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GLEICHHEIT/7069: Covid-19 - Masseninfektionen in Flüchtlingsunterkünften


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Covid-19: Masseninfektionen in Flüchtlingsunterkünften

Von Martin Kreickenbaum
20. Mai 2020


In einer Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin bei Bonn sind mindestens 130 Personen positiv auf Covid-19 getestet worden. Nahezu jeder zweite Covid-19-Test fiel positiv aus. Die Zwangsunterbringung in großen Gemeinschaftsunterkünften setzt Flüchtlinge, die aufgrund ihrer Geschichte oft gesundheitlich geschwächt sind, einem tödlichen Risiko aus.

Letzten Donnerstag wurde ein Bewohner der Unterkunft in Sankt Augustin, der unter Fieber und grippeähnlichen Symptomen litt, positiv auf Covid-19 getestet. Da es in der Sammelunterkunft mit Mehrfachbelegung der Zimmer, Gemeinschaftsküchen und Sanitäranlagen keinerlei Privatsphäre gibt und es unmöglich ist, einen Mindestabstand zu halten, ordnete das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises einen Test bei allen 489 Flüchtlingen und ihren Betreuern an.

Bis Montagabend lagen die Ergebnisse von 330 getesteten Personen vor. Sie zeigen, dass die Massenunterbringung die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem gefährlichen Erreger enorm steigert. 120 von 250 getesteten Flüchtlingen, sechs von 47 getesteten Betreuern und drei von 33 getesteten Mitarbeitern des vor Ort tätigen Sicherheitsdienstes erweisen sich als positiv. Weitere 100 Flüchtlinge, die in der Sammelunterkunft leben, konnten noch nicht getestet werden, da sie abwesend waren, als die Tests durchgeführt wurden.

Bei der Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin handelt es sich um eine von 29 Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die ZUEs dienen als eine Art Zwischenstation im Flüchtlingslagersystem. Die dort untergekommenen Flüchtlinge erhalten zwar eine so genannte Wohnsitzauflage und dürfen den Kreis oder das Bundesland nicht verlassen, sind aber nicht eingesperrt.

Flüchtlinge werden in die ZUEs verwiesen, nachdem sie sich zur Registrierung zunächst ein bis zwei Wochen in einer der fünf großen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes aufgehalten haben, in denen jeweils 500 bis 1000 Personen auf engstem Raum zusammengepfercht sind. In den ZUEs verbleiben sie dann mehrere Wochen bis zu 18 Monaten. Verantwortlich für den Betrieb der ZUEs mit landesweit fast 15.000 Plätzen sind die jeweiligen Bezirksregierungen, die die Aufgabe an private Betreiber delegieren. Das Lager in Sankt Augustin, das sich in der ehemaligen Medienzentrale der Bundeswehr befindet, wird von der ORS Deutschland GmbH betrieben.

Nachdem das Ausmaß der Infektionen am Wochenende bekannt geworden war, begannen hektische Quarantänemaßnahmen. Die mit Covid-19 infizierten Flüchtlinge werden in einem besonderen Teil der Sammelunterkunft isoliert. Nicht infizierte Flüchtlinge werden zum größten Teil in die ZUE Schleiden bei Aachen gebracht. Diese Maßnahmen sind bei den Betroffenen auf teilweise erheblichen Widerstand gestoßen, da dabei auch Familien auseinandergerissen werden.

"Wir haben gewarnt, dass dies Brutstätten für Corona sind", sagte am Montag die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW, Birgit Naujoks, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Das Land Nordrhein-Westfalen verletze exakt die Vorgaben, die für den Rest der Bevölkerung zum Schutz vor einer Infektion erlassen worden seien.

Verschiedenen Hilfsorganisationen fordern, die Flüchtlingslager in Deutschland und ganz Europa endlich aufzulösen. Helen Deffner vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt erklärte dazu: "Wir beobachten derzeit eine bewusste Gefährdung der Gesundheit, nämlich dass eine Durchseuchung in Kauf genommen wird."

In Nordrhein-Westfalen wurde die Internierung von Flüchtlingen seit Beginn der Covid-19-Pandemie noch dadurch verschärft, dass keine Flüchtlinge mehr aus den ZUEs in dezentrale Unterkünfte und Wohnungen überstellt wurden. Anstatt die Enge in den Flüchtlingsunterkünften aufzulösen, wurde sie so verschlimmert.

Die Masseninfektionen in Sankt Augustin sind Teil einer ganzen Reihe von Covid-19-Ausbrüchen in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsunterkünften. Erst kurz zuvor wurde in Bonn bei 50 der 271 Bewohner der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung eine Covid-19-Infektion festgestellt. In Euskirchen waren ebenfalls 50 Flüchtlinge infiziert, in Mettmann 30.

In anderen Bundesländern war es zuvor zu Masseninfektionen in Sammelunterkünften im baden-württembergischen Ellwangen, im brandenburgischen Hennigsdorf, in Bremen und im hessischen Gießen gekommen. Im Ankerzentrum im bayerischen Geldersheim ist ein Flüchtling an Covid-19 gestorben, von dem bekannt war, dass er als 60-Jähriger mit einschlägigen Vorerkrankungen zu einer Hochrisikogruppe zählte. Dennoch war er in einem Mehrbettzimmer untergebracht worden.

Nach Angaben des Mediendienstes Integration sind in ganz Deutschland rund 40.000 Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, in Sammellagern mit mehreren hundert bis zu über tausend Bewohnern untergebracht. Weitere rund 180.000 Flüchtlinge leben in Gemeinschaftsunterkünften mit mehr als zehn Personen.

Es ist für die Flüchtlinge unmöglich, in den großen Sammellagern minimale Hygienevorschriften oder Abstand zu Mitbewohnern einzuhalten. Schon im März kritisierte ein Flüchtling gegenüber bento die Zustände in einem bayerischen Flüchtlingslager: "Die Hygieneregeln sind hier ein Witz. Wir hocken hier auf engem Raum zusammen, es gibt keine Seife und kein Desinfektionsmittel in den Bädern, das Toilettenpapier ist knapp."

Auch die Isolierung von Flüchtlingen als Quarantänemaßnahme ist in den Sammelunterkünften nicht sinnvoll durchführbar. Immer wieder werden so genannte "Ketten-Quarantänen" angeordnet, da es zu immer neuen Infektionen in den engen Unterkünften kommt. In Henningsdorf wurde die Quarantäne deswegen erst kürzlich um zehn Tage verlängert, in Geldersheim dauerte sie insgesamt fünf Wochen.

Die Quarantänemaßnahmen in den Flüchtlingsunterkünften werden zudem repressiv von der Polizei durchgesetzt. In Hennigsdorf wurden die Bewohner, die die Quarantäne durchlaufen hatten, von den Unterkunftsbetreibern anschließend diskriminiert, indem sie verpflichtet wurden, in der Öffentlichkeit ein grünes Armband zu tragen.

Die Verwaltungsgerichte in Dresden, Chemnitz, Leipzig und Münster habe Klagen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften während der Pandemie stattgegeben und diese damit als illegal gebrandmarkt.

Die Gerichte mussten anerkennen, dass eine Unterbringung in großen Gemeinschaftsunterkünften "dem Sinn und Zweck der sächsischen Coronaschutzverordnung zuwiderlaufe", wie das Verwaltungsgericht in Leipzig Ende April ausführte. Alle Gerichte bemühten zudem einen Paragrafen des Asylgesetzes, nach dem die Unterbringung in Flüchtlingslagern "aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge" beendet werden kann.

Die Bundesregierung und die Landesregierungen halten dennoch weiter unbeirrt am Lagersystem für Flüchtlinge fest. Dabei sind Flüchtlinge besonders gefährdet. Aufgrund traumatisierender und auszehrender Erlebnisse in den Herkunftsländern und auf der wochen- oder monatelangen Flucht sind sie häufig viel anfälliger für Infektionskrankheiten. Sie sind zudem als Asylsuchende rechtlich schlechter gestellt und erhalten nur eine gesundheitliche Minimalversorgung.

Die Entrechtung von Flüchtlingen und ihre Unterbringung in Unterkünften, die sie einem tödlichen Risiko aussetzen, sind Teil der brutalen Flüchtlingsabwehr der Bundesregierung und der EU, und dienen auch der Abschreckung von weiteren Flüchtlingen.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 20.05.2020
Covid-19: Masseninfektionen in Flüchtlingsunterkünften
https://www.wsws.org/de/articles/2020/05/20/stau-m20.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2020

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