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GLEICHHEIT/3457: Hartz IV-Reform - Ein abstoßendes Schauspiel


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Hartz IV-Reform: Ein abstoßendes Schauspiel

Von Dietmar Henning
14. Januar 2011


In der Debatte um die Hartz-IV-Reformen geht es zwischen den Bundestagsparteien offensichtlich nur noch um Details. Im Grunde sind sich alle einig: Die Reform soll den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Februar 2010 erfüllen und gleichzeitig sollen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.

Ausgetragen werden die Auseinandersetzungen auf dem Rücken derjenigen, um die es geht, die fast fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihre etwa zwei Millionen Kinder.

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete vor etwa einem Jahr in seinem Urteil die Bundesregierung dazu, die Regelsätze bis zum Jahresende "transparent" und "realitätsgerecht" zu gestalten. Insbesondere der Regelsatz für Kinder, der bislang als prozentualer Anteil vom Regelsatz der Erwachsenen errechnet wird, widersprach diesen Vorgaben.

Die Reform, mit einer zu Beginn des Jahres geplanten Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene um fünf auf 364 Euro und einem Bildungspaket für Kinder, war dann Mitte Dezember im Bundesrat gescheitert. Eine Einigung streben die Bundestagsparteien bis zum 11. Februar an, wenn der Bundesrat wieder tagt. Bis dahin tagt ein Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag.

Drei Themen standen in den letzten Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 7. Januar im Zentrum der Diskussion: Die geringe Anhebung des Arbeitslosengeldes II um monatlich fünf Euro, der von SPD und Grünen verlangte gesetzliche Mindestlohn und das so genannte Bildungspaket für Kinder. Das nächste Treffen des Vermittlungsausschusses ist für den 19. Januar anberaumt. Bis dahin sollen in drei Unterarbeitsgruppen Kompromisse vorbereitet werden.

Gegen die Erhöhung der Regelsätze des Arbeitslosengelds II, bekannt als Hartz IV, auf 364 Euro für Erwachsene spricht sich niemand aus. SPD und Grüne verlangen nur eine Berechnung, die erneuten Klagen vor dem Bundesverfassungsschutzgericht standhält. Die Linkspartei, die ihre Teilnahme erzwungen hatte, fordert inzwischen nur noch einen Regelsatz von 420 Euro im Monat (früher waren es einmal 500 Euro) und einen Mindestlohn von brutto 8,50 Euro pro Stunde (früher 10 Euro). Die Linkspartei möchte vor allem dabei sein und wird nichts an den zu erwartenden Kompromissen ändern.

Der gesetzliche Mindestlohn wird wohl einzig und allein für die Leih- und Zeitarbeitsbranche vereinbart und auch hier nicht von Anfang an. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen (CDU) schlug vor, dass Leiharbeiter erst nach zwölf Monaten Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte haben. So lang arbeiten nur die wenigsten Leiharbeiter in einem Job. Dass SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig diesen Vorschlag ablehnt und behauptet, man müsse den "Missbrauch der Leiharbeit und ihre weitere Ausweitung verhindern", ist zynisch. Es war ihre Partei, die der Leiharbeit und ihrem Missbrauch Tür und Tor öffnete.

Beim Bildungspaket seien die Parteien einem Kompromiss sehr nahe gekommen, heißt es in Medienberichten. Die geplante Maßnahme umfasst 250 Euro pro Kind und Jahr. Dieser Betrag beinhaltet Schulessen, Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportvereine und Musikschulen am Nachmittag.

Die Gelder für das Bildungspaket sollen nicht an die Familien überwiesen werden, sondern direkt mit den "Leistungserbringern" wie Schulen, Bildungsträgern und Vereinen oder per Gutschein-Verfahren abgerechnet werden.

Das bedeutet nicht nur einen erheblichen bürokratischen Aufwand - 1.300 zusätzliche Stellen sind eingeplant - sondern auch die weitere Stigmatisierung und Diskriminierung armer Kinder.

Für das Mittagessen sollen beispielsweise mit den Betreibern von Schulkantinen und Mensen direkt Verträge abgeschlossen werden. Aber wie erkennt die oder der Beschäftigte an der Essensausgabe das Kind von Hartz-IV-Empfängern? Gibt es eine farbige Karte ab, einen Gutschein oder hat es einen Hartz-IV-Ausweis?

Viele Jobcenter haben zudem angekündigt, im Gegenzug auch den Regelsatz für Kinder um einen Eigenanteil zu kürzen, meist ein Euro pro Mittagessen. "Bei der Mittagsverpflegung wird's einen kleinen Eigenanteil geben, weil dafür ja dann zu Hause etwas weniger gebraucht wird", beschrieb dies der Oberhausener Jobcenter-Sprecher Josef Vogt.

Bei der Bewilligung von Nachhilfe muss der Lehrer oder die Lehrerin den Bedarf des Kindes bestätigen. Bedarf besteht nur bei einer Gefährdung der Versetzung. Erst dann können sich die Eltern auf die Suche nach günstiger Nachhilfe machen. Denn die für Nachhilfe wie Musikschule zugestandenen 10 Euro im Monat reichen wohl durchschnittlich für 20 bis 40 Minuten im Monat. Josef Vogt hatte einen praktischen Tip für die Armen: "Das Geld lässt sich allerdings auch ansparen, etwa um nach einem halben Jahr einen etwas teureren Kurs oder Ferienspiele zu finanzieren."

Da die Jobcenter auch diese Leistungen direkt mit den Instituten oder Vereinen abrechnen, müssen auch hier die Kinder oder Eltern einen bewilligten Antrag oder einen Gutschein vorlegen.

Das gesamte Bewilligungsverfahren der Leistungen des Bildungspakets ist bewusst und gezielt so gewählt und dient dazu die Diskriminierungen und Stigmatisierungen zur Kostensenkung einzusetzen. Wie viele Hartz-IV-Empfänger und deren Kinder werden aus Scham nicht die Leistungen beantragen?

"Mir ist wichtig, dass das Bildungspaket zuverlässig bei den bedürftigen Kindern ankommt", begründete Ministerin von der Leyen dieses Verfahren. Umgekehrt heißt dies, das Geld würde bei einer Überweisung an die Eltern nicht den Kindern zugutekommen.

Das ist eine bösartige Unterstellung. Studien haben nachgewiesen, dass arme Eltern zu Gunsten ihrer Kinder auf vieles verzichten und sich im wahrsten Sinne des Wortes das Geld vom Munde absparen.

Die komplizierten Bewilligungsmechanismen und ausgeklügelten Verfahrensweisen sind darauf ausgerichtet, weitere Kürzungen durchzusetzen. Als 2005 die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) die Hartz-IV-Gesetze einführte, wurden bis auf wenige Ausnahmen alle außergewöhnlichen Leistungen gestrichen und dafür der Regelsatz willkürlich um 16 Prozent angehoben, was im Gesamtvolumen einer Kürzung gleich kam.

Offiziell wurde diese Kürzung mit der Behauptung verschleiert, dies solle die Eigenverantwortung der Empfänger erhöhen. Nun ist es genau umgekehrt. Die Eigenverantwortung der Eltern, ihren Kindern zusätzliche Bildungs- und Sportkurse zu ermöglichen, indem sie einen erhöhten Regelsatz für ihre Kinder erhalten, wird nicht gewährt.

Durch andere Kürzungen, wie der Streichung des Elterngeldes und der Rentenbeitragszahlungen für Hartz-IV-Empfänger im Rahmen des Sparpakets der Bundesregierung, als auch Leistungskürzungen für Behinderte durch die jetzige Hartz-IV-Reform, werden gerade die Ärmsten getroffen. Allein durch die Streichung bei den Rentenbeitragszahlungen spart der Staat jährlich 2 Milliarden Euro.

Dieselben Parteien, die darüber feilschen wie die Gelder für Arbeitslose, Bedürftige und Arme am wirkungsvollsten gekürzt werden, geben bereitwillig Milliardenbeträge aus, wenn es um die Interessen der Reichen und Superreichen geht. Seit Einführung der Hartz-Gesetze auf der einen Seite und Senkung der Vermögenssteuer auf der anderen, wird die soziale Umverteilung von unten nach oben beschleunigt. Die soziale Spaltung der Gesellschaft nimmt immer bedrohlichere Formen an.

Die Einsparungen bei den Ärmsten der Gesellschaft werden direkt auf die Sparkonten und Aktiendepots der Reichen transferiert. Nach einer Schätzung des Vermögensverwalters Allianz Global Investors steigerte sich das Bruttogeldvermögen auch im vergangenen Jahr um knapp 220 Milliarden Euro auf einen neuen Höchststand von nun 4,88 Billionen Euro (4.880.000.000.000). Demnach käme durchschnittlich jeder Einwohner Deutschlands vom Baby bis zum Greis auf 60.000 Euro Sparguthaben.

Doch immer mehr Menschen - gegenwärtig etwa zwei Drittel - haben nur sehr wenig, überhaupt nichts oder Schulden. Die vermögendsten zehn Prozent besitzen hingegen einen Anteil am Gesamtvermögen von mehr als 60 Prozent. Das oberste ein Prozent (ca. 800.000 Personen) besitzt knapp ein Viertel des gesamten Vermögens (ca. 1,2 Billionen Euro). Unter ihnen beträgt das durchschnittliche Vermögen also über 1,5 Millionen Euro. Angesichts dieser Konzentration des Reichtums ist das Schauspiel der Bundestagsparteien um die Hartz-IV-Regelsätze abstoßend.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 14.01.2011
Hartz IV-Reform: Ein abstoßendes Schauspiel
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2011