystems war überfällig. Die neue Abgabe pro Wohnung und Betriebsstätte ist und bleibt deshalb grundsätzlich der richtige Weg", erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich der anhaltenden Debatte über den neuen Rundfunkbeitrag. Der neue Rundfunkbeitrag löse sinnvollerweise den anachronistisch gewordenen Gerätebezug der bisherigen GEZ-Gebühr ab.

Für ver.di sei dabei klar, dass neben Privatpersonen auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihren Anteil am Beitragsaufkommen leisten müssten, da Rundfunk eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. "Die pauschale Kritik am Rundfunkbeitrag teilen wir nicht. Denn es gibt auch Beitragszahler, für die die Beitragslast sinkt. So zum Beispiel müssen Solo-Selbständige, die zuhause arbeiten, nur noch einen Rundfunkbeitrag leisten", sagte Werneke. ver.di unterstützt die Ankündigung der ARD, eine sinnvolle Evaluierung der Anwendung des neuen Rundfunkbeitrages vorzunehmen. Wie bei jedem grundlegenden Systemwechsel würden sich aus der Praxis heraus Anpassungen ergeben.

Nicht akzeptabel sei die aggressive Lobbyarbeit von einigen Unternehmen wie zum Beispiel Rossmann. Die Wirtschaft müsse wie bisher einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Rundfunks übernehmen. "Das ist absolut angemessen", sagte Werneke. Die Länder, ARD und ZDF dürften dem Druck der Wirtschaft nicht nachgeben, damit nicht Bürgerinnen und Bürger einseitig belastet würden.

Der Gewerkschafter wies zudem darauf hin, dass in der Öffentlichkeit heute oft der falsche Eindruck erweckt werde, ARD und ZDF wollten sich durch den neuen Rundfunkbeitrag bereichern. "Bei allen berechtigten Diskussionen sind die Öffentlich-Rechtlichen nach wie vor ein Qualitätsgarant in unserer Medienlandschaft. Das ist einmalig und erhaltenswert", so der ver.di-Vize weiter. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag bestehe die Chance, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft auf sicheren finanziellen Beinen stehe.

*

Quelle:
Presseinformation vom 06.02.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2013