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VORWÄRTS/1313: Nicht nur schöne Worte machen


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 29/30 vom 14. Sept. 2017

Nicht nur schöne Worte machen

Von Damian Bugmann


Nach Zürich, Bern und Genf setzt sich jetzt auch die Bieler Politik mit Hausbesetzungen und Zwischennutzungen auseinander. Für die städtische Volksinitiative "Leerraum beleben! (Zwischennutzungsinitiative)" sammeln linke AktivistInnen jetzt Unterschriften.


Die Forderung nach niederschwelligen Freiräumen ohne Konsumzwang war schon 1968 da und entspricht auch heute noch einem Bedürfnis. Besetzt man Häuser, um sie bis zum Abriss zum Wohnen, Arbeiten und zur Kulturproduktion zu nutzen, riskiert man aber polizeiliche Räumung und Umtriebe mit der Justiz. Wer ein Haus besetzt, begeht Hausfriedensbruch, möglicherweise auch Sachbeschädigung. Deshalb können HauseigentümerInnen bei der Polizei Anzeige machen oder beim Gericht einklagen. Zustande gekommene Zwischennutzungsverträge für leerstehende Liegenschaften sind da ruhiger und angenehmer. Stadtregierungen ziehen diese Möglichkeit oft vor, das gibt keinen Zoff und ein besseres Image, sie schwurbeln dabei gerne neoliberal von "Win-Win-Situation".


Besetzungen verhindern

Die Stadt Zürich geht bei Zwangsräumungen verhalten vor und begründet dies mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip des polizeilichen Handelns. Reichen EigentümerInnen in der Stadt Zürich eine Anzeige ein, wird die Polizei aktiv. Bevor diese jedoch eine Liegenschaft räumt, müssen die HauseigentümerInnen verschiedene Auflagen erfüllen: Sie müssen zum Beispiel eine gültige Abbruch- oder Baubewilligung vorweisen oder eine Nachnutzung durch Dritte belegen können. Eine Räumung kommt auch infrage, wenn Personen gefährdet sind oder die Liegenschaft denkmalgeschützt ist.

Der Berner Stadtrat (Parlament) und der Gemeinderat beschäftigten sich in letzter Zeit ausgiebig mit dem Phänomen und der Gemeinderat legte seine Position vor: Zwischennutzungen werden gefördert, um Besetzungen zu verhindern und eine kontrollierte Situation mit bindenden Vereinbarungen zu schaffen. Wer in dieser Situation trotzdem noch besetzt, kann härter angefasst werden. In Bern genügt bei einer Hausbesetzung ein Strafantrag der Eigentümerschaft, damit die Liegenschaft polizeilich geräumt werden kann, in Zürich und auch in Genf muss nebst einem Strafantrag auch eine Baubewilligung vorliegen, bevor zu einer polizeilichen Räumung geschritten wird. Solche Massnahmen findet der Berner Gemeinderat nicht nötig und vertraut dabei auf seine "pragmatische und deeskalierende Praxis".


Stadt als Vermittlerin

In der Bieler Politik wird das Thema jetzt auch aktuell. PolitikerInnen der Parteien PdA, Grüne, SP/Jusos und Grünliberale lancierten die Gemeindeinitiative "Leerraum beleben! (Zwischennutzungsinitiative)" und sind am Sammeln von Unterschriften.

Der Initiativtext verlangt, dass "länger als drei Monate leerstehende Gebäude und Räume innerhalb des Stadtgebietes der Stadtbehörde gemeldet werden müssen und von dieser für vertraglich geregelte Zwischennutzungen zur Verfügung gestellt werden". Dabei soll der Fokus auf kulturelle, soziale und nicht-gewinnorientierte Nutzungen gelegt werden. Die Stadtbehörde soll verpflichtet werden, nicht nur schöne Worte zu machen, sondern die Vermittlung zwischen potenziellen Nutzenden und EigentümerInnen zu übernehmen. Die Nutzenden sollen die anfallenden Neben- und Verwaltungskosten bezahlen. Weiter fordert die Initiative: "Unter Berücksichtigung der kantonalen Gesetzgebung erteilt die zuständige Behörde nur eine Abbruchbewilligung, falls die Eigentümer und Eigentümerinnen ihre Meldepflicht im Sinne des ersten Absatzes wahrgenommen haben."

Infos: www.biel-beleben.ch

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 29/30 - 73. Jahrgang - 14. September 2017, S. 3
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2017

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