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KAZ/326: IG-Metall-Tarifrunde 2020 - Die Basis übergangen, der Kampfkraft einen Tritt versetzt


KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 371, April 2020
Proletarier aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!

IG-Metall-Tarifrunde 2020:
Die Basis übergangen - der Kampfkraft einen Tritt versetzt!

von Ludwig Jost, 10.04.2020


"Verantwortung in unsicheren Zeiten" hat IGM-Bezirksleiter Knut Giesler Verhandlungen und Abschluss mit dem Metall- und Elektrokapital in Nordrhein-Westfalen (NRW) gelobt. Dem vereinbarten Tarifvertrag wurde dabei der Name verpasst: "Zukunft in Arbeit 2020". Folgen wir hierbei der IGM-Pressemitteilung vom 20. März 2020, dann ist den sogenannten "Tarifpartnern", Gewerkschaft und Kapitalisten, eine absolute Meisterleistung gelungen. Darin heißt es u. a.: "Mit ihrem schnellen Handeln stellen die Tarifvertragsparteien unter Beweis, wieviel eine durch starke Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände getragene Tarifpartnerschaft für die Menschen bewegen kann. Die IG Metall strebt solche Branchenregelungen kurzfristig auch in anderen Branchen an."

Diese Feststellung wird von den Worten des IGM-Vorsitzenden Jörg Hofmann flankiert. Er hat erklärt: "Wir haben einen Tarifvertrag geschlossen, mit dem Beschäftigung und Einkommen geschützt werden und Eltern sich um ihre Kinder kümmern können, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind. Dieser Abschluss ist ein Beitrag zur Abfederung der Coronakrise und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt."

Bei dieser Aussage ist dem Vorsitzenden offensichtlich beim Virus-Abfedern, wie so oft, die gesellschaftliche Realität der Klassenspaltung, der unversöhnliche Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit, von der Feder in die Klassenkampf-Verschleierungskiste gesprungen. Ergebnisbezogen hat dabei die "starke Tarifpartnerschaft" bewirkt, dass in erster Linie die Milliardenprofite des Kapitals geschützt werden. Eine Beteiligung daran, für Maloche, Ausbeutung und Verschleiß der Arbeitskraft, für die vom Tarifvertrag erfassten "Menschen" in den Metall- und Elektrobetrieben, wurde hierbei "abgefedert". Dabei bleibt die - wie es im Tarifdeutsch heißt - "tabellenwirksame Lohnerhöhung", für die am Ende der Tarifvertragslaufzeit üblicherweise gekämpft wird, durch Tarifvertrag geschützt in den Tresoren der Metall- und Elektrokapitalisten. Mit der Übertragung des Tarifvertrags auf alle Tarifgebiete und "andere Branchen" (s. o.) kommt dabei mit den von der Regierung locker gemachten Milliardenzuschüssen fürs Kapital genug im zum "Solidartarifvertrag" gehörenden "Solidartopf" zusammen. Daraus lässt sich mit Leichtigkeit der bis zum Jahresende vereinbarte pro Kopf-Zuschuss von 350 Euro zum möglichen Kurzarbeitergeld finanzieren (s. Kasten Regelungen im Tarifvertrag).

Wie aus den März IGM-Presse-Erklärungen und den Medien bekannt ist, wurde die begonnene IGM-Tarifrunde vor dem Hintergrund der Corona-Krise "ausgesetzt". Die hierbei abgeschlossenen o. g. Tarifverträge sind beide zum 31.12.2020 kündbar. Grund genug sich an ihre Vorgeschichte zu erinnern, bevor sie, statt darüber zu reden, hinter Ergebnis- und Zusammenhalts-Lobhudeleien ganz verschwindet. Das gilt insbesondere für die gewerkschaftliche Basis, für Betriebsräte, Belegschaften und ihre Vertreter in den Tarifkommissionen. Sie wurden bereits von der Aufstellung einer Forderung ausgeschlossen und als notwendige gewerkschaftliche Kampfkraft mehr oder weniger ausgeschaltet. Die Voraussetzung dafür hat die IGM-Führung bereits auf dem Gewerkschaftstag im Oktober 2019 geschaffen. Sie hat alle Anträge, die auch nur etwas mit der Forderung nach kurzfristigem gewerkschaftlichem Kampf und Streik zu tun haben könnten, eingesammelt und ihren Entschließungen und Leitanträgen zu- bzw. untergeordnet. Auf diesem Wege hat sie sich die Handlungshoheit vor unerwünschten Beschlüssen und Einmischungen der Basis, zumindest auf dem Papier als Rechtfertigung ihres Vorgehens gesichert. In dem Sinne hat sie sich für die diesjährige Tarifrunde eine besonders hinterhältige Finte ausgedacht. Nachdem sie dem Kapitalverband Gesamtmetall und seinen 22 Mitgliedsverbänden am 24. Januar 2020 ihr bekanntes "Moratorium für einen fairen Wandel" zugestellt hat, rief sie Tarif- und Verhandlungskommissionen der 7 IGM-Bezirke auf den Plan. Sie bekamen den als "Empfehlung" bezeichneten Auftrag, als ihre Meinung und Forderung zu diskutieren und zur Verhandlung mit den Kapitalisten zu beschließen, was den Kapitalverbänden als Stillhalteabkommen und Vorstandsforderung längst auf dem Tisch lag. Mit diesem Coup ist die IGM-Spitze den in verschiedensten Betrieben und Tarifgebieten in den ersten Januarwochen angelaufenen Forderungs-Diskussionen in die Beine gegrätscht und hat ihnen einen Maulkorb verpasst. Bereits gestellte Lohnforderungen wurden dabei abgewürgt. Abgesehen von anderen, so z. B. die 5-Prozent plus 180 Euro Festgeld-Forderung einer Stuttgarter IGM-Funktionärskonferenz sowie die der Stuttgarter Porsche Belegschaft. Sie hatte 6,5 Prozent, mindestens 300 Euro mehr für alle gefordert. Zu dem Zeitpunkt konnten die Kolleginnen und Kollegen noch nicht wissen, was ihnen von oben zwischen die Hörner geknallt wird. Nämlich die vom IGM-Vorstand für die Tarifrunde 2020 beschlossene Feststellung im "Moratorium": "Die IG Metall sieht für diese nun anstehenden Verhandlungen von einer bezifferten Forderung zur Erhöhung der Entgelte ab."

IGM-Vorsitzender Hofmann hat dazu festgestellt, dass die IGM 2020 im Rahmen einer Tarifbewegung das zweite Mal ohne Aufstellung einer Lohnforderung in Verhandlungen mit dem Kapital eingetreten ist. Das erste Mal war vor genau 10 Jahren in der Tarifrunde 2010. Hierbei hieß das groß in metallzeitung und Medien angekündigte "Moratorium" der IGM-Führung: "Wir wollen einen Abschluss ohne die alten Rituale". Die "alten Rituale" - Forderungs- und Mobilisierungsdiskussionen in den Betrieben, Vorbereitung von möglicher Urabstimmung, Warn- und/oder Flächenstreiks usw. - wurden dabei gegen "Sondierungsgespräche" mit dem Kapital getauscht. Das Ergebnis war der Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit". Seinen Abschluss hat der IGM-Vorstand 2010 in der März metallzeitung mit der Feststellung gefeiert: "Keine roten Fahnen, keine Demos, keine Kundgebungen - in der Metalltarifrunde 2010 war alles anders (...) Und der neue Tarifvertrag kam ohne Warnstreiks zustande."

Dafür wurde NRW-Bezirksleiter Oliver Burkhard in der Presse als "einer der Vorreiter der IG Metall, die sich von den früheren Kampfzeiten lösen wollen" (Stuttgarter Zeitung 16.01.2010) und die IG-Metall-Führung als fürs Kapital unverzichtbarer und perfekter Krisenmanager gelobt. IGM-Krisenmanager Huber, damaliger IGM-Vorsitzender erklärte dabei den Tarifvertrag am 23.02.2010 im IGM-Interview als "weltweites Modell für sichere Arbeitsplätze". Und der in 2010 amtierende Präsident vom Kapitalistenverband Gesamtmetall, Martin Kannegießer, stellte fest: "Dieser Abschluss ist ein eindrucksvolles Zeichen gemeinsamen Krisenmanagements ... mit unserem Krisenpaket 2012 haben wir die Tarifautonomie und die Soziale Marktwirtschaft gestärkt".

Der IGM-Vorstand hat den 2010er Abschluss - offensichtlich von der Verantwortung fürs "gemeinsame Krisenmanagement" geleitet - als Vorlage für 2020 genutzt. In oben erwähnter Pressemitteilung wird erklärt: "Der Tarifvertrag 'Zukunft in Arbeit' hat in der Krise 2009/2010 dafür gesorgt, dass es keine Entlassungen gegeben hat. Er wird reaktiviert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst ..." (s. Kasten Regelungen im Tarifvertrag)

Reaktiviert wurde damit auch seine Entstehungsgeschichte. Die vom Kapital als Reformer bezeichneten IGM-Führer, die in der IGM gegen die "alten Kampfzeiten" kämpfen, haben hierbei ihr Markenzeichen hinterlassen und in der März metallzeitung erklärt: "Diese Tarifrunde ist anders." Das andere dabei ist: Sie haben die Kapitalisten auch 2020 vor den "alten Ritualen" geschützt. Der neue Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit 2020" kam ebenfalls ohne "rote Fahnen", "Demos" "ohne Warnstreiks" und wie 2010 im Tarifgebiet NRW hinter verschlossenen Türen als Pilotabschluss zustande.

Stillhalten für den "gesellschaftlichen Zusammenhalt"

Im Editorial der metallzeitung vom April erklärt IGM-Vorsitzender Hofmann unter der Überschrift "Niemand steht allein: Der Kampf gegen die Coronapandemie ist ein notwendiger Solidarakt der gesamten Gesellschaft. Jetzt brauchen die Menschen einen starken Partner. Die IG Metall ist ein starker Partner ..."

Mit o.g. Zukunftstarifvertrag hat der IGM-Vorstand dem "starken Partner" vor Ablauf der Friedenspflicht am 28. April 2020 bis zum Jahresende weitere 8 Monate ans Bein gebunden. Statt ihre Kampfkraft zu mobilisieren, werden die Metallerinnen und Metaller damit als kampfstärkster Teil der organisierten Arbeiterbewegung aufs Stillhalten festgelegt. Wer hierbei im Stich gelassen wird und "allein steht", sind die "Menschen", die Belegschaften in den vielen nichttarifgebundenen und betriebsratslosen Betrieben. Ohne Streikrecht für Betriebsräte und Belegschaften, wie allgemein bekannt, von der Klassenjustiz verboten, haben sie wenig Chancen. Insbesondere sie brauchen deswegen einen "starken Partner", der ihnen als Solidarakt zur Seite steht. Der sie im Kampf mitnimmt und von der Notwendigkeit, Mitglied in der Gewerkschaft zu werden, überzeugt und ihnen zeigt, wo es z. B. lang gehen muss, in der Auseinandersetzung für mehr Lohn und Arbeitszeitverkürzung. Und besonders in der jetzigen Situation beim Aufbau einer gewerkschaftlichen Kampffront zur Überwachung und Verteidigung von demokratischen und Arbeiterschutzrechten.

Was der IGM-Vorsitzende verkündet, ist das genaue Gegenteil davon. Der von ihm beschworene "notwendige Solidarakt" wird dabei zur Akzeptanz und Unterstützung der "Ermächtigung" von Ministern. Wie z.B. für Heil-Arbeit und Spahn-Gesundheit, an Parlament und Regierung vorbei Grundrechte außer Kraft zu setzen, die zu einem Teil mit dem Schutz der "gesamten Gesellschaft" vor dem Corona-Virus nichts zu tun haben. Hierbei wirkt das Stillhalte-Angebot der IGM-Führer als Beschleuniger zur Durchsetzung von Kapital-Forderungen. Mit der Aussetzung der Tarifverhandlungen hat der IGM-Vorstand mit den Kapitalverbänden vereinbart, "... die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, insbesondere zur betrieblichen Bewältigung der Herausforderungen durch Transformation fortzusetzen."

Das Metall - und Elektro-Kapital kann sich dabei zur Durchsetzung eigener und der Ablehnung von IGM-Forderungen auf den ersten Moratoriums-Absatz berufen. Einleitend heißt es dort: "Die IG Metall fordert die Arbeitgeber auf, sich ihrer Verantwortung für den Industriestandort Deutschland in der Transformation und für die Zukunft der dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen zu stellen."

Die Verantwortungsübernahme haben die "Arbeitgeber" allerdings spätestens seit Mitte 2019 mit der Ankündigung Zigtausender Entlassungen als Notwendigkeit zur Industriestandortsicherung sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Sie wurden in zahlreichen "Zukunftstarifverträgen" - vor allem mit den Automobilkapitalisten - von IGM-Verantwortlichen unterschrieben und bestätigt. Die Gegenleistung des Kapitals: Im Tarifvertrag steht, für die Zukunft in den nächsten Jahren: Keine "betriebsbedingten Kündigungen". Dabei bereiten die so Gesicherten die nächste Welle vor. Sie fliegt dann wie bisher unter anderen Namen.

Der IGM-Führung scheint es nicht auszureichen, was die Kapitalisten mit Entlassungen, Leiharbeit, Werkverträgen, Hartz I-IV und den massenweisen anderen Schikanen gegen die Lohnabhägigen zur Standortsicherung unternehmen. Ihre obige ans Kapital gerichtete Aufforderung heißt unter den Bedingungen des kapitalistischen Ausbeutungssystems: "He, tut mal 'ne Schippe drauf beim Profitsteigern und Konkurrenten-Nieder- und Plattmachen, sonst geht uns der Industrie-Standort BRD flöten."

Dabei ist die jetzige Situation ein weiteres Beispiel dafür, wie die Kapitalisten den Standort auf Kosten der Arbeiterklasse und der breiten Schichten der lohnabhängigen Werktätigen mit Hinweis auf die Corona-Viren-Krise sichern. Sie macht nicht nur klar, welche Möglichkeiten die Bourgeoisie längst in der Hand hat, sondern ebenso, dass ihr geschäftsführender Ausschuss, die Regierung bereitsteht, mit allen Mitteln Unterstützung zu leisten. Was dabei vielfach abgeht, wurde u. a. in unserer, in der im Internet abrufbaren Erklärung der Gruppe KAZ: "Zur politischen Ökonomie der Seuche oder Das Virus und der Klassenkampf" erläutert und festgestellt.

Hierbei besteht die große Gefahr, dass die Bourgeoisie "Corona" - wie bereits vielfach festgestellt - als Rechtfertigung dafür nutzt, Rechte für die Zukunft zu streichen, wofür die Arbeiterklasse in der Vergangenheit zig Jahre gekämpft hat. Dazu gehören insbesondere das Demonstrations- und Versammlungs- sowie das Streikrecht und die Frage der Arbeitszeit. Der nicht endende Kampf um die Dauer bzw. Begrenzung der Ausbeutungszeit in den Betrieben. Die Forderung nach Streichung des Acht-Stundentags steht dabei bekannterweise seit Jahren auf der Tagesordnung des Kapitals. Darum geht es in der aktuellen Situation ebenfalls. Die Regierung hat dabei die Corona-Krise bereits genutzt, um im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz, den §en 14 im Arbeitszeitgesetz zu ändern (siehe Artikel "Überfall auf das Arbeitszeitgesetz" in dieser Ausgabe).

Fortsetzung der Tarifrunde zum Jahresende

Die Kapitalverbände haben dafür bereits im Januar/Februar 2020 ihre Positionen festgeklopft. In einer Erklärung der Metall- und Elektro-Kapitalisten in Bayern (vbm) und Baden-Württemberg (Südwestmetall) wird festgestellt, was zur Sicherung des Industrie-Standorts BRD u. a. zu tun ist. Dazu benennt der vbm in einer Antwort auf das Moratoriumsangebot des IGM-Vorstands 6 Punkte als seine Position. Der 1. Punkt davon lautet: "Wir sagen ja zu einem echten Belastungs-Moratorium (Stillhalteabkommen) als langfristigem Commitment zwischen dem vbm Verband der Bayrischen Metall- und Elektroindustrie e. V. und der IG Metall mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Für die Löhne setzt der vbm in Punkt 4 "auf einen fixen Gesamtprozentsatz möglicher Entgeltbestandteile (Tabelle, Einmalzahlungen usw.) während der gesamten fünfjährigen Laufzeit des Moratoriums."

Zum Jahresende stehen die genannten Punkte, mit allem, was dabei von der IGM akzeptiert werden soll, wieder als nicht erledigt auf der Tagesordnung der Kapitalisten. Die haben mit dem in der Presse als Nottarifvertrag bezeichneten Abschluss "Zukunft in Arbeit 2020" bereits demonstriert, was dabei aus ihrer Sicht rauskommen muss. Aus der im Moratorium "unbezifferten Lohnforderung" der IGM haben sie - das Stillhalten eingeschlossen - für die Kolleginnen und Kollegen daraus die bekannte und mit Null "bezifferte" Lohnrunde gemacht.

Zusammen mit den vom Kapital geforderten Laufzeiten bietet sich der Tarifvertrag ebenfalls wieder als Blaupause für die nächste Runde an: Stillhalten und Lohnverzicht als "echtes Belastungsmoratorium" zur Überwindung der Pandemie folgen. Die von Kapital und Regierung erhobenen Rund-um-die-Uhr-Beschwörungen vom "wirtschaftlichen Wiederaufbau", der Existenzsicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen, wirken hierbei als kräftige Unterstützung. Sie sind das geeignete Mittel, um die IGM-Führung unter Druck zu setzen und sie bei Tarifbewegungen an ihre Verantwortung für den Industrie-Standort Deutschland zu erinnern. Ob es danach wieder heißt: "Der Tarifvertrag kam ohne die alten Rituale, ohne Trillerpfeifen, rote Fahnen, Demos, Kundgebungen und ohne Warn- und/oder 'Powerstreiks' zustande, liegt bei den Metallerinnen und Metallern." Es ist abhängig davon, ob sie jetzt die Zeit nutzen, um selber aktiv einzugreifen, um die Kapitalforderungen abzuwehren und damit gegen Stillhalten und Lohnverzicht zu kämpfen oder sich wie in der abgelaufenen Runde, aufs Zuschauen festnageln lassen.


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Regelungen im Tarifvertrag: "Zukunft in Arbeit 2020"

Im "reaktivierten" Tarifvertrag von 2009/2010 getroffene Regelungen:

"Um die Einführung von Kurzarbeit zu erleichtern, können in der Laufzeit des Tarifvertrages die Sonderzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezwölftelt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet werden. Dadurch erhöht sich das monatliche Kurzarbeitergeld. Dafür erhalten die Beschäftigten einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.

Der Tarifvertrag tritt sofort in Kraft und kann frühestens zum 31.12.2020 gekündigt werden.

Ein "Solidartarifvertrag 2020" ergänzt die Regelungen des Tarifvertrages "Zukunft in Arbeit 2020" u. a. um folgende Punkte: "Zur Verminderung sozialer Härten insbesondere bei Kurzarbeit wird in jedem Betrieb ein Solidartopf eingerichtet. Der Betrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Auszahlungsmodalitäten werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt.

Bei Kinderbetreuungsengpässen im Zuge der Schul- und Kitaschließungen wird die Möglichkeit, 8 freie Tage statt des tariflichen Zusatzgeldes (T-Zug, d. Verf.) zu nehmen, auf Eltern von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erweitert. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern mindestens fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub unter Weiterzahlung des Entgelts.

Alle Regelungen des 'Solidartarifvertrag 2020' treten sofort in Kraft. Der Vertrag kann zum 31.12.2020 gekündigt werden."
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DGB und BDA

Besonders viel Klassenversöhnung in einer "besonderen Situation"

Auf dieser Suppe schwimmt auch der DGB-Vorstand. Und der besteht nicht nur aus seinem opportunistischen Vorsitzenden, sondern ebenfalls aus den mehrheitlich sozialdemokratischen Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften. Sie repräsentieren und verantworten die DGB-Politik. Das gilt auch für die gemeinsame Presseerklärung von DGB und BDA, dem Bund Deutscher Arbeitgeber vom 13. März 2020. Den Lohnabhängigen wird damit wieder ungefragt die "Sozialpartnerschaft" - im Klartext, die Zusammenarbeit der Ausgebeuteten mit ihren Ausbeutern - als das höchste der Gefühle untergejubelt. DGB-Vorsitzender Rainer Hoffmann und Arbeitgeberpräsidenten Ingo Kramer erklären darin: "Die Sozialpartner stellen gemeinsame Verantwortung in der Coronakrise über Differenzen". Dazu stellen sie weiter fest: "Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Rettungsschirme für Unternehmen und Beschäftigte sind das Gebot der Stunde. Die Gesundheit der Menschen und die verlässliche Versorgung der Bevölkerung müssen im Mittelpunkt stehen. Genau in dieser Zeit brauchen Menschen Sicherheit. Auf unsere Arbeits- und Sozialstandards muss Verlass sein. Konflikte und Interessen-Gegensätze bleiben bestehen, aber in besonderen Situationen werden sie hintenan gestellt."
(www.dgb.de/presse/++co++6f58fa66-652b-11ea-833c-52540088cada)

Was das "Hintenanstellen", Verschleiern und Leugnen von "Interessen-Gegensätzen" angeht, bedarf es allerdings für die opportunistischen sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer keiner "besonderen Situationen". Das gehört zu ihrer ihnen von der Bourgeoisie zugedachten politischen Rolle und Hauptaufgabe. Hierbei lässt sich die gesellschaftliche Realität, der unversöhnliche Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit, nicht wie ein Besen "hintenan" in die Ecke stellen. Was die Gewerkschaftsführer hintenanstellen und unter ihre Füße treten, sind die Interessen der Lohnabhängigen, um ihnen evtl. revolutionäre Gedanken auszutreiben bzw. sie erst gar nicht aufkommen zu lassen. Ein Auftrag, der in aller Regel zuverlässig ausgeführt wird. Und das spätestens seitdem sie die "Sozialpartnerschaft" als Erfolg der von ihnen verratenen Revolution nach Kriegsende 1918 und gesellschaftlichen Fortschritt für die Arbeiterklasse feiern und verkaufen. Die Geschichte aus den Jahren danach füllt die Geschichtsbücher in vielen Bibliotheken. Was dabei die "besonderen Situationen" angeht, steigern die sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer in dem Zusammenhang das Hintenanstellen von Interessen-Gegensätzen über das übliche Maß hinaus, bis zum sich selber überflüssig machen. Ein Beispiel dafür sind die Führer des ADGB, des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbunds. Mit der Ablehnung des Generalstreiks (Forderung der KPD) zur Verhinderung des verbrecherischen faschistischen Systems am 30. Januar 1933 und dem Aufruf an die Gewerkschaftsmitglieder, sich am 1. Mai 1933 an der faschistischen Kundgebung zu beteiligen, haben sie es bis zur Selbstvernichtung praktiziert. Der Sozialpartner aus dem Lager des Kapitals hat dabei die "gemeinsame Verantwortung" nicht "über Differenzen gestellt". Im Gegenteil. In seinem Auftrag haben die Hitlerfaschisten die Gewerkschaften als seine Kriegspläne und das "Gemeinwohl" eines faschistischen Staates störende Organisationen am 2. Mai 1933 zerschlagen. Dabei sind eine Reihe der "Interessen-Hintenansteller" gemeinsam mit vielen Kämpferinnen und Kämpfern gegen die faschistische Herrschaft ermordet worden und in den Kerkern und Konzentrationslagern der Faschisten gelandet. Die haben mit dem Interessen-Hintenanstellen kurzen Prozess gemacht und die "Interessen-Gegensätze" ihrer Volksgemeinschaftsideologie gewaltsam unterworfen. Hierbei haben die Sozialpartner aus den Arbeitgeberverbänden die Belegschaften in den Betrieben als "Wehrwirtschaftsführer" nach dem Prinzip - "Führer befiehl', wir folgen dir" - als "Gefolgschaft" unterm Hakenkreuz trainiert und kommandiert, mit Nazisprüchen wie diesem: "Wir können die soziale Befreiung der deutschen Menschen erst dann restlos durchführen, wenn wir uns in dieser Welt das erobert haben, was wir für unser Leben brauchen" (Firma Seb. Lutz Söhne Holzbau München, 4. April 1940).

Wir haben über diesen Teil der Geschichte der Arbeiterbewegung in vielen Ausgaben der KAZ geschrieben und berichtet. Sie verschwindet bei den sozialdemokratischen Gewerkschaftsführern hinter den "Eckpfeilern" der Klassenzusammenarbeit. Jetzt schwätzen sie auch schon wieder rauf und runter von ihrer gemeinsamen Verantwortung mit dem Kapital fürs "Gemeinwohl". Die dafür verantwortlich gemachte "besondere Situation" müsste bei allen noch etwas kritischeren und bewussteren Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter alle Alarmglocken schrillen und die Warnleuchten rot blinken lassen. Durch den Aufbau von Widerstand in Gewerkschaften, Betrieben und Gesellschaft muss gemeinsam verhindert werden, dass mit der "Stunde der Rettungsschirme" der Kurs noch mehr in Richtung der "Stunde der Volksgemeinschaft" gedreht wird, als es jetzt bereits der Fall ist.
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Die Kapitalisten kriegen nicht genug

Das verlautbarten die bayerischen Metallkapitalisten gnädig auf den Kotau der IGM-Führung:

"Wir begrüßen die Bereitschaft der IG Metall, angesichts der aktuellen Herausforderungen für die M+E Industrie - Konjunktur, Wettbewerbsfähigkeit und Transformation - den Fokus auf die Zukunfts- und Beschäftigungssicherung zu legen und auf die üblichen Rituale in Tarifauseinandersetzungen zu verzichten."

Sie fordern unter anderem:

1. "Wir sagen ja zu einem echten Belastungs-Moratorium (Stillhalteabkommen) als langfristigem Commitment zwischen dem vbm Verband der Bayrischen Metall- und Elektroindustrie e.V. und der IG Metall mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren.

(...)

4. Die konjunkturell schwierige Lage und die laufende Transformation vor Ort muss betriebsindividuell gemeistert werden können. Deshalb setzen wir auf einen fixen Gesamtprozentsatz möglicher Entgeltbestandteile (Tabelle, Einmalzahlungen usw.) während der gesamten fünfjährigen Laufzeit des Moratoriums.

5. Die schwierige Gesamtsituation der M+E Industrie in Deutschland und Bayern mit unterschiedlichen Ursachen und Ausprägungen fordert geradezu dazu auf, nicht auf einheitliche Detailregelungen zu setzen, sondern betriebsindividuelle Lösungsansätze vor Ort zu ermöglichen.

(...)

Abgesehen von der Forderung nach fünf Jahren Stillhalten, nach dem Tarifvertragsgesetz 5 Jahre Friedenspflicht, versuchen die bayrischen M+E-Kapitalisten mit ihrem Bezug auf "betriebsindividuelle" Regelungen (4.+5.) durchzusetzen, was jahrelange Forderung des Kapitals ist: Nämlich die Gewerkschaften aus den Betrieben raushauen. Was bedeutet, Tarifverträge sollen nur noch den Rahmen der in den Betrieben zu regelnden Dinge abstecken und die Umsetzung in die Hände der "Betriebsparteien" legen. Der entscheidende Punkt ist längst bekannt. Weder Betriebsrat noch Belegschaft haben nach den Urteilen (nicht nach Gesetz) der Klassenjustiz in der BRD offiziell das Recht, zum Streik aufzurufen. Damit haben die Kapitalisten die Möglichkeit, jede im Betrieb mit Streik unterstützte Forderung oder Abwehr gegen ihre Willkürmaßnahmen als illegal, als wilden Streik zu diffamieren. Eine Situation, die nicht erst seit heute bekannt ist und von der Mehrheit der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer akzeptiert wird.
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So "meistert" man Corona nicht:

35-Stunden-Woche für den Osten - wieder mal vertagt!

Wir haben zuletzt in der KAZ 370 unter dem Titel: "Den Osten im Regen stehen lassen?" darüber berichtet. Nach Anträgen auf dem IGM-Gewerkschaftstag im Oktober 2019 und entsprechenden Aussagen aus den Führungsetagen der IGM, Vorstand, Bezirksleiter u. a., steht sie ganz obenan auf der Arbeitszeit-Verkürzungs-Liste. Das IGM-Vorstands-Moratoriums-Angebot lässt sie allerdings auch wieder im Regen stehen. Darin ist nicht die Rede von einer unabdingbaren Forderung nach kurzfristiger Einführung der 35 Stunden und auch nichts vom Kampf für die Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse an Westniveau. So z. B. mit der Ankündigung ans Kapital: Wenn da nichts geht, dann habt ihr unmittelbar die ganze IGM nicht nur mit 35-Stunden-T-Shirts am Hals, sondern mit Demos, Kundgebungen, mit Warn- und Power-Streiks und Urabstimmungen. Eine Mobilisierung von Ost- und West-Belegschaften mit solchen Inhalten, wie das auf dem Gewerkschaftstag im Oktober 2019 diskutiert und gefordert wurde (KAZ 370), hat nicht stattgefunden. Der momentan für die IGM-Tarifgebiete Berlin-West, Berlin-Ost/Brandenburg und Sachsen zuständige Bezirksleiter, Stefan Schaumburg aus Kassel, hat stattdessen im Metall-Elektro Info am 20. März 2020 erklären müssen: "Die ursprünglichen Themen dieser Tarifrunde - darunter die Angleichung der Arbeitszeit - werden aufgrund der dramatischen Entwicklungen vertagt. Wenn wir diese Krise gemeistert haben, werden wir die Themen aber wieder aufgreifen".

Einen Monat vorher hatte er noch erklärt: "Die Angleichung der Arbeitszeit mit dem Ziel der 35-Stunden-Woche hat in unserem Bezirk höchste Priorität." Dabei stellte er im gleichen Atemzug weiter fest: "Die Arbeitgeber sind in der Verantwortung, die Zukunft gemeinsam mit den Beschäftigten zu gestalten." (Metall-Info 20.02.20) So meistern wir gar nichts, weder den Kampf um die 35-Stunden-Woche im Osten noch den Kampf gegen das Corona-Virus. Die Kapitalisten freuen sich über das Stillhalte-Abkommen und über die neuen Corona-Gesetze. Dass es eine gemeinsame Gestaltung der Zukunft der "Arbeitgeber" und der Beschäftigten nicht geben kann, hat ein gewisser Karl Marx - im Osten sicherlich noch bekannter als im Westen - schon vor über 150 Jahren herausgefunden:

"... Man muss gestehn, dass unser Arbeiter anders aus dem Produktionsprozess herauskommt, als er in ihn eintrat. Auf dem Markt trat er als Besitzer der Ware 'Arbeitskraft' anderen Warenbesitzern gegenüber. Warenbesitzer dem Warenbesitzer. Der Kontrakt, wodurch er dem Kapitalisten seine Arbeitskraft verkaufte, bewies sozusagen schwarz auf weiß, dass er frei über sich selbst verfügt. Nach geschlossenem Handel wird entdeckt, dass er 'kein freier Agent' war, dass die Zeit, wofür es ihm freisteht, seine Arbeitskraft zu verkaufen, die Zeit ist, wofür er gezwungen ist, sie zu verkaufen, dass in der Tat sein Sauger nicht loslässt, solange noch ein Muskel, eine Sehne, ein Tropfen Bluts auszubeuten." (MEW Bd. 23, S. 319 f.)

30 Jahre ist es nun her, dass der "Sauger", der deutsche Imperialismus, sich die DDR einverleibt hat. Seitdem saugt er "solange noch ein Muskel, eine Sehne, ein Tropfen Bluts auszubeuten" ist.

Was dabei die Arbeitszeit angeht, saugen die Kapitalisten seit Beginn der 1990er Jahre im Osten noch immer etliche Stunden täglich und wöchentlich mehr Profit aus den Knochen der Arbeiterinnen und Arbeiter. Und wie die Kollegin Carmen Bahlo, ehrenamtliches IGM-Vorstandsmitglied für den Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, bezogen auf die Kapitalforderungen zur Arbeitszeit u. a. erklärt hat: "Sie wollen eine weitere Arbeitszeitflexibilisierung und sie wollen nicht einmal, dass am 01.01.2031 eine 35-Stunden-Woche verbindlich vorgeschrieben ist ... Und wenn wir nur ein Stück weit erkennen lassen, dass wir jetzt zögern, dass wir uns nicht weiter trauen, dann - das sage ich euch - werden sie uns am ausgestreckten Arm verhungern lassen ..."

Hierbei geht es beim "nicht zögern" und sich "weiter trauen", um mehr als die 35. Es geht um die Einheit der Arbeiterklasse. Das spüren auch diejenigen Westberliner Kollegen, die sich überhaupt nicht freuen, privilegiert gegenüber ihren Kollegen im Osten zu sein. Sie wollen die 3 Stunden Freizeit mehr in der Woche nicht nur für sich, sondern für alle Arbeiter. Das wurde sehr deutlich bei der Metalltarifrunde 2018, als bei Demonstrationen und Streiks in Berlin auch von den Westberliner Kollegen die Forderung nach 35-Stunden-Woche für alle voller Leidenschaft und Empörung vertreten wurde. Es geht um die Einheit der Arbeiterklasse, es geht darum, sich zu trauen und nicht zu zögern, den Kampf für die Gestaltung der Zukunft ohne Kapitalisten in die eigenen Hände zu nehmen. Für eine sozialistische Gesellschaftsordnung, in der die Fabriken, Produktionsmittel, der technische Fortschritt uns gehört. In der wir aus der Geschichte der DDR lernen, statt sie mit Schmutz bewerfen zu lassen. In der wir selbst bestimmen und nicht die Kapitalisten, wie lange wir zur Befriedigung und Sicherstellung unserer Bedürfnisse täglich und wöchentlich arbeiten und kein Kapitalist dafür jemanden "am ausgestreckten Arm verhungern lassen kann". Eine Voraussetzung dafür ist, sich in Gewerkschaften und Betrieben in Ost und West gemeinsam von der Virus-Infektion "Sozialpartnerschaft" zu befreien. Das ist die Krise, die wir meistern müssen.

Ludwig Jost, Erika Wehling-Pangerl, 10.04.2020
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Quelle:
KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 371, April 2020, S. 33 - 37
Herausgeber und Verlag:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2020

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