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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1830: Ohne Deutschland ist der US-Drohnenkrieg nicht möglich


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5 - Mai 2014
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Ohne Deutschland ist der US-Drohnenkrieg nicht möglich
Fragwürdige deutsch-amerikanische Zusammenarbeit

Von Andrej Hunko



Ohne Deutschland ist der "gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich", erklärt ein früherer US-Drohnenpilot. Die Bundesanwaltschaft möchte indes, dass Gras über die Tötung deutscher Staatsangehöriger wächst.


Am 4. Oktober 2010 wurde der aus Nordrhein-Westfalen stammende Bünyamin E. in Pakistan durch den Einsatz einer Kampfdrohne des US-Militärs getötet. Diesem ersten öffentlich bekannt gewordenen Fall eines "targeted killing" ("gezielte Tötung") eines deutschen Staatsangehörigen folgten mindestens zwei weitere. Mutmaßlich ist der US-Geheimdienst CIA für die tödlichen Angriffe verantwortlich.

Die Vorfälle lösen jeweils Ermittlungspflicht bei deutschen Strafverfolgungsbehörden aus; sie müssen klären, ob verbrecherische Handlungen vorliegen und beispielsweise ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes eingeleitet werden muss. Das Bundeskriminalamt (BKA) nutzt Daten aus der Satellitenüberwachung, um Tatorte aufzuklären. Weitaus wichtiger sind aber die Prüfvorgänge des Generalbundesanwalts Harald Range. Der ist jedoch keineswegs juristisch unabhängig: Range gehört zu den "politischen Beamten" und muss damit "in Übereinstimmung mit den politischen Ansichten und Zielen der Bundesregierung" handeln.

So nimmt es nicht wunder, dass der Prüfvorgang zu Bünyamin E. bereits im Juni letzten Jahres eingestellt wurde. In der Begründung heißt es, eine Tötung ohne Gerichtsbeschluss sei aus Sicht der Bundesanwaltschaft "strafrechtlich gerechtfertigt." Weil in Pakistan ein bewaffneter Konflikt vorliege, gelte das Konfliktsvölkerrecht. Bei Bünyamin E. habe es sich um einen Angehörigen "organisierter bewaffneter Gruppen" gehandelt, der also getötet werden dürfe. Die eingesetzte Waffengattung sei dabei unerheblich. Die Nutzung von Kampfdrohnen sei auch keine "Heimtücke", das Ausnutzen des "gegnerischen Überraschungsmoments" eine "zulässige Kriegslist." Die CIA-Drohnen würden von der Bevölkerung als "Teil der feindlichen 'Militärmaschinerie'" wahrgenommen. Also seien ihre mörderischen Angriffe "völkerrechtlich zulässig".


Zivile CIA mit militärischer Funktion?

Die Einstellungsverfügung wird von Menschenrechtsgruppen, Anwältinnen und Anwälten, Abgeordneten und Angehörigen nicht akzeptiert. In einem Gutachten des in Berlin angesiedelten European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) heißt es, die Bundesanwaltschaft habe nicht ausreichend nachgewiesen, welcher Organisation Bünyamin E. angehört haben soll und inwiefern diese tatsächlich eine Konfliktpartei darstelle. Auch die Einschätzung, der eigentlich zivile Geheimdienst CIA dürfe wie das Militär ohne Gerichtsbeschluss töten, da er eine "dem regulären Militär vergleichbare und mit diesem intensiv in Verbindung stehende Einheit" darstelle, wird von Menschrechtsgruppen kritisiert.

Nun wächst auch in Pakistan der Widerstand gegen die tausendfach tödlichen Drohnenangriffe. Menschenrechtsorganisationen wie das ECCHR haben gute Kontakte zu pakistanischen Anwälten und Aktivisten, die Opfer von Angriffen vertreten. Weil sich nicht nur in Deutschland Behörden um die Aufnahme von Ermittlungen drücken, müssen die Angehörigen selbst tätig werden um beweiskräftige Anklagen oder Klageerzwingungsverfahren vorzubereiten. Unterstützt werden sie von internationalen Experten der Goldsmith University in London durch die sog. "forensische Architektur": Dabei werden Tatorte umständlich untersucht und schließlich unter Mithilfe von Zeugenaussagen in einem 3D-Modell dargestellt.


Daten fließen über Ramstein

Viele europäische Regierungen unterstützen den US-Drohnenkrieg durch die Weitergabe von Informationen. Bekannt wurde etwa, dass das deutsche BKA Daten zu Ausreisen von Verdächtigten an den US-Geheimdienst weitergibt. Hierzu gehören auch Telefonnummern, die leicht zur Lokalisierung der Betroffenen genutzt werden können, um sie schließlich mit einer Rakete zu töten.

Journalisten der Süddeutschen Zeitung und des NDR hatten dargelegt, wie derartige Angriffe unter Nutzung von Anlagen im deutschen Ramstein geführt werden. Die Bundesregierung hat dies stets dementiert und sich dabei auf eine Aussage des US-Präsidenten Barack Obama gestützt. Obama beteuert, über Ramstein würden US-Drohneneinsätze weder "geflogen noch befehligt." Das hatten die Journalisten aber auch gar nicht behauptet: Es ging in den Recherchen zunächst nur um die Nutzung der dortigen Relaisstation für Funkverbindungen.

Mit dem früheren Drohnenpiloten Brandon Bryant hat sich nun ein ehemaliger Mittäter von "gezielten Tötungen" zu Wort gemeldet. Demnach müssen die Aussagen von Obama als Lüge betrachtet werden: Gegenüber der Presse, aber auch auf Veranstaltungen in Berlin und Brüssel erklärt Bryant, ohne Deutschland sei "der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich." Es sei "egal, wo die Drohnen im Einsatz sind: Immer fließen ihre Daten über Ramstein." Seine Einheit habe bei Einsätzen zum Schichtbeginn in Deutschland angerufen, das Signal der von ihm gesteuerten Drohne sei dann über einen Satelliten nach Ramstein übertragen, dort verstärkt und per Glasfaserkabel in die Vereinigten Staaten geleitet worden. Deshalb habe er in New Mexico sogar gemerkt, wenn das Wetter in Deutschland schlecht war.


Bewaffnete Drohnen völkerrechtlich ächten

Hinter den Kulissen treibt auch die Bundeswehr die Beschaffung von Langstreckendrohnen voran. Sie favorisiert ein modulares System, das zunächst mit Überwachungssensorik bestückt wird, aber eine spätere Bewaffnung ermöglicht. Öffentlichkeit und Parlament werden über die geplante Nutzung großer Drohnen auch als Killerwaffen nur unzureichend informiert.

Die Bewaffnung westlicher Armeen mit Kampfdrohnen wird zu einer Spirale des Wettrüstens führen. Kampfdrohnen sind - unabhängig vom Grad der Automatisierung - als Offensivwaffen konzipiert. Sie können über große Entfernungen und bei verdeckten Militäroperationen verwendet werden. Ihr Einsatz senkt die politische Hemmschwelle zur Führung von Kriegen erheblich, denn die Verantwortlichen in Politik und Militär haben mit solchen Waffen eigene Verluste nicht zu fürchten. Die Versuchung wächst damit weiter, eigene Interessen mit Waffengewalt durchzusetzen, statt Probleme auf friedlichem Wege zu lösen.

Die Bundesrepublik muss sich deshalb für eine Ächtung bewaffneter Drohnen einsetzen. Völkerrechtswidrige Drohnenangriffe dürfen nicht von Deutschland aus unterstützt werden (hierzu gehört übrigens auch Training von US-Drohnen über Stützpunkte der US-Army in Bayern). In Europa und in internationalen Organisationen sollte die Bundesrepublik eine Vorreiterrolle der Vernunft einnehmen, indem sie auf den Erwerb von Kampfdrohnen verzichtet und ein Aussetzen der Beschaffung dieser Waffen in Europa vorschlägt.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5, 29. Jg., Mai 2014, S. 6
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2014