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GLEICHHEIT/4426: Verschärfte Altersarmut vorprogrammiert


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Verschärfte Altersarmut vorprogrammiert

Von Elisabeth Steinert
10. Oktober 2012



Drohende Altersarmut ist seit Wochen ein dominierendes Thema in Deutschland. Kaum ein Tag vergeht, an dem keine Studie vor Altersarmut warnt und keine Berliner Bundestagspartei mit einem neuen Vorschlag reagiert, wie die Renten angeblich gesichert werden können.

Inzwischen fürchten sich ein Drittel aller Beschäftigten vor Armut im Rentenalter. Das ist das Ergebnis einer Infratest-Umfrage von Anfang September. Mit 58 Prozent stellen Befragte mit einem Haushaltseinkommen bis zu 1.500 Euro netto den höchsten Anteil, aber auch bei einem Haushaltseinkommen bis 3.000 Euro sorgen sich noch 40 Prozent über drohende Altersarmut.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) will künftige Altersarmut mit einer überwiegend aus Rentenbeiträgen finanzierten "Zuschussrente" überwinden. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel will dasselbe mit einer hauptsächlich steuerfinanzierten "Solidarrente" erreichen.

Beide Konzepte unterscheiden sich nicht wesentlich voneinander. Sie sehen beide vor, dass niedrige Renten, die unterhalb der Grundsicherung liegen, unter bestimmten Voraussetzungen auf maximal 850 Euro monatlich aufgestockt werden - eine Summe, von der man schon jetzt bei steigenden Mieten, Mietnebenkosten, Energiekosten, öffentlichen Gebühren und Zuzahlungen bei Krankheit kaum menschenwürdig leben kann.

Beide Pläne halten an den Rentenkürzungen fest, die zwischen 1998 und 2007 unter der Verantwortung sozialdemokratischer Arbeitsminister beschlossen wurden. Das gilt sowohl für die schrittweise Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre als auch für die allmähliche Absenkung des Rentenniveaus von derzeit etwa 51 Prozent des Nettolohns vor Steuern auf 43 Prozent im Jahr 2030.

Nur die Kriterien, mit denen der Anspruch auf die Aufstockung auf 850 Euro erlangt wird, sind bei Gabriels und von der Leyens Vorschlägen unterschiedlich. Sie liegen jedoch in beiden Konzepten so hoch, dass der Kreis der Berechtigten stark eingeschränkt bleibt.

Die Augenwischerei zeigt sich schon daran, dass das SPD-Konzept die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde als Mittel zur Bekämpfung der späteren Altersarmut darstellt. Dabei ergibt ein Stundenlohn in dieser Höhe nicht einmal ein Einkommen von 1.500 Euro monatlich. Die daraus resultierende Rente liegt weit unter dem Sozialhilfeniveau.

Laut Berechnungen des Arbeitsministeriums erhält nämlich auf Grundlage der derzeit gültigen Gesetzeslage selbst jemand, der 35 Jahre lang für einen Bruttolohn von 2.500 Euro gearbeitet hat, beim Rentenbeginn ab 2030 nur eine Rente in der Höhe der Sozialhilfe von 688 Euro. Wer 40 Jahre lang konstant 2.500 Euro verdient, kommt auf 786 Euro. Betroffen sind damit Millionen von Gering- und zunehmend auch Normalverdienern, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine zusätzliche Privatvorsorge treffen können.

Die Voraussetzungen für beide Rentenkonzepte sollen zunächst 40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre sein. Später ist sogar eine Erhöhung auf 45 Versicherungsjahre und 35 Beitragsjahre vorgesehen. Für die "Zuschussrente" (von der Leyen) muss eine private Riesterrente nachgewiesen werden, für die "Solidarrente" (Gabriel) die Einzahlung in eine Betriebsrente.

Für den Aufbau einer Betriebsrente ist vorgesehen, zwei Prozent des Bruttolohns von jedem Arbeitnehmer einzubehalten, sofern er nicht widerspricht. Das bedeutet eine zusätzliche einseitige Belastung der Arbeitenden, insbesondere für Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Für die derzeitige gesetzliche Rente zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen ein.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, das Anfang September veröffentlicht wurde, kann für etwa 15 Millionen Beschäftigte zur Folge haben, dass die Auszahlung ihrer Betriebsrenten an die Rente mit 67 angepasst und damit um bis zu zwei Jahre verzögert wird, auch wenn in den Vereinbarungen eine Auszahlung ab 65 Jahren festgelegt worden ist. Die Verschiebung der Auszahlung ist den Arbeitgebern freigestellt. Vorzeitig in die Rente Gehende müssen folglich auch bei ihrer Betriebsrente Abzüge hinnehmen.

Die harten Voraussetzungen garantieren schon im Vorfeld, dass die Zuschussrente, sollte sie denn eingeführt werden, nur wenigen Rentnern hilft. 2014 würden nur etwa 25.000 die Voraussetzungen erfüllen, weil gerade die Geringverdiener sich die Einzahlung in eine private Altersvorsorge, und seien es auch nur fünf Euro monatlich, nicht leisten können.

Angeblich sollen bis zum Jahr 2030 rund 1,4 Millionen Menschen zum Kreis der Berechtigten gehören. Aber auch das wäre nur ein geringer Teil der armen Rentner. Außerdem müsste starker Druck auf sie ausgeübt werden, privat vorzusorgen. Das Ganze wäre besonders für die Versicherungskonzerne ein lukratives Geschäft.

Die Behauptung, die geplanten Maßnahmen würden Altersarmut dauerhaft vermeiden, klingt in den Ohren von Millionen Arbeitenden zynisch. Wie zahlreiche Berichte und Studien in den letzten Wochen aufgedeckt haben, ist Altersarmut schon jetzt weit verbreitet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten Ende 2010 rund 797.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Damit ist die Zahl der Empfänger dieser Form der Sozialhilfe 2010 im Vergleich zu 2009 um 4,3% gestiegen.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Grundsicherung stellt fest, dass viele arme Rentner die staatliche Grundsicherung gar nicht in Anspruch nehmen. Weniger als die Hälfte der Berechtigten über 65 Jahre haben Leistungen aus der Grundsicherung beantragt, weil sie nicht über ihren gesetzlichen Anspruch informiert sind oder sich schämen, staatliche Leistungen zu beanspruchen.

So ist vorprogrammiert, dass die Altersarmut explosionsartig zunehmen wird. Grund dafür ist vor allem der unter Kanzler Schröder mit der Agenda 2010 eingeführte Niedriglohnsektor, der für viele Millionen schon während des Erwerbslebens eine Existenz unter oder nahe der Armutsgrenze bedeutet. Mit diesen Einkommen kann dann trotz lebenslanger Arbeit keine Rente oberhalb des Sozialhilfeniveaus erzielt werden.

Viele Presseberichten der letzten Wochen zeigen das Ausmaß des Niedriglohnbereichs und die Folgen der Absenkung der Renten. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 10. September arbeitete im Jahr 2010 mehr als jeder Fünfte (20,6%) für einen Niedriglohn unter 10,36 Euro. Die meisten so niedrig Entlohnten befanden sich in atypischen Beschäftigungsverhältnissen.

Aus einem Positionspapier des DGB zur Einkommensverteilung geht hervor, dass zwei von fünf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Vollzeitjob heute weniger als 2.500 Euro brutto im Monat verdienen. Den höchsten Anteil davon verzeichnen die ostdeutschen Länder. Auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz verdient ein Viertel der Arbeitnehmer mit Vollzeitstellen weniger als 1.890 Euro im Monat, die Schwelle zum Niedriglohn in Westdeutschland.

In Nordrhein-Westfalen veröffentlichte der DGB zum ersten Mal einen Rentenreport, der zu dem Ergebnis kommt, dass in dem bevölkerungsreichsten Bundesland jeder dritte Rentenversicherte akut von Altersarmut bedroht ist. Als Ursachen werden Teilzeitjobs, Niedriglöhne und wachsender Druck am Arbeitsplatz, der zum vorzeitigen Renteneintritt führt, benannt. Jeder vierte Beschäftigte in NRW hat laut diesem Bericht nur eine befristete Stelle, der Stundenlohn liegt für mehr als jeden fünften unter neun Euro.

Eine Auswertung der Daten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ergab, dass die durchschnittliche Altersrente bei Männern in den letzten Jahren von 1.050 auf 975 Euro zurückging. Bei Frauen lag die Rente 2011 durchschnittlich bei 491 Euro und damit weit unterhalb der Grundsicherung.

Wegen den erwarteten Mehrausgaben für die Zuschussrente lehnen Teile der Regierungskoalition und weite CDU-Kreise die Reform ab. Wie in den Jahren der Großen Koalition von 2005 bis 2009 hofft Ursula von der Leyen daher, das Vorhaben gemeinsam mit der SPD durchzusetzen.

Vor allem Langzeitarbeitslose und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien gehen nach beiden vorgestellten Rentenplänen leer aus. Die vorhersehbaren Minirenten werden zum rapiden Anstieg der Zahl von Rentnern führen, die zusätzlich Erwerbsarbeit leisten müssen. Nicht Langeweile und Interesse an der Arbeit, sondern die pure Not sind schon heute für Hunderttausende der Grund, im Rentenalter weiterzuarbeiten.

Die Beibehaltung des heutigen Rentenniveaus von 51 Prozent lehnt auch der SPD-Vorsitzende Gabriel in seinem Konzept ab, weil dafür die Beiträge zur Rentenversicherung bis 2030 auf 25 statt der bisher geplanten 22 Prozent steigen müssten. Die früheren Rentenreformen außer Kraft zu setzen, würde Mehrkosten von mehr als 40 Milliarden Euro bedeuten. Das ist in etwa der Betrag, den die Bundesregierung jedes Jahr den Banken an Zinsen zahlt. Die 40 Milliarden für die Rentner würden aber der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands schaden, so Gabriel. Denn an den höheren Rentenbeiträgen sind die Arbeitgeber anteilig beteiligt.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 10.10.2012
Verschärfte Altersarmut vorprogrammiert
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2012