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POLITISCHE BERICHTE/143: Limburg und die reiche Kirche


Politische Berichte - Zeitschrift für linke Politik
Nr. 11 vom 7. November 2013

Staatsdotationen - Geld an die Kirchen seit 210 Jahren
Limburg und die reiche Kirche

von Edda Lechner



In den vergangenen Wochen machte die Verschwendung der Kirche durch den Bischof Franz-Peter Tebartz-van-Elst beim Bau seiner Residenz in Limburg Schlagzeilen. Er hatte die Baukosten von geplanten 2,5 Mio. Euro auf 31 Mio. ansteigen lassen. Die Empörung der katholischen Christen in der Diözese Limburg und das Interesse der Medien an diesem Fall machte die Sache zu einem Thema für die breite Öffentlichkeit: die Kirche und ihr Geld, aber auch wie verhalten sich Staat und Kirche in finanziellen Fragen zueinander.

Die zwei Publikationen über "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland", 2002, und "Violettbuch Kirchenfinanzen - wie der Staat die Kirchen finanziert", 2010, von dem Chefredakteur des "Humanistischen Pressedienstes", Carsten Frerk, dienen dabei als Grundlage dieser Darstellung. Es ist bisher auch niemand anders gelungen, annähernd die im verborgen gehaltenen Zahlen des Vermögens und der Einkünfte der beiden großen Kirchen in Deutschland wie auch ihre Bezüge aus den Staats-, Länderund kommunalen Kassen in etwa zu erfassen. Vieles bleibt im Dunkeln: von Staat und Kirche versteckt, verdeckt, uneinsehbar, falsch aufeinander bezogen.

Wir wollen in dieser Untersuchung heute nur ein paar "Peanuts" in Höhe von 480 Mio. Euro unter die Lupe nehmen. Deren Bedeutung wirft aber grundsätzliche Fragen auf, wie es mit der offiziellen Trennung von Kirche und Staat und in Deutschland steht.


Anfrage und Anträge der Linken

Am 28. Februar 2013 brachte der Abgeordnete und religionspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Raju Sharma, den Antrag ein, die bisherigen Staatsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an die beiden großen Kirchen - die Evangelische und Katholische - endlich abzulösen. Die davon betroffenen Länder sollten die bisher fällige jährlich Summe in Höhe von etwa 480 Mio. Euro einmalig oder in Raten an die Kirchen auszahlen - kulanterweise in zehnfacher Höhe - und dann diesen finanziellen Aufwand nach mehr als 200 Jahren ein für alle Mal beenden. In seiner Rede dazu sagte er:

"Die Linke hat einen Gesetzesentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Worum geht es dabei? Wir reden heute über Entschädigungen, Entschädigungen für Enteignungen, die 200 Jahre zurück liegen und durch die man versucht hat, nach dem sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 Rechtsfrieden zu schaffen. Seitdem zahlen die Länder Jahr für Jahr pauschalierte Summen für Personalkosten und Baulasten an die Kirchen!"


Der Begriff Staatsleistungen

Es geht in Abgrenzung zu den vom Staat subventionierten Einzug der Kirchensteuern und den staatlichen Zuschüssen für kirchliche soziale, mediale und schulische Einrichtungen hier ausschließlich um Staatsleistungen, die gesetzlich gesondert geregelt sind auf Grund historischer Ereignisse vor 210 Jahren.

Der Begriff "Staatsleistungen" wird in einem weiteren Sinn gebraucht, indem alle auf Gesetze oder Verträge beruhenden Zahlungen des Staates gegenüber den Kirchen erfasst werden (ca. 19 Mrd. Euro pro Jahr). In einem engeren Sinn geht es nur um die Zahlungsverpflichtungen, die sich aus angeblich historischen Rechtstiteln herleiten, die über Artikel 140 in das Grundgesetz inkorporiert wurden. Um eine Begriffsverwirrung zu verhindern, sollen hier, wie im "Violettbuch Kirchenfinanzen", die letzteren als Staatsdotationen bezeichnet und abgehandelt werden. Sie wiederum bestehen aus zwei Teilen: aus den Staatsdotationen zur Besoldung von Geistlichen und aus der Unterhaltspflicht für Kirchengebäude, den sogenannten Kirchenbaulasten.


Wer bekommt was von wem und wie viel?
Personalkostenzuschüsse:

Für staatstreues Verhalten gilt in Deutschland mit fast zwei gleich großen Konfessionen auch heute noch: bekommt die eine Kirche etwas, hat auch die andere darauf Anspruch. Die Staatsdotationen werden deshalb in den Haushaltplänen der Bundesländer ausgewiesen und als Gesamtsumme an die Katholische und Evangelische Kirche ausgezahlt. Dazu hat der Bund 2009 insgesamt 442 Mio. Euro pro Jahr aufgelistet:

Baden-Württemberg: 98,9 Mio. - Bayern: 86,6 Mio. - Berlin: 10,6 Mio. - Brandenburg: 11,2 Mio. - Hessen: 41,8 Mio. - Mecklenburg-Vorpommern: 9,8 Mio. - Niedersachsen: 38,2 Mio. - NordrheinWestfalen: 20,7 Mio. - Rheinland-Pfalz: 47,8 Mio. - Saarland: 0,7 Mio. - Sachsen: 19,4 Mio. - Schleswig-Holstein: 12 Mio. - Thüringen: 19,1 Mio. Euro. Die Hansestädte Hamburg und Bremen zahlen nichts. Diese Summen machen pro Kopf der jeweiligen Bevölkerung im Durchschnitt 5,40 Euro aus. Lächerlich könnte man sagen. Aber immerhin Gelder nicht von eingetragenen christlichen Mitgliedern, sondern von allen Bürgern gezahlt, also auch von Juden und Muslimen. Der Spitzenreiter pro Kopf ist Rheinland-Pfalz mit 11,88 Euro - für ein altes katholisches Gelände verständlich - aber den zweithöchsten Satz liefert das überwiegend atheistische Sachsen mit 10,67 Euro.

Da Bayern das einzige Land ist, das vorbildlich Staatsdotationen genau auflistet, wollen wir ihnen hier noch einmal in die Karten schauen und die weiteren Zweckbestimmungen der insgesamt gezahlten 86 Mio. Euro untersuchen. Die Ansätze für 2010 waren an die katholische Kirche: Für 7 Erzbischöfe und Bischöfe, 12 Weihbischöfe, 14 Dignitäre, 60 Kanoniker, 42 Domvikare, Dienstentschädigung für 7 Generalvikare und 2 bischöfliche Sekretäre, Zuschüsse für 7 Ordinariatsoffizianten, 7 Mesner an den Domkirchen, 15 Leiter und 33 Erzieher an den Priesterund Knabenseminaren, Leistungen an Pfarrer, Prediger, Benefiziaten, Kapläne, Mesner und Kirchendiener, Zuschüsse an Eremitenanstalten und deren Geistliche und an Seelsorgegeistliche, Sachbedarf Ordinariate und Domkirchen, Schenkungen an Kirchenstiftungen und Pfarreien, inklusive Orgeln, Glocken und Uhren. Gesamtsumme: 65.664.200 Euro.

Die Evangelische Kirche kommt insgesamt nur auf 21.565.900 Euro, aber deren zahlwürdigen Finanzposten entsprechen weitgehend dem der größeren katholischen Kirche.

In Schleswig-Holstein überwies die Landesregierung laut Staatskirchenvertrag 1957 einen Grundbetrag von 1.483.000 Euro an die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche. In Angleichung an die jetzige (2009) Besoldungslage ist die Summe auf 11.798.000 Euro angewachsen. Das ging dem Landesrechnungshof entschieden zu weit und er empfahl 2011 eine Aussetzung der Anpassungsklausel. Die Landesregierung und das Landesparlament (damals CDU und FDP) reagierten nicht darauf. Dazu R. Sharma - ehemals Staatssekretär bei der schleswigholsteinischen Landesregierung - in seiner oben aufgeführten Bundestagsrede: "Schleswig-Holstein - selbst ein verschuldetes Land - zahlt jedes Jahr 12 Mio. Euro an Staatsleistungen. Genau diese Summe fehlt dem Verkehrsminister des Landes für die ganz irdische Beseitigung von Schlaglöchern in den Straßen Schleswig-Holsteins."

Kirchenbaulasten:

Auch hier handelt es sich um Staatsdotationen, die auf historischen Rechtstiteln und auf einer Zahlungsverpflichtung des Staates beruhen. Sie gehen tatsächlich auf vielfältige geschichtliche Ereignisse, Beschlüsse und Verträge zurück, z.B. auf das Trienter Konzil von 1545 bis 1563. Aus der Verpflichtung der Staatsdotationen ergeben sich vor allem Zahlungen für Bautätigkeiten. So überweist Baden-Württemberg allein 1,8 Mio. Euro Jahresrate für das katholische Münster in Konstanz. Vom Land Hessen wird der Dom in Fulda - vertreten durch sich selbst, das Domkapitel, - im Jahr 2000 als Projektsumme 15,6 Mio. Euro zugesprochen. Auch für den Dom zu Limburg zahlt das Land, allerdings nicht für den Bischofspalast. Aus Mecklenburg-Vorpommern kommen insgesamt 3,3 Mio. Euro, aus Rheinland-Pfalz 4,2 allein für die Sanierung und Restaurierung des Doms zu Speyer. Bayern unterstützt kirchliche Gebäude in "subsidiarer Baupflicht" erst dann, wenn diese selber nicht alles finanzieren kann. 2009 waren es insgesamt 38,5 Mio. Euro für die Dome und Kirchen in Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München, Passau, Regensburg, Würzburg, Freising. In Frankfurt am Main gingen im Zeitraum von 2008 bis 2011 für fünf Stadtkirchen, die Domschatzkammer und etliche Klöster und Pfarrhäuser insgesamt 14,4 Mio. Euro über den Tisch - auf Grund von Dotationsurkunden aus den Jahren 1830 und 1854. Natürlich dürfen auch Pfarrhäuser unterstützt werden. In Baden Württemberg sind es 1.100 "Kirchliche Lastengebäude", die in den Genuss von Zahlungen kommen. Weil das "Badische Benedikt" von 1808 und das "Komplexablösungsgesetz" von 1865 es so beschlossen haben.


Die Entstehung der Staatsdotationen

Die Katholische und Evangelische Kirche verteidigen mit einem Gros an Rechtsvertretern, mit ihren politischen Unterstützern in Parteien und Medien natürlich vehement die Beibehaltung dieser Staatsdotationen für ihre Personal und Baukosten. Sie begründen dies hauptsächlich damit, es handle sich schließlich um berechtigte Entschädigungszahlungen für Enteignungen beim Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Selbst in der Rede von Raju Sharma vor dem Bundestag wird das Wort "enteignet" fälschlicherweise verwendet. Frerk sagt dazu im Gegenteil: "Dass die Bischöfe enteignet sein sollen, ist bereits eine Legende". Und das entspricht überhaupt nicht den historischen Tatsachen.

In dem Beschluss des Reichsdeputationshauptschlusses in Regensburg 1803, also vor 210 Jahren wurde eine Verfassungsrevolution eingeleitet, die die Auflösung der historisch ohnehin dem Untergang geweihten geistlichen Staaten (vor allem der Kurfürstentümer von Trier, Mainz und Köln) und die Bildung moderner lebensfähiger neuer Staaten beinhaltete. Für diese und die von Napoleon okkupierten linksrheinischen Gebiete sollten das Heilige Römische Reich Deutscher Nation unter Kaiser Franz II und die Landesherren eine Neuregelung treffen, nach alter feudaler Manier, Lehen zu vergeben. Was sie denn auch taten. Die entlassenen Erzbischöfe der drei ehemaligen geistlichen Territorien - und nur sie und ihr Hofstaat - erhielten dabei eine lebenslange Apanage, damit sie bis zum Tode weiter fürstlich leben konnten und keinen Ärger machten. Daraus wurden von Kirche und Staat in zahllosen Folgevereinbarungen dauerhafte Entschädigungszahlungen an die Kirche gebastelt.

"Von einer Säkularisation der katholischen Kirche zu sprechen, ... ist sachlich falsch. Alle katholischen Einrichtungen, die der Seelsorge und der Wohlfahrt dienten, verblieben im Kirchenbesitz" (Frerk, S. 70). Man nahm vor allem den Kirchengemeinden und Pfarreien nichts weg. Sie existierten weiterhin auf Grund von Bewirtschaftung ihrer zahlreichen Ländereien (Pfründen), ihrer eigenen Stiftungen und Klöster und durch Spenden. Natürlich waren die deutschen Könige und Fürsten weiterhin sehr daran interessiert, bei ihrer jeweilige Krönung und ihrem Herrschaftsanspruch als "göttlich" legitimiert zu werden. Dafür benötigten sie die Kirchen und den Klerus. Deshalb übernahmen sie gerne im Laufe des 19. Jahrhunderts für die ihnen dienende Kirche Kosten für deren Klöstern, Stiftungen und Bischöfe. Das war keinesfalls eine Entschädigung - für was? -, sondern vom gegenseitigen Nutzen bestimmt.

1918 wurde in Deutschland der politische Übergang von der Monarchie zur parlamentarischen Demokratie vollzogen. Die Ablösung von einer Staatskirche blieb aber ein Fragment und viele Feudalstrukturen erhalten. Immerhin verfügte die Weimarer Reichsverfassung 1919 im Artikel 137 WRV, dass es eine grundsätzliche Trennung von staatlichen und religiös weltanschaulichen Organen geben müsse. Sie garantierte das Vermögen und das Eigentum der Religionsgemeinschaften, erließ aber zu den bisher gezahlten offiziellen Staatsleistungen (-dotationen) folgende Vorschrift: "Die auf Gesetz, Vertrag oder auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf". Das ist jetzt 94 Jahre her. Bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Weimarer Art. 137 vollständig ins Grundgesetz übernommen. Der Auftrag dieser ersten demokratisch gewählten Regierung ist immer noch nicht umgesetzt worden: "die Ablösung (d.h. die Beendigung) von staatlichen Zahlungen an die Kirchen verfügt, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhen" (Frerk, S. 63).


Kein Handlungsbedarf?

Auf die Frage von Raju Sharma "Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag aus Art. 140 des Grundgesetzes, GG, in Verbindung mit Art. 138 Abs 1 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung WRV, zu erfüllen?" bekam er eine schriftliche Antwort, die er einerseits erfrischend offen, andererseits aber auch bemerkenswert dreist fand.

Erstens: Ja, es gibt diesen Verfassungsauftrag.
Zweitens: Ja, wir wissen, er ist noch nicht erfüllt.
Drittens: Wir gedenken nicht, irgendetwas zu tun; es gibt keinen Handlungsbedarf.

Die Gründe dafür sind verständlich und empörend zu gleich: Dass die beiden großen Kirchen, vor allem durch die obere Hierarchie, die direkt davon profitiert, immer wieder den Erhalt der Staatdotationen mit Zähnen und Klauen verteidigt haben, ist vielleicht noch verständlich. Aber dass diese Verpflichtung zur Ablösung dieser Gesetze staatlicherseits hartnäckig seit einem Jahrhundert hintertrieben wird, gibt schon zu denken. Es war deshalb schon den Versuch wert, dass die Linke im März dieses Jahres das Thema mit einem Antrag in den Bundestag eingebracht hat. Ob sich die alten Geister lichten anlässlich des neuen Kirchenskandals in Limburg, bleibt abzuwarten. Immerhin hat selbst Papst Benedikt XVI. in einer Rede 2011 verlauten lassen, dass eine Entweltlichung der Kirche und ein Abschaffen der Privilegien kein Angriff auf die Kirche sei. Zurzeit wirbt der Humanistische Pressedienst mit einer Petition zur Einstellung der Staatsleistungen. Man kann dort unterschreiben.


Quelle: Carsten Frerk, "Violettbuch Kirchenfinanzen", 2010.
Humanistischer Pressedienst, Petition zur Einstellung der Staatsleistungen
http://hpd.de/ node/17065

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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2013