Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1848: Wie hoch wird der Preis für den Mindestlohn?


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 7 - Juli 2014
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Wie hoch wird der Preis für den Mindestlohn?
Nach dem DGB-Kongress geht die Mauschelei erst richtig los

Von Manfred Dietenberger



Der DGB-Kongress hat zum Mindestlohn einen Beschluss gefasst. Doch was die Gewerkschaftsspitzen nun tun, steht auf einem ganz anderen Blatt.


Der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske hat Kritik am geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro: "Wir halten den Plan der Bundesregierung, den gesetzlichen Mindestlohn erst 2018 anzuheben, für falsch. Wir brauchen deutlich früher Erhöhungen, am besten bereits 2016. Denn 8,50 Euro bringen bei einer Vollzeitstelle gerade mal ein Einkommen auf dem Niveau der Lohnpfändungs-Freigrenze." Natürlich hat er recht, 8,50 Euro reichen hinten und vorne nicht und führen direkt in die Altersarmut. Selbst Vollzeitbeschäftigte, die lebenslang für 10 Euro die Stunde arbeiten, würden unter den heutigen Bedingungen im Rentenalter gerade einmal das Grundsicherungsniveau erreichen.


Die Ausnahmen

Die Sanduhr läuft: Am 4. Juli wird der Bundestag wohl das "Tarifautonomiestärkungsgesetz" verabschieden. Dann wird vom 1. Januar 2015 an ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gelten. Tarifvereinbarungen einzelner Branchen, die ein niedrigeres Niveau vorsehen, können bis Ende 2016 fortbestehen.

Folgende Personengruppen erhalten den gesetzlichen Mindestlohn nicht: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung; Langzeitarbeitslose, die nach mindestens zwölfmonatiger Arbeitslosigkeit wieder ins Berufsleben einsteigen; ehrenamtlich Tätige, die über eine Minijobregelung beschäftigt werden; Auszubildende, Schüler und Studierende, die während der Aus- und Weiterbildung ein Pflichtpraktikum oder freiwillige Praktika zur beruflichen Orientierung absolvieren. Für Langzeitpraktikanten soll der Mindestlohn allerdings gelten. Bei Redaktionsschluss ist auch nicht ausgeschlossen, dass es zusätzlich Sonderregeln für Taxifahrer, Zeitungsausträger oder Helfer in der Landwirtschaft geben wird. Vorsorglich hat die Friseurkette Klier schon mal verlautbart, wegen der Einführung des Mindestlohns die Preise anheben zu müssen.


Wer profitiert?

Im Jahr 2012 "verdienten" 15% der Beschäftigten weniger als 8,50 Euro (in Westdeutschland 14%, in Ostdeutschland 23%), das waren 5,2 Millionen Menschen; im Jahr 2015 werden es deutlich weniger sein. Die Einkommenslage wird sich dann für 11% der Männer, 20% der Frauen, 8% der Vollzeitbeschäftigten, 16% der Teilzeitbeschäftigten (ohne Minijobs), 58% der geringfügig Beschäftigten (Minijobs) und 43% der Schüler, Studierenden, Rentner und Arbeitslosen in Nebenbeschäftigungen verbessern. Vom gesetzlichen Mindestlohn werden 37% der Beschäftigten unter 25 Jahre, 13% in der Altersgruppe zwischen 25 und 60 Jahre und 22% in der Altersgruppe über 60 profitieren.

Für einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro müssen die Bruttostundenlöhne der Beschäftigten, die bislang weniger verdienen, im Durchschnitt um 38% steigen, noch stärker bei Beschäftigtengruppen, die deutlich weniger als 8,50 Euro "verdienen", das sind insbesondere die geringfügig Beschäftigten (43%) sowie Schüler, Studierende, Rentner und Arbeitslose (61%). Gesamtwirtschaftlich ist das aber nicht mehr als ein Fliegenschiss: Die Gesamtbruttolohnsumme steigt dadurch gerade einmal um 3%. Diejenigen, die bislang auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und neben ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II beziehen (sog. Aufstocker), profitieren kaum vom Mindestlohn, weil das Zusatzeinkommen auf ihr ergänzendes Arbeitslosengeld II angerechnet wird, sie bleiben weiter auf aufstockendes Hartz IV angewiesen.

Viele Beschäftigte in den Niedriglohnbranchen können sich freuen. In einigen Branchen aber, wo Unternehmer und Gewerkschaften bereits Stufenpläne zur Anhebung der untersten Vergütungsgruppen auf mindestens 8,50 Euro vereinbart haben, müssen Friseure, Fleischer oder Forstarbeiter länger auf mehr Kohle warten als Beschäftigte in nichttarifgebundenen Bereichen. Sie können "zumindest absehen, wann ihre Löhne auf das vorgesehene Mindestniveau von 8,50 Euro steigen werden. Bis spätestens Ende 2016 soll es soweit sein", kommentiert Reinhard Bispinck, Leiter des Tarifarchivs des WSI, dies geradezu zynisch.


Nur ja nicht politisieren

Kurz vor Beginn der parlamentarischen Beratungen über den gesetzlichen Mindestlohn hat sich Detlef Wetzel, der Vorsitzende der IG Metall, noch einmal öffentlich an die Bundesregierung gewandt und gefordert, im Regelfall die Anhebung des Mindestlohns an den amtlichen Index der allgemeinen Tariflohnentwicklung zu koppeln. "Die Koalition tut gut daran, die Orientierung am Tariflohnindex gleich im Gesetz vorzusehen." In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte Wetzel, die IG Metall trete zusammen mit dem DGB und den Arbeitgeberverbänden entschieden dafür ein, dass die Anpassungen des Mindestlohns nachlaufend zu den Branchentarifrunden ermittelt werden sollten. Das sei dadurch zu erreichen, dass sich die Anpassungen an einem "allseits akzeptierten Index für die allgemeine Lohnentwicklung" orientierten. Auf diese Weise bleibe die Entwicklung des Mindestlohns für Unternehmen wie für Beschäftigte kalkulierbar.

Wetzels Begründung für das Verfahren ist hochinteressant: "Falls sie [die Regierung] diesem Rat nicht folgen sollte, werden wir als IG Metall auch damit umgehen können. Aber wir übernehmen dann keine Verantwortung für das, was in den kommenden Jahren rund um den Mindestlohn passieren wird." Deshalb sprach er sich auch dagegen aus, dass die zuständige Kommission die Anhebung des Mindestlohns in einem "jährlichen Spektakel" wie auf einem "Jahrmarkt im Scheinwerferlicht der Fernsehkameras" aushandelt. Das sei, so Wetzel, die sicherste Methode, den Mindestlohn zu politisieren. Auf diese Weise erhalte die Arbeit der Mindestlohnkommission "größtmöglichen Einfluss" auf die gesamte Tarifpolitik in Deutschland. "Mit unserem Verständnis von Tarifautonomie hat das nichts zu tun."

Jeder halbwegs im Lesen zwischen den Zeilen Geübte hört da die Nachtigall trapsen: Wetzel fürchtet die Politisierung des Kampfes um bessere Löhne. Dank Friedrich Engels wissen wir, der Staat ist der "ideelle Gesamtkapitalist", die Regierung sein geschäftsführender Ausschuss. Was nicht im Widerspruch dazu steht, dass staatliche Maßnahmen und Gesetze manchmal in Widerspruch zum Interesse einzelner Kapitalisten oder Kapitalfraktionen stehen können. Bislang wurden Niedriglohnempfänger nicht deshalb mies entlohnt, weil sie unproduktiv waren, sondern weil ganze Branchen sich von der staatlichen Transferpolitik mästeten.

Wie lange das noch gut gegangen wäre, wer weiß. Vorsorglich ist die GroKo deshalb in die Rolle des ideellen Gesamtkapitalisten geschlüpft und hat einen Mindestlohn verkündet, um den "sozialen Frieden" aufrechtzuerhalten - trotz Widerspruch aus kleineren Kapitalfraktionen, aus Furcht, die sozialen Konflikte in der BRD könnten sich auf einmal zuspitzen.

Die große Mauschelecke

Die wichtigste Frage für die weitere Entwicklung des Mindestlohns lautet: Nach welchen Regeln soll er in Zukunft angehoben werden? Laut dem neuen DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann so: "Wir sind mit den Arbeitgebern einig, wie wir die Arbeit der Mindestlohnkommission gestalten wollen. Wir beginnen mit der ersten Anpassung schon ein Jahr früher als vorgesehen - nämlich 2017. Die Anpassung erfolgt dann alle zwei Jahre auf Basis der zurückliegenden Tarifabschlüsse. Die genaue Besetzung werden wir festlegen, wenn sich die Kommission spätestens Anfang 2016 konstituiert. Klar ist aber, dass das eine Aufgabe ist, die alle Gewerkschaften betrifft."

Ist der Rhythmus von zwei Jahren fix? "Es ist zu früh, da eine Prognose abzugeben. Wir wollen 2017 erst einmal mit diesem Rhythmus beginnen. Wenn der sich nicht als praktikabel erweist, wird man noch einmal darüber reden müssen", sagt Reiner Hoffmann. Es steht also zu befürchten, dass die Kommission eine Mauschelecke für die "Sozialpartner" wird!

Welches Kriterium dann wirklich der Anpassung des Mindestlohns zugrundegelegt wird, lässt sich erahnen, wenn man den Gastbeitrag vom Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU/CSU, Carsten Linnemann, im Handelsblatt liest. Linnemann schreibt, bei den künftigen Anpassungen des Mindestlohns müssten vor allem soziale Aspekte, aber auch Beschäftigungswirkungen im Niedriglohnbereich berücksichtigt werden, das geschehe bei Tarifabschlüssen allenfalls am Rande. "Der Durchschnitt aller Tarifabschlüsse ist deshalb kein gutes Vorbild für die Festsetzung der Lohnuntergrenze." In einer Kommission dagegen müssten Gewerkschaften und Arbeitgeber frei und ohne Rechtfertigungszwang prüfen, verhandeln und entscheiden. "Sicherlich werden sie dabei die allgemeine Lohnentwicklung berücksichtigen, aber eben auch viele andere Aspekte wie Arbeitsplatzsicherheit und Beschäftigungschancen." Außerdem müsse die Kommission die Möglichkeit haben, Ausnahmen vom Mindestlohn zuzulassen, etwa wenn es in einer Branche, einer Region oder bei Älteren oder Jüngeren aufgrund des Mindestlohns zu starken Arbeitsplatzverlusten komme. Personell soll die Kommission etwa so besetzt sein: je drei Unternehmer- und Gewerkschaftsvertreter aus verschiedenen Branchen und ein Regierungsvertreter, plus eventuell noch zwei Wissenschaftler.


Deine Tante, meine Tante

Und da ist noch was im Feuer. Im Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien doch den Grundsatz der Tarifeinheit (ein Betrieb, ein Tarifvertrag) und wollten "nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben". Auch die Vorgängerregierung wollte schon einzelnen Berufsgruppen und Spartengewerkschaften das Leben erschweren. Aber es kam nicht dazu, weil Einschränkungen des Streikrechts inzwischen auch vom DGB abgelehnt werden. Doch halt: "Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen jegliche Eingriffe in die bestehenden Regelungen ab, die das Streikrecht oder die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie beeinträchtigen." Dieser Beschluss des gerade vergangenen 20. DGB-Bundeskongresses klingt eindeutig, aber ist er es?

Im vergangenen Herbst kam es zu einem Treffen der Gewerkschaftsvorsitzenden mit Angela Merkel und Andrea Nahles, bei dem ein Deal beschlossen wurde: Die Gewerkschaften kriegen ihren Mindestlohn und die Unternehmer bekommen im Gegenzug ein Gesetz über die Tarifeinheit. Doch als Arbeitsministerin Nahles (SPD) das "Tarifautonomiestärkungsgesetz" vorlegte, stand da nichts mehr zur Tarifeinheit. Wohl um das brisante Thema vor dem DGB-Bundeskongress nicht hochzukochen. Ärger drohte auch so genug. Hatten doch die DGB-Bezirke Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, "das gesetzgeberische Vorhaben zur Tarifeinheit nicht weiter zu verfolgen". Hätte der DGB-Kongress diesen Antrag beschlossen, wäre die Tarifeinheit für immer tabu gewesen. Doch es kam anders. Die Vorsitzenden der acht DGB-Gewerkschaften und der neue DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann einigten sich auf die oben zitierte Kompromissformel. Warum? Sowohl Hoffmann als auch seine acht Kollegen wollten gegenüber der Koalition und den Unternehmern nicht wortbrüchig werden, sie mussten aber gleichzeitig dem Widerstand der Delegierten den Wind aus den Segeln nehmen.

Es besteht also weiterhin die Möglichkeit, dass die Beschäftigten den mageren Fortschritt eines (zu niedrigen) gesetzlichen Mindestlohns mit der gesetzlichen Einschränkung des Streikrechts bezahlen. Ein zu hoher Preis.

*

Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 7, 29. Jg., Juli 2014, Seite 8
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
Telefon: 0221/923 11 96, Telefax: 0221/923 11 97
E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
Internet: www.sozonline.de
 
Die Soz erscheint monatlich und kostet 3,50 Euro.
SoZ-Probeabo: 3 Ausgaben für 10 Euro
Normalabo: 58 Euro
Sozialabo: 28 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2014