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KAZ/236: Gewerkschaftstag der IG Metall - Gut kämpfen!


KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 352, September 2015
Proletarier aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!

Gewerkschaftstag der IG Metall
Gute Arbeit? Gutes Leben? Da sollten wir doch erstmal Gut kämpfen!

Von Ludwig Jost


Unter das Motto "Gute Arbeit - Gutes Leben" hat der Vorstand den 23. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall gestellt, der vom 18. bis 24. Oktober in Frankfurt am Main stattfindet. Hierbei beweisen 455 politische Anträge (plus 39 Satzungsanträge) aus den IGM-Verwaltungsstellen, die den rd. 500 Delegierten vorliegen, dass sich die Auswirkungen des kapitalistischen Ausbeutungssystems auch mit noch so viel "Leitbildern" von "Guter Arbeit", "Gutem Leben" und anderen weder verkleistern und schon gar nicht außer Kraft setzen lassen. Auch die IGM-Führung kommt in ihren drei Entschließungen und fünf Leitanträgen an der Anerkennung dieser Realität nicht vorbei. Dabei verkauft sie den Kapitalismus häufig genug als "Friede-Freude-Eierkuchen"-Gesellschaft so wie sie den Mitgliedern als Beispiel aus ihrem Verharmlosungskatalog zur Gesellschaftspolitik erklärt: "Deutschland ist ein lebenswertes und wirtschaftlich erfolgreiches Land, unsere Wirtschaft wächst, die Arbeitslosigkeit sinkt und die Mehrheit der Menschen schaut optimistisch in die Zukunft ..." (E 1 S. 21).

Möglicherweise hat sich der IGM-Vorstand an seinem Loblied so berauscht, dass er sich die für die Delegierten und Mitglieder gedachte Ladung Sand selbst in die Augen gestreut hat. Denn nur wenige Zeilen später stellt er fest: "Dem entgegen steht jedoch eine zunehmende Ungleichheit in der Einkommens-, Vermögens- und Lebenschancenverteilung, was auf eine sich vertiefende soziale Spaltung der Gesellschaft verweist. ... Der Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit und Werkverträge breiten sich aus, Arbeitsverdichtung und die Entgrenzung von Arbeitszeiten nehmen zu. Das Normalarbeitsverhältnis ist zwar noch die Norm, gerät aber durch eine ganze Reihe von flexibilisierten, unsicheren, ungeschützten und schlecht bezahlten Arbeitsformen unter Druck, Brüche und Risse in unserem Sozialstaatsmodell sind inzwischen unübersehbar: Soziale Leistungen werden um- und abgebaut und von einem sozialen Europa sind wir weit entfernt ..."

In einer ganzen Reihe von Anträgen zur Betriebs- und Tarifpolitik wird die Vorstandsschilderung aus den IGM-Verwaltungsstellen bestätigt. Darin wird u. a. über den Angriff der Kapitalisten auf Betriebsräte (Union Busting), auf Takt- und generell auf die Arbeitszeit sowie den zunehmenden Leistungsdruck und Stress in den Betrieben berichtet und die IGM Frankfurt stellt fest: "Die Beschäftigten kommen hierbei unter die Räder."

Was Betriebsräten und Belegschaften mit dieser Entwicklung auf die Füße fällt, sind die jahrelangen Zugeständnisse, die gerade die IGM-Führer dem Kapital auf allen Ebenen, bei Löhnen, der Arbeitszeit, mit immer neuen Fleximodellen, Arbeitszeitkonten usw. usw. gemacht haben. Worauf hierbei - abgesehen von Millionen unentgeltlich geleisteter Arbeitsstunden - verzichtet wurde, ist in Hunderten sogenannter Zukunfts-, Arbeitszeitflexibilisierungs- oder mit anderen Namen bedachter Tarifverträge nachzulesen. Sie wurden zu einem großen Teil auf der Basis des seit Februar 2004 existierenden Pforzheim-Abkommens abgeschlossen. Seit dem 3. September 2008 heißt es durch Vereinbarung zwischen IGM-Führung und dem Kapitalverband Südwestmetall: "Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zum Beschäftigungsaufbau". Danach sind Ergänzungsvereinbarungen zu den Tarifverträgen - wie o.g. - möglich, zu denen Südwestmetall feststellt: "In den tarifvertraglichen Ergänzungsvereinbarungen können im Grunde sämtliche tariflichen Standards verändert werden."

Kein Wunder, dass bei dieser Politik eine ganze Menge unter die "Räder" der Profitinteressen des Kapitals gerät, und es der IGM-Führung dabei wie dem Zauberlehrling geht, der die Geister, die er rief, nicht mehr los wird. Jetzt will sie, wie es großspurig heißt: "die Gestaltungshoheit im Feld der Leistungs- und Arbeitszeitpolitik zurückgewinnen". Bisher haben die Kapitalisten mit ihrer Hilfe gezeigt, wer die "Hoheit" im "Feld" hat und sich über die Jahre hinweg unter die Nägel gerissen, was ihnen aus dem Zugeständniskoffer angeboten und nachgeworfen wurde und darüber hinaus alles, was nicht durch Streik oder wie auch immer verteidigt worden ist. Dabei hat ihnen die Feststellung aus o.g. Abkommen: "Ziel der Vereinbarung sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und Investitionsbedingungen für Unternehmen in Deutschland ..." mitgeholfen. Das heißt nichts anderes, als die Gewerkschaften zu Erfüllungsgehilfen des Kapitals zu machen und Betriebsräte und Belegschaften darauf festzulegen, dessen Bedürfnisse zu bedienen. Um nichts anderes geht es bei dem von der IGM-Führung wie warme Semmel angepriesenen "Bündnis Zukunft der Industrie", das, nachdem es ohne Diskussion und Beschlussfassung vom IGM-Vorstand durchgesetzt wurde, mit der Zustimmung des Gewerkschaftstages abgesegnet werden soll. Darin wird rauf und runter die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie, die Erhaltung und Verteidigung des Industriestandorts Deutschland beschworen. Nach Aussage der IGM-Führungsspitze soll das Bündnis "der Industrie", im Klartext dem Kapital, mehr gesellschaftliche Unterstützung verschaffen und hierbei "u. a. die Akzeptanz von notwendigen industriellen Großprojekten steigern, in dem die Bedeutung der Industrie für Arbeitsplätze, Wohlstand und Fortschritt besser vermittelt wird" (E 1 S. 25). Über Entstehung und weitere Inhalte dieses Bündnisses wurde bereits in der letzten KAZ unter der Überschrift: "Typisch Deutschland ..." berichtet.

Gehirndoping durch den IGM-Vorstand

Wie sich die ständige Berieselung von der Notwendigkeit zur Unterstützung der Industrie und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auswirkt, ist in Anträgen zu lesen, die in die gleiche Kerbe schlagen. Sie fordern dazu auf, dass der Gewerkschaftstag entsprechende Beschlüsse fasst. So heißt es dazu beispielsweise in einem Antrag u.a. "Wir brauchen ein europaweites Konzept, um neue Märkte zu erschließen und um wettbewerbsfähig mit der chinesischen Konkurrenz zu bleiben."

Dabei gibt es nur einen einzigen Antrag von der Verwaltungsstelle Hanau-Fulda, der sich gegen diese Politik ausspricht, aus dem wir einen Auszug nebenstehend abgedruckt haben (s. Kasten unten "Die Darstellung als Partner ist weltfremd").

Was in diesem Zusammenhang von den o.g. "industriellen Großprojekten" zu halten ist und was davon in aller Regel bei den Lohnabhängigen ankommt, ist nur allzu gut bekannt. Dazu gehören z.B. die in regelmäßigen Abständen im Siemens-Konzern oder anderswo stattfindenden Massenentlassungen - sie kommen weder in Entschließungen noch in Leitanträgen vor. Hinzu kommt, was die meisten Betriebsräte und Belegschaften kennen: Die Betriebs- und/oder Abteilungsschließungen, Outsourcing, Verlagerungen, Leiharbeit, Werkverträge und die ständig steigende Zahl derjenigen, die sich und ihre Familien lt. IGM-Feststellung trotz Vollzeitjob nicht mehr ausreichend ernähren können. Kurz all das, was in Entschließungen und Anträgen beschrieben wird. Es ist zusammen mit dem Mehrwert, den das Kapital bei der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft herausholt, das, womit die Lohnabhängigen in diesem "lebenswerten Land" bezahlen, dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden. Lt. Feststellung des Statistischen Bundesamt vom Dezember 2014 sind in der BRD 16,2 Millionen Menschen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen (auch hier: Dunkelziffer offen). Womit geklärt ist, bei wem der "Wohlstand" und "wirtschaftliche Erfolg" ankommt und wächst, von dem die IGM-Führung rumschwafelt.

Tarifverträge gegen den Tarifvertrag oder retten, was noch zu retten ist?

Um den oben geschilderten Zuständen in den Betrieben etwas entgegenzusetzen, werden aus zahlreichen Verwaltungsstellen mehr tarifvertragliche Regelungen und mehr Mitbestimmungsrechte sowie gegen zunehmenden Leistungsdruck und Stress eine Antistress-Verordnung bzw. ein Antistressgesetz gefordert. Was nichts daran ändert, dass dort jede tarifvertragliche und/oder gesetzliche Regelung oft genug gegen den Widerstand des Kapitals kampfweise durchgesetzt und auf Dauer verteidigt werden muss. Denn, wie es so schön heißt, "im Betrieb spielt die Musik" und hierbei steht ebenso fest: Die Kapitalisten können immer nur das gegen uns durchsetzen, was wir zulassen! Dazu gehört allerdings auch, dass wir dafür, wenn nötig, den Hammer oder Kuli fallen lassen oder den Knopf oder Hebel an Maschine und Computer auf Stopp oder Aus stellen müssen, wenn z.B. Arbeitsverdichtung und Stress zu groß werden. Aber auch, wie von der IGM-Führung so blumig ausgedrückt, um "Gestaltungshoheiten zurückzugewinnen" und Angriffe gegen Betriebsräte und Gewerkschaften abzuwehren, die unter der Bezeichnung "Union Busting" in Anträgen beschrieben werden. Offensichtlich müssen das viele Belegschaften, Vertrauensleute und Betriebsräte wieder lernen und auch in der IGM durchsetzen. Ein Indiz dafür sind auch die wenigen Anträge an den Gewerkschaftstag, die sich abgesehen von einem einzigen Antrag, sehr vorsichtig überhaupt mit Arbeitskampf oder Streik befassen. Was der IGM-Vorstand dazu feststellt, ist nebenstehend nachzulesen (siehe Kasten unten "Streikrecht wie es sich Kapital und Regierung wünschen"). Hierbei wird es an den Delegierten des Gewerkschaftstages liegen, was von den Anträgen möglicherweise gegen Widerstand von Antragsberatungskommission oder auch Vorstand - wie z.B. bei der Forderung: Verbot der Leiharbeit! (siehe Kasten unten) - beschlossen wird. Bei dieser Entwicklung geht es weniger um mehr Tarifverträge, sondern um die Änderung der Gewerkschaftspolitik. Darum wäre es dringend notwendig, dass einige fortschrittliche und kämpferische Kolleginnen und/oder Kollegen auf dem Gewerkschaftstag wieder auf den Punkt bringen, was früher Standard in politischen IGM-Seminaren war: Im Kapitalismus stehen sich die Interessen von Arbeit und Kapital unversöhnlich gegenüber. Hierbei ist die "Gute Arbeit", mit der Entschließungen und Leitanträge überschwemmt werden, in diesem System Lohnarbeit, bei der die Lohnabhängigen gezwungen sind, ihre Arbeitskraft an die Kapitalisten zu verhökern. Was dabei an "Gutem Leben" rausspringt, ist oben bereits gesagt. Wenn sich das ändern soll, muss das "Leitbild" in der IGM und generell in der Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung wieder heißen und durchgesetzt werden: Abschaffung der Lohnarbeit und der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Alles andere heißt, es bleibt bei der Politik der IGM- und DGB-Führung, die ständig versuchen, unsere Interessen mit denen des Kapitals in einen Topf zu schmeißen und zu versöhnen, was nicht zu versöhnen ist. Was dabei herauskommt, bedeutet nichts anderes, als die Forderung im "Bündnis für die Zukunft der Industrie": Sicherung und Verteidigung des Industriestandorts Deutschland gegen die internationale Konkurrenz und Arbeit nur für Deutsche. Und das heißt dann: Wenn nötig und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Monopolkapitals, des deutschen Imperialismus es verlangt: Krieg gegen die Arbeiter anderer Länder!


KÄSTEN

Pforzheimer Abkommen

Bisher hat der IGM-Vorstand alle Versuche und Forderungen, das Pforzheimer Abkommen wieder los zu werden, abgelehnt und sich dafür die Mehrheiten in Verwaltungsstellen und auch bei vorangegangenen Gewerkschaftstagen gesichert. Dabei wurden die Verwaltungsstellen wohl so diszipliniert, dass es erst gar niemand mehr wagt, die Abschaffung dieses Abkommens zu fordern. Übrig geblieben ist ein einziger Antrag aus der Verwaltungsstelle Aachen, in dem gefordert wird: "Die IG Metall soll auf allen Organisationsebenen das Pforzheimer Abkommen bzw. die Nachfolgeregelung im Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (Metall- und Elektroindustrie) zur Diskussion stellen, den Fortbestand der Regelung prüfen und eventuelle Modifikationen überdenken." Damit kann der IGM-Vorstand gut leben.

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"Die Darstellung als Partner ist weltfremd"

Diesen Antrag hat die Verwaltungsstelle Hanau-Fulda gestellt:
Der 23. Ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Aufgabe der IG Metall ist in erster Linie, im Interesse ihrer Mitglieder die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen zu fördern. Dies steht in § 2 der Satzung der IG Metall. Dies kann nur gegen den Widerstand der Unternehmer erfolgen. Die Darstellung in dem "Debattenpapier zum Gewerkschaftstag 2015" in dem sich die IG Metall als ein Partner darstellt, ist weltfremd. Der erneute Beginn einer Debatte für ein neues "Bündnis" zur Industrie ist desorientierend und weist in die falsche Richtung. Die negativen Erfahrungen mit dem Bündnis für Arbeit dürfen dabei nicht ignoriert werden.

Der Gewerkschaftstag fordert den Vorstand der IG Metall auf, die Interessen der Mitglieder stärker in den Vordergrund zu stellen. Aufklärung und Mobilisierung, dass nachhaltige Fortschritte nur kämpferisch gegen die Arbeitgeber durchzusetzen sind, sind voranzutreiben.

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Streikrecht wie es sich Kapital und Regierung wünschen

Es ist fast davon auszugehen, dass es der IGM-Führung durch das bisherige Unterbuttern von dazu gestellten Anträgen gelungen ist, die Organisation so zu disziplinieren, dass sich nur noch wenige trauen, diesen wichtigen Punkt überhaupt zum Thema zu machen oder es bereits resigniert aufgegeben haben. Nur zur Information und Erinnerung. Beim 21. Gewerkschaftstag 2007 wurden 12 und beim 22. Gewerkschaftstag im Oktober 2011 in Karlsruhe 9 Anträge mit Forderungen zum Streikrecht jeweils durch die Entschließungen 1 (E 1) als erledigt erklärt. Damit ist erklärlich, dass abgesehen von Forderungen, den Arbeitskraftdealern gesetzlich zu verbieten, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen, dem Gewerkschaftstag nur Anträge der Verwaltungsstellen Bremen und Aachen vorliegen. Gefordert wird ein gesetzliches Streikrecht gemäß EU-Richtlinie. Durch die Delegierten soll hierbei - ähnlich wie in o.g. Anträgen - beschlossen werden: "Die IGM setzt sich für ein vollständiges und allseitiges, gesetzliches Streikrecht ein." (Bremen) Der IGM-Vorstand setzt weder auf eine EU-Richtlinie noch auf ein "allseitiges gesetzliches Streikrecht".

Wäre das seine Absicht, brauchte er selber nur eine solche Forderung an den Gewerkschaftstag zu stellen und sie würde voraussichtlich mit großer Mehrheit beschlossen. Damit steht der Antrag der Bremer und Aachener Kolleginnen und Kollegen gegen die Vorstellungen der IGM-Führung, die den Delegierten unter der Überschrift "Arbeitskampfkonzepte und Tarifeinheit" erklärt: "Die IG Metall wird ihre bisherigen Konzepte zum Führen von Arbeitskämpfen einer Überprüfung unterziehen und daraus Maßnahmen entwickeln, die zum Ziel haben, Eskalationsmöglichkeiten im Rahmen einer Tarifbewegung zu erweitern ..." (S. 138)

Es bedarf keiner Neukonzeption die "Eskalation" bei Tarifbewegungen betreffend. Dazu bedarf es nur der vollen Ausschöpfung der Kampfkraft der IGM, wie das immer wieder von Kolleginnen und Kollegen gefordert wird. Vor allem dann, wenn sie auf der Höhe der Warnstreikwelle mit mehreren Monaten ohne Lohnerhöhung - Nullmonate - nach Hause geschickt wurden. Die ganz einfache Eskalation hierbei heißt z.B.: Keine Nullmonate, sondern Urabstimmung und Streik! Dann gibt es auch keine über das "gute Ergebnis" hämisch grinsenden und zum Abschied von den "alten Ritualen" Beifall klatschenden Kapital- und Regierungsvertreter mehr, so wie das in den letzten Jahren nach Tarifbewegungen immer wieder der Fall war.

Was in dem Zusammenhang die oben zitierte Argumentation der IGM-Führung angeht, so legt sie sich nur auf Streik und Streikrecht im Rahmen von Tarifbewegungen fest. Damit befindet sie sich in Übereinstimmung mit dem von der Klassenjustiz durch Urteile festgelegten reaktionären Arbeitskampfrecht in der BRD. Die Beschränkung des Streikrechts nur auf die Durchsetzung tarifpolitischer Ziele ist ein Verstoß gegen Artikel 6 der Europäischen Sozialcharta und damit rechtsungültig. Vielleicht gelingt es den Antragstellern aus Bremen und Aachen, das den Delegierten zu erklären und hierbei rüber zu bringen, dass der 22. Gewerkschaftstag 2011 bei seiner Forderung an die EU, Gewerkschaftsrechte auszubauen, es zumindest in der E 1 auf die Aussage geschafft hat: "Dazu gehört auch die Verankerung eines umfassenden Streikrechts gemäß der Europäischen Sozialcharta Artikel 6 und der ILO Übereinkommen 87 und 98 (Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen)."

Im Übrigen gilt zu dieser Frage: Wir brauchen den politischen Streik als gewerkschaftliches Kampfmittel zur Durchsetzung eines "umfassenden gesetzlichen Streikrechts", zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Lohnabhängigen, und für den Kampf gegen die Angriffe des Kapitals, gegen Faschismus und Krieg. Wer davon - wie der IGM-Vorstand über die Jahre hinweg - nichts hören und wissen will, aber Mitgliedern, Funktionären und Belegschaften mit immer neuen Leitbildern von "Guter Arbeit", "Gutem Leben" und was weiß ich noch alles, die Köpfe zudröhnt, ist höchst unglaubwürdig und hat an der Spitze einer gewerkschaftlichen Kampforganisation nichts zu suchen.

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Leiharbeit gesetzlich verbieten

Das ist keine Forderung des IGM-Vorstands, sondern der IGM-Verwaltungsstellen Braunschweig und Frankfurt am Main. Hierbei wird es an der Überzeugungskraft von fortschrittlichen und kämpferischen Delegierten liegen, ob sich diese Anträge durchsetzen lassen. Sie können sich dabei auf eine beim 22. ordentlichen Gewerkschaftsantrag 2011 in Karlsruhe vom damaligen IGM-Vorsitzenden Huber gemachte Aussage berufen. Der hatte verkündet: "Wir wollen keine Apartheid in den Betrieben. Auf der einen Seite die Festangestellten mit allen tariflichen Rechten, auf der anderen Seite befristet Beschäftigte, Leiharbeiter und Beschäftigte mit Werksverträgen."

Bekannterweise ist es bei der "Apartheid" geblieben und der 22. Gewerkschaftstag hat sich auf einen Ergänzungsantrag zur damaligen Entschließung 3 (E 3) festlegen lassen, der auch noch in einer Kampfabstimmung gegen die Aussagen der Antragsberatungskommission durchgesetzt werden musste. Darin heißt es: "Die IGM wird nicht nachlassen, langfristig für die Zielsetzung eines Verbots der Leiharbeit in ihrer jetzigen Form entsprechend einzutreten."

Nur nochmal zur Erinnerung. Das AÜG, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, auf dessen Grundlage die Leiharbeit erlaubt ist, existiert seit 1972. Es ist offensichtlich, dass dem IGM-Vorstand die damit verbundene 53-jährige Frist noch nicht lang genug ist. Deswegen hat er nicht lange gefackelt und sich die Frist der "langfristigen Zielsetzung" erneut verlängert und damit zunächst Fakten geschaffen. Statt eine Verbotsforderung aufzustellen, hat er dagegen das "Leitbild" für Leiharbeit ins Feld geführt. Entsprechend heißt es: "Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sowie Werkvertragsbeschäftigte müssen besser geschützt und gerecht bezahlt werden. Für die IG Metall ist das Leitbild 'Gleiche Arbeit - Gleiches Geld' weiter maßgebend ..." (E 2)

Bei dieser Vorstands-Argumentation ist den Antragstellern zu wünschen, dass sie dem entgegenhalten und den Delegierten des Gewerkschaftstages klar machen können: Wer gegen ein Verbot der Leiharbeit stimmt, ist für die Aufrechterhaltung der von Huber erklärten "Apartheid" in den Betrieben und hat mit den Beschwörungen von "Guter Arbeit" und "Gutem Leben" nichts zu tun. Die mit der Leiharbeit verbundene und von Kapital und Regierung beabsichtigte Klassenspaltung wird auch bei gleichem Lohn für gleiche Arbeit nicht aufgehoben. Dem von der Stammbelegschaft durch die Leiharbeit abgespaltenen Teil unserer Klasse geht es auch weiter so, wie es die Braunschweiger Metallerinnen und Metaller in ihrem Verbotsantrag beschreiben: "Für Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit ist eine normale Lebensplanung so gut wie ausgeschlossen. Nur 7% aller Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer schaffen laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung den Sprung in einen regulären Job. Die meisten müssen ein Teilzeitleben führen, haben nur eine zeitlich befristete Perspektive im Betrieb und werden auch noch schlechter bezahlt. Arbeitsplatzunsicherheit, mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten, wechselnde Einsatzorte und -bereiche sowie die Entlohnung schlagen Beschäftigten in Leiharbeit auf die Nerven und auf die Knochen." Das schreibt die Techniker Krankenkasse (TK) in ihrem Gesundheitsreport 2011 "Leiharbeit macht krank!"

Das hat wahrscheinlich auch Spuren bei der IGM-Führung hinterlassen, der dazu einfällt: "Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss aufhören, die Leiharbeitsbranche als 'Prämiumkunde' zu begreifen. Sie muss ihre Aufgaben bei der Erteilung von Genehmigungen an Verleihfirmen und der regelmäßigen Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften konsequenter wahrnehmen."

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Quelle:
KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 352, September 2015, S. 20-23
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2015

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