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KAZ/162: Kampf um die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals


KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 333, Dezember 2010
Proletarier aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!

Vernichtung einer einmaligen, antifaschistischen Gedenkstätte Oder Kampf um die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals

Von Heinz Schmidt


Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals wurde 1953 eingeweiht. Hauptgrund für ihre Errichtung war die bedeutsame und heute leider wieder hochaktuelle Rede, die Thälmann hier eine Woche nach Hitlers Machtantritt am 7. Februar 1933 auf der, so in die Geschichte eingegangenen, Illegalen Tagung des ZK der KPD hielt. Alle die sich heute mit so genannten "neuesten Erkenntnissen" über diese Tagung brüsten, sind bisher öffentlich mit keinem Wort auf den bedeutsamen Inhalt dieser Rede eingegangen. Teils nicht bewiesene Zweit- und Drittrangigkeiten werden von ihnen als wesentlich hochstilisiert. Dabei diffamieren und beleidigen sie Teilnehmer an dieser Tagung und jene, die um diese historisch einmalige Stätte und ihre Aussage seit 1990 kämpfen.

Was macht die Gedenkstätte so einmalig und unverzichtbar?

Nicht nur, dass es Thälmanns letzte Rede vor seiner Verhaftung und Einkerkerung war; nicht nur dass er zum gemeinsamen Kampf gegen den Faschismus aufrief. Das hatten er und die KPD auch schon viel früher getan, als noch die Möglichkeit bestand, Hitlers Machtantritt zu verhindern. Erinnert wird auch daran, dass 29 der Teilnehmer als vom Volk gewählte Reichstagsabgeordnete fungiert hatten, dass 18 der Teilnehmer von den Nazis ermordet wurden und einer in der Sowjetunion hingerichtet wurde.

Aber vor allem doch deshalb ist diese Gedenkstätte einmalig und unverzichtbar, weil Thälmanns Rede die erste gründliche Analyse des Hitlerfaschismus an der Macht war und die gründliche Darlegung, wie dieser einzig und erfolgreich zu bekämpfen ist, die auch heute noch weltweit den Kampf gegen Faschismus und Krieg bestimmt, soll er zum Erfolg führen. Und es waren Thälmanns Hinweise auf die wesentlichen Merkmale des Staates, wie er nach dem Sturz des Faschismus zu errichten ist, damit diese verbrecherische, menschenfeindliche Macht ein für allemal ausgelöscht wird. Das ist es, wovon die in Archiven wühlenden modernen "Geschichtsaufarbeiter" von Anfang an mit Nebensächlichkeiten, Verharmlosungen, Diffamierungen, Unterlassungen und Lügen abzulenken versuchten. Das ist es, was den erbitterten, heimtückischen Kampf dieser Leute und der heute regierenden Antikommunisten gegen die "Ernst-Thälmann-Gedenkstätte" in Ziegenhals hervorrief und gegen den Freundeskreis, dessen Hauptaufgabe im materiellen und ideellen Erhalt der Gedenkstätte besteht.

Die BRD hat sich der Pflege dieser Stätte, die in der DDR eine wichtige staatliche Aufgabe war, von vornherein entledigt und die Exponate der Gedenkstätte, einschließlich des Tagungs- und des Ausstellungsraums und des Bootes "Charlotte", als dem musealen Teil der Gedenkstätte, durch den Landrat des Dahme-Spreewald Kreises dem Freundeskreis "Ernst-Thälmann-Gedenkstätte e.V." in eine "freie Trägerschaft" übergeben.

Ein Teil des bedeutsamen Inventars, wie Gästebücher, Gedenkstättenbroschüren, Thälmann-Kurzbiographien, Originalstühle aus dem Tagungsraum, historische Fahnen, die große Hinweistafel auf die Gedenkstätte am Seeufer u.a.m. wurden ins Landratsamt ausgelagert, ohne dieses zu inventarisieren. Bei Nachfrage des Freundeskreises kam die Antwort einer Angestellten des Landratsamts: "Was hier im Keller lagert, gehört uns!"

Den nächsten großen Schlag gegen die Gedenkstätte führte die Treuhandliegenschaft (TLG) 1997/98 mit der fristlosen Kündigung der Pächterin und Gaststätteninhaberin samt Untermieterverhältnissen und der besenreinen(1) Übergabe. Damit sollte die Gedenkstätte verschwinden. Anfang 1998 erfolgte die Übergabe der Gaststätte, die mit der Gedenkstätte eine charakteristische, historische Einheit bildete. Durch den Protest des Freundeskreises und seiner Sympathisanten wurde die Gedenkstätte jedoch erhalten. Die TLG erklärte am 3. Januar 1998 (dem Geburtstag Wilhelm Piecks) anlässlich der Protestversammlung des Freundeskreises öffentlich, dass die Gedenkstätte von der Kündigung nicht betroffen ist und mit dem Freundeskreis künftig Nutzungsverträge abgeschlossen werden. Der Freundeskreis bemühte sich als Einziger für das Objekt "Sporthaus Ziegenhals" einen neuen Eigentümer oder Pächter zu finden. Die PDS und die DKP erklärten sich nicht in der Lage dazu. Ihre Unterstützung bestand vor allem moralisch durch die Mitglieder der Basisgruppen. Die materielle Unterstützung durch den Parteivorstand der PDS bzw. Die Linke bestand aus geringen Mitteln, mit denen wir nicht einmal unsere drei Einladungsannoncen im ND zu den traditionellen Kundgebungen decken konnten.

Trotz alledem wuchs der Kreis der Kundgebungsteilnehmer und der Sympathisanten über die Grenzen Deutschlands hinaus, ja man kann sagen aus aller Welt: Aus den Nachbarländern, aus Gesamteuropa und von Australien bis Amerika.

Anfang 2002 machte die TLG schließlich eine öffentliche Ausschreibung für das Objekt zum Preis von 270.000. Davor hatte sie alle Bewerber, die den Freundeskreis unterstützen wollten, abgelehnt. Auch jetzt wurden unsere kaufwilligen Sympathisanten hingehalten, bis plötzlich im November 2002 eine Versteigerung, nun mit Mindestlimit 46.000, angesetzt wurde. Eine Klausel im Auktionsangebot lautete: "Das Gesamtobjekt steht unter Umgebungsschutz".(2) "Unsere" Interessenten nahmen das ernst und steigerten unter dieser Bedingung nicht mit. Und diejenigen, die es noch taten, mussten bei 85.000 passen. Einzig einen gewissen Gerd Gröger störten die Auktions- und Kaufvertragshinweise nicht. Wie wir später erfuhren, handelte es sich bei diesem Gröger um den Chef der Oberen Bauaufsicht im Lande Brandenburg.(3) Und ganz zufällig ist dieser Herr aus dem Bayrischen auch an der "Karhausen Immobilien-Auktionen Organisations-GmbH & Co." beteiligt, die von der TLG mit der Versteigerung betraut worden war! Was muss sich denn ein Ministerialrat Gröger darum scheren, dass die Gedenkstätte zu erhalten und ihre öffentliche Nutzung weiterhin zu gewährleisten ist und das gesamte Objekt "Sporthaus Ziegenhals" unter Umgebungsschutz steht. Er ersteigerte das Objekt, wie vom Finanzministerium bestätigt und der Logik entsprechend, ohne Gedenkstätte für 86.000. Als er das Objekt am 20. Dezember erstmals besichtigte, versprach er dem Vorstand des Freundeskreises, dass er über die weitere Nutzung der Gedenkstätte mit ihm verhandeln werde und endete mit den Worten: "Aber ohne Kosten geht das nicht." Doch dann meldete er sich nicht mehr.

Nach der endgültigen Übernahme durch ihn, Ende Mai 2003, tauschte er über Nacht die Schlösser aus und verschloss das Objekt, ohne den Freundeskreis zu informieren. In einem Schreiben beklagte er sich, wir hätten ihm den Zugang zu seinem Eigentum verschlossen, obwohl er genau wusste, wer der von der TLG eingesetzte Hausmeister war, der bis dahin die Schlüsselgewalt hatte. Gröger verbot dem Freundeskreis und der Öffentlichkeit, gegen Recht und Gesetz, fortan das Betreten der Gedenkstätte. Seine Argumente waren Schlagworte wie "für mich zählt nur der Eigentümerstandpunkt" und "Altkommunisten haben auf meinem Gelände nichts zu suchen" oder "das ist keine Gedenkstätte, das Inventar ist Mist". Diesen "Mist" sollte der Freundeskreis sofort ausräumen. Eine vom Freundeskreis veranlasste "Einstweilige Verfügung" durch das Amtsgericht Königs Wusterhausen sabotierte er und ebenso deren Zwangsvollstreckung. Er forderte vom Landrat den Abriss der Gedenkstätte. Dieser hatte kurz vorher mit dem Unteren Amt für Denkmalschutz erneut protokollarisch bestätigt, dass die Gedenkstätte dem Freundeskreis in freier Trägerschaft und Nutzung übergeben wurde. Ob des dreisten Vorgehens von Gröger beantragte der Landrat beim Landesamt für Denkmalpflege ein Gutachten. Dieses besagt, dass die Gedenkstätte historischen, wissenschaftlichen und Seltenheitswert besitzt und gleichzusetzen ist u.a. mit den Gedenkstätten "Plötzensee" und "Deutscher Widerstand" (Bendler-Block). Daraufhin wurde die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte, wie auch schon im Kaufvertrag angekündigt, erneut in die Denkmalliste eingetragen und unter Schutz gestellt. Kurz danach, verabschiedete der Landtag, wie auf Bestellung, eine neue Denkmalschutznovelle, wonach jeder Eigentümer eines Objektes, auf dem sich ein Denkmal befindet, dieses abreißen kann, wenn ihm der Erhalt nicht zumutbar ist. Woraufhin dieselben Beamten, die eben erst den erweiterten Denkmalschutz erlassen hatten, nun den Abriss genehmigten.

So einmalig miserabel dieses neue Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg ist, so einmalig ist es bis jetzt nur gegen die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte zur Anwendung gekommen, so einmalig ist aber auch die Schande dieses Abrisses, nicht nur für Brandenburg, sondern für ganz Deutschland. Einmalig ist auch, dass eine Regierung einen Beamten in seinem Amt belässt, der eine solche Schandtat gegen Recht und Gesetz begeht und der Deutschland in einem Telefoninterview mit dem ZDF ein "Scheißland, in dem ihn gar nichts mehr wundert", nennt. Herr Gröger, der auf seinem Grundstück Einfamilienhäuser errichten wollte, hatte aus Mangel an Bewerbern schon aufgegeben und wollte dieses schon wieder verkaufen. Dabei trieb er den Kaufpreis so enorm in die Höhe, dass er auch dafür keine Interessenten fand. Zuletzt verlangte er 600.000 für das, was er für 86.000 erworben hatte. Zusätzlich eignete er sich widerrechtlich das Inventar der Gedenkstätte an: Exponate, Leihgaben, Geschenke, Privatbesitz und alles, was der Freundeskreis sich seit 1990 selbst angeschafft und geschenkt bekommen hatte. Nicht einberechnet die Investitionen für Instandhaltung und Erneuerung, die der Freundeskreis aufbrachte. Er bewertete jetzt dieses Inventar mit 130.000. Rücksichtslos würfelte er alles unterschiedslos zusammen und schenkte das, was ihm gar nicht gehörte, "großzügig" der Stadt Königs Wusterhausen. Der damalige Bürgermeister nahm dieses dem Freundeskreis geklaute Eigentum an und lagerte es aus. Damit waren das Gebäude mit Tagungs- und Ausstellungsraum, das Boot "Charlotte", der Ehrenhof mit Ehrenmauer und Denkmal offiziell abrissbereit. Der Bürgermeister bezeichnete sich dafür im ND als Retter des Inventars! Er kündigte an, anderswo eine Thälmann-Gedenkstätte zu errichten. Dabei dürfe der Freundeskreis beratend mithelfen, aber zu sagen hätte er künftig nichts mehr. Und wie großmütig: der Freundeskreis könne Teile des Inventars zurück bekommen, wenn er dafür Belege erbringt.

Belege gab es vermutlich für die "Schenkung" von Herrn Gröger, der dies gerne noch von der Steuer absetzen möchte!

Zum Verhalten des Ex-Bürgermeisters von Königs Wusterhausen fehlen uns die Worte. Er ist jetzt Landtagsabgeordneter in Brandenburg, Mitglied im Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Und er ist nicht Mitglied der CDU, sondern der Partei Die Linke.

Diejenigen, die nie etwas für die Gedenkstätte getan haben und größtenteils keine Ahnung von dieser haben, wollen nun eine neue Gedenkstätte errichten. Ja plötzlich hat sogar die Stadt Königs Wusterhausen 10.000 dafür parat. Das kann doch nur eine antikommunistische, dem Antifaschismus Hohn sprechende Gedenkstätte werden, im Sinne der anfangs erwähnten, heutigen Geschichtsfälscher! - nicht mehr am authentischen Ort verliert sie obendrein den Denkmalswert.

Alle Enthüllungen, Entlarvungen und Proteste des Freundeskreises und zehntausender Antifaschisten aus aller Welt, die bei der Landes- und Bundesregierung, beim Landrat, dem Amt für Denkmalschutz, sowie bei den Gerichten eingingen, blieben unbeantwortet oder wurden abgewiesen, korrekte Auskünfte, wie der des Ministeriums für Finanzen wurden einfach nicht beachtet. Genau so geschah es durch die Gerichte.

Der Freundeskreis wurde, obwohl sein Vorstand laut Gesetz als "juristische Person" beachtet und behandelt werden muss, zu allen ihn betreffenden Fragen und Maßnahmen von Amtswegen nie informiert, noch zu entsprechenden Beratungen zugelassen. Aber was scheren sie Gesetze, wenn es um den Widerstand der Arbeiterbewegung, wenn es um die DDR, wenn es um Antifaschisten und Kommunisten geht.

Die Gedenkstätte wurde in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen.

Doch der Kampf gegen Eigenmächtigkeit und Willkür des Staates und seiner Institutionen, die so ihr eigenes Grundgesetz missbraucht haben, und für die würdevolle Achtung der konsequentesten und aufopferungsvollsten Kämpfer gegen Faschismus und Krieg geht weiter.

Der Freundeskreis fordert sein Eigentum zurück und die Wiedererrichtung der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals, an authentischem Ort, sowie die Bestrafung des antikommunistischen Gesetzesbrechers Gerd Gröger. Was die Partei Die Linke mit ihren Gesetzesverletzern macht, bleibt ihr überlassen.

Der Freundeskreis wird seine traditionellen Kundgebungen weiter vor dem authentischen Ort der Gedenkstätte durchführen und diese in einer Wanderausstellung überall in Deutschland zeigen, wo man ihm die Möglichkeit bietet.

Trotz alledem!

Heinz Schmidt ist langjähriger Vorsitzender des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte e.V. Ziegenhals


ANMERKUNGEN

(1) Besenrein heißt hier: Alles Inventar ausgeräumt.

(2) Danach darf die unmittelbare Umgebung eines Baudenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, nicht durch bauliche Anlagen dergestalt verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden. Eine Werbeanlage verunstaltet die schützenswerte Umgebung. - Das ist Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg!!

(3) Ministerialrat a.D., Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger war langjähriger Leiter des Referates "Oberste Bauaufsicht" im Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg sowie Obmann der Projektgruppe "Musterversammlungsstättenverordnung" der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz. Zusammen mit Pik Löhr hat er ein Buch herausgegeben, mit dem Titel: Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, Kommentar. Brandenburgische Bauordnung 1998 (Taschenbuch)

Bildunterschrift zweier im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

Ehrenwand in Ziegenhals, die - wie die ganze Gedenkstätte - den Bulldozern der DDR-Einverleiber zum Opfer fiel.

Am Ort der illegalen Tagung des ZK der KPD am 7.2.1933 in Ziegenhals - Jugendweiheteilnehmer der Reinhold-Huhn-Oberschule Berlin-Mitte in der Thälmann-Gedenkstätte (1978). Seit die Thälmann-Gedenkstätte 1953 eröffnet wurde, kamen Hunderttausende - allein im Jahre 1977 waren es nahezu 63.000 aus 39 Ländern -, um sich mit Leben und Kampf Thälmanns vertraut zu machen, des unerschrockenen Kommunisten zu gedenken.


!IN ZIEGENHALS WIRD KEINE RUHE EINKEHREN!

Die nächste Kundgebung an der zertrümmerten und geschändeten Ernst-Thälmann-Gedenkstätte findet am 6. Februar 2011 um 11.30 Uhr statt.

Informationen zur Kundgebung und zur Wanderausstellung:
Freundeskreis "Ernst-Thälmann-Gedenkstätte" e.V., Ziegenhals
Postfach 2015, 15706 Königs-Wusterhausen
Email: vorstand@etg-ziegenhals.de
http: www.etg-ziegenhals.de


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Quelle:
KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 333, Dezember 2010, S. 46-49
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2011