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GEGENWIND/434: Landtag Schleswig-Holstein - 60 Jahre Verfassungsschutz


Gegenwind Nr. 264 - September 2010
Politik und Kultur in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Landtag Schleswig-Holstein
60 Jahre Verfassungsschutz

Von Thomas Herrmann


Dass der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein am 29. August 2010 60 Jahre alt wurde soll Anlass für einen Rück- und Ausblick sein. Als der Krieg zu Ende war wurden die von der NSDAP geschaffenen Institutionen durch die Alliierten verboten. Die Polizei- und Justizapparate, wie sie aus Kaiserreich und Weimar überkommen waren, blieben zunächst erhalten. Als es 1949 um die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ging, waren Vorstellungen, an einer zentralisierten Sicherheitsarchitektur anzuknüpfen durchaus mehrheitsfähig. Im April 1949 verfassten die Militärgouverneure der drei Westzonen den sogenannten Polizeibrief, in dem die zentralen polizeilichen Befugnisse scharf auf Grenzüberschreitungen, Statistiken und Koordinierung eingeschränkt wurden. Darüber hinaus hieß es: "Keine Bundespolizeibehörde darf Befehlsgewalt über Landes- oder Ortspolizeibehörden besitzen".


Des Weiteren wurde geregelt: "Der Bundesregierung wird es ebenfalls gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben."

Damit war das Ende der preußisch-deutschen Zentralexekutivtradition im westlichen Teil Deutschlands besiegelt. Anders war die Lage im östlichen Teil, wo diese Tradition institutionell, nur durch Personalaustausch gewandelt, bis 1990 fortgeführt wurde. Deshalb stellte sich nur im Westen die Frage, wie denn eine solche "Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische Tätigkeiten" zu organisieren sei. Im August 1950 wurde dann der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein und wenig später das Bundesamt für Verfassungsschutz aus der Taufe gehoben.


Die frühen Jahre

Die frühen Jahre der Ämter waren durch drei Themen beherrscht: Otto John, SS-Offiziere im Verfassungsschutz und Telefonabhöraffaire. Erstens der Fall des ersten Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Otto John, der 1954 spurlos verschwand und später in der DDR auftauchte. Bis heute ist nicht zu entscheiden, ob er in die DDR desertierte oder entführt wurde. Wahrscheinlich stimmte beides nach dem Motto: "Halb zog sie ihn - halb sank er hin". Die "Tägliche Rundschau" aus Berlin berichtete am 12. August 1954, dass Otto John "ausführlich das Treiben der ehemaligen Feldmarschälle und Generale Hitlers, die nichts gelernt und nichts vergessen hätten" vor der Öffentlichkeit ausbreitete und die Existenz von Geheimklauseln zum EVG-Vertrag (Europäische Verteidigungsgemeinschaft) offenlegte.

Zweitens war die unheimliche Auffüllung der Verfassungsschutzapparate mit SS-, SD- und GeStaPo-Offizieren ein Thema. Die Kieler Volkszeitung titelte am 31. August 1963: "16 von 46 Verfassungsschutzbeamten sind ehemalige SS-Führer". Innenminister Höcherl verwahrte sich dagegen, "eine formelle Zugehörigkeit zur SS heute bereits als Verbrechen anzusehen". Am 9. September 1963 konnte man dann in der Hamburger Tageszeitung "Die Welt" die Aussage des Innenministers zitiert lesen, die Angehörigen des Verfassungsschutzes könnten "nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen". Drei Tage später war in der gleichen Zeitung zu lesen: "Der Sprecher des Innenministeriums hatte seinerzeit erklärt, dass die ehemaligen SS- und SD-Angehörigen schon deshalb nicht entlassen werden könnten, weil man auf ihre Erfahrungen nicht verzichten wolle". Doch nicht nur im Verfassungsschutz waren Kader der NSDAP tätig, sondern auch das Personal von Polizei und Justiz hatte sich zu 80% aus der NS-Zeit in die Institutionen der Republik gerettet. Wolfgang Abendroth hat darauf aufmerksam gemacht, dass noch in den 60er Jahren die stärkste Fraktion im Bundestag nach der ersten Parteizugehörigkeit die NSDAP war.

Drittens wurde im Spätsommer 1963 ruchbar, dass die Verfassungsschutzämter über die Alliierten das Abhören von Telefonen und Postkontrollen veranlasst hatten. Dies war heikel, weil der Innenminister noch ein Jahr vorher, anlässlich der "Spiegel-Affäre", erklärt hatte, dass das Telefon- und Postgeheimnis, wie es im Artikel 10 GG noch uneingeschränkt formuliert war, nicht verletzt würde. Jetzt meldete sich der Verfassungsschutzbeamte Pätsch, der sich dadurch in einem Gewissenskonflikt sah, dass "er sich durch seine Arbeit für den Verfassungsschutz strafbar gemacht habe", wie die "Neue Zürcher Zeitung" vom 25. September 1963 berichtete. Und Peter Stähle schrieb in der "Zeit" vom 11. Oktober 1963: "... fest steht doch, daß entgegen dem Grundgesetz Artikel 10 die Gespräche mehrerer hundert völlig unverdächtiger Personen 'gefilzt' worden sind."

Und im "Stern" vom 24. November 1963 fasste Sebastian Haffner die Sache so zusammen: "Die Aushöhlung des Grundgesetzes, die Austrocknung des Parlaments, die Nebenregierung der Staatssekretäre, die Aufblähung der Geheimdienste, die zunehmende Selbstherrlichkeit der Bürokratie, die Renazifizierung - das alles war ein schleichender, ungreifbarer Prozeß. Jetzt hat er sich plötzlich erklärt, hat Gestalt angenommen."


Verfassungsschutz und Politik unter dem Primat der Wirtschaft

Die von Sebastian Haffner versammelten Motive spielten in den Argumentationen der westdeutschen Linken lange eine prominente Rolle. Es ist deshalb auch gefolgert worden, dass es sich beim Verfassungsschutz um ein politisches Instrument zur Verfolgung vornehmlich der Linken handele. So würde sich der politische Konflikt zwischen den Konzepten eines eher autoritär obrigkeitsstaatlichen bzw. eines liberal rechtsstaatlichen Verfassungsschutzes ab spielen. Dem soll hier ausdrücklich widersprochen werden und an einer affirmativen Bemerkung von Niklas Luhmann angeschlossen werden: "Und so war denn auch die adäquate Reaktion auf den Nationalsozialismus .... die resolute Wiederherstellung des Vorranges wirtschaftlicher Fragen"[1]. Der gleiche Sachverhalt wurde von Michel Foucault kritisch beschrieben, dass sich nämlich die politische Gründung der Bundesrepublik um die Wirtschaft herum vollzog. Der deutsche Staat erlangte seine politische Legitimität aus der wirtschaftlichen Praxis und besitzt nur dann eine politische Souveränität, wenn er sich ausdrücklich auf die Freiheit des Marktes bezieht[2]. Die Orientierung an der Wirtschaft kam den Deutschen mental entgegen, weil die politische Auseinandersetzung der Nachkriegszeit sich äußerst kompliziert gestaltete - der Nazismus hatte die Politik vollständig zerrüttet.

"Beobachtet man die Deutschen, wie sie geschäftig durch die Ruinen ihrer tausendjährigen Geschichte stolpern und für die zerstörten Wahrzeichen ein Achselzucken übrig haben oder wie sie es einem verübeln, wenn man sie an die Schreckenstaten erinnert, welche die ganze Welt nicht loslassen, dann begreift man, daß die Geschäftigkeit zu ihrer Hauptwaffe bei der Abwehr der Wirklichkeit geworden ist."[3]

Bereits im Mai 1948 wird in den Westzonen die Währungsreform durchgeführt und damit ("resolut") die Wirtschaft ein Jahr vor der Politik wieder hergestellt. Dies hatte die fatale Folge, dass über die Betriebsebene bedeutende politische Weichen gestellt wurden, die jeder demokratischen Kontrolle entzogen waren. Hannah Arendt beschrieb dies so: "Aber die Fabrikbesitzer waren, als Klasse gesehen, gute Nazis, zumindest aber überzeugte Befürworter eines Systems (gewesen), das als Gegenleistung für die Einschränkung der Verfügungsgewalt angeboten hatte, den gesamten Handel und alle Wirtschaftszweige Europas in deutsche Hände zu bringen. ... Die Einführung einer wirklich freien Marktwirtschaft war gleichbedeutend mit der Übergabe der Fabriken und der Verfügungsgewalt an jene, die, was die praktischen Ziele der Nazis betraf, stramme Anhänger des Regimes gewesen waren, auch wenn sie sich über die letzten Konsequenzen des Nazismus ein wenig im Irrtum befunden hatten. Seit dem Ende des Krieges haben sie zusammen mit der nahezu unbeschränkten Macht über das Wirtschaftsleben auch ihre alte Macht über die Arbeiterklasse wiedergewonnen, also über die einzige Klasse in Deutschland, die zwar Staatseingriffe als Sicherungsmaßnahme gegen Arbeitslosigkeit begrüßte, aber nie voll und ganz nazistisch gewesen war. Mit anderen Worten, zu dem Zeitpunkt, als Entnazifizierung das Schlüsselwort der alliierten Politik in Deutschland war, wurde die Macht an Personen zurückgegeben, deren Nazisympathien aktenkundig waren, und damit denen genommen, deren Unzuverlässigkeit im nazistischen Sinne die einzige einigermaßen feststehende Tatsache in einer ansonsten schwankenden Situation gewesen war."[4]

Das war der Bezugsrahmen der Verfassungsschutzskandale der 50er und 60er Jahre. Das ist auch der Hintergrund, der von Sebastian Haffner angeklagten Renazifizierung. Der Verfassungsschutz in Deutschland wurde kaum als eine innerpolitische Veranstaltung zur Beobachtung politisch umstürzlerischer Tätigkeiten gebraucht, sondern vielmehr als Abwehr politischer Ansprüche gegenüber der Wirtschaft und als ein erweiterter Werkschutz der Wirtschaft.


Die 68er kommen

Die Dossiers des Verfassungsschutzes hatten auch im Verfahren zum KPD-Verbot 1955/56 eine gewichtige Rolle gespielt. Es war schon bedrückend. Die Bundesrepublik stellte sich in eine Reihe mit den letzten Diktaturen in Europa. Nur in Francos Spanien und Salazars Portugal waren die kommunistischen Parteien ebenfalls verboten. In den 60er Jahren blieben Organisationen im Visier der Verfassungsschutzämter, in denen ehemalige Mitglieder der KPD aktiv waren, wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes oder die Deutsche Friedens Union. So wurde auch der spätere Bundespräsident Gustav Heinemann (1969-1974) vom Verfassungsschutz verwanzt[5]; schließlich hatte er sich gegen die Wiederbewaffnung und die geplante Atombewaffnung der Republik gestellt.

Als große Herausforderung tauchte dann Mitte der 60er Jahre die Studentenbewegung am politischen Horizont auf, die mit kulturellen Lockerungsübungen und revolutionärer Rhetorik auf sich aufmerksam machte. Nach einer Generation lösten sich die Verstrickungen des Nazismus, eine neue Freude am politischen Handeln entstand und stellte allein dadurch die Konstruktion der Wirtschaftsrepublik in Frage. Der Verfassungsschutz versuchte Studenten anzuheuern, die sich aber als nicht zuverlässig erwiesen. Der Kieler Student Detlef G. brachte zum Anwerbetermin mit dem Verfassungsschutz den AStA und einen Fotoapparat mit. Als am 2. Juni 1967 Benno Ohnesorg von einem Polizisten bei einer Demonstration, die geeignet war die guten Wirtschaftsbeziehungen zum Iran zu stören, erschossen wurde, zeigten sich die aktiven Schüler, Lehrlinge und Studenten sowie ein bedeutender Teil der Öffentlichkeit hochgradig alarmiert. Die Tat wurde zusammen mit der immer noch unheimlichen und alltäglichen Präsenz von Nazimördern im Alltag der Republik als Zeichen der Möglichkeit einer unguten Zukunft gesehen. Da man den Vätern vorwarf, dass sie in der furchtbaren Vergangenheit zu spät gehandelt hatten, kam man zu dem Ergebnis, dass es nun besser sei früh zu handeln.

In den dann einsetzenden Organisationsprozess einer militanten Gegenwehr waren die Verfassungsschutzämter nicht nur als Sammler und Verbreiter von Informationen einbezogen, sondern ihre Mitarbeiter waren in vielfältiger Weise als Mitglieder (Steinmetz, Schmücker), Waffen- und Sprengstoffbeschaffer (Urbach), Täter (Celler Loch[6], Sprengstoffattentat des niedersächsischen Verfassungsschutzes) und Mordkomplizen (Grünhagen[7]) in der Bewegung 2. Juni und der RAF tätig. Vor allem in Berlin kam es zu irritierenden Zusammenkünften von Mitarbeitern unterschiedlicher Verfassungsschutzämter (vgl. Günter Nollau in "Der Spiegel" vom 14. Nov. 1977, "Abwehrdienste für Schönwetterdemokratie"), die sich als Mitglieder unterschiedlicher oder auch der gleichen Organisationen trafen, ohne von ihren jeweiligen hauptamtlichen Tätigkeiten zu wissen. Das wurde rasch ruchbar und die zusätzliche Belastung durch ausufernde Polizeipräsenz in den Kiezen führte dazu, dass die Berliner Szene ihre Militanten in die Wirklichkeit zurückholte. Diese Zusammenhänge sind im Detail von Dieter Claessens und Karin de Ahna beschrieben worden[8].

Anders verhielt es sich mit der RAF, die Anfang der 70er von den Medien und der Polizei zur Staatsgefahr Nummer Eins aufgebaut wurde. Fritz Sack[9] hat einen Etikettierungsprozess beschrieben, in dem Polizei und Medien zunächst das Bild einer mörderischen Baader-Meinhof-Bande und dann des Terrorismus öffentlich etablierten. Daran anschließend wurde ein eskalierender Großkonflikt mit einer Gruppe durchexerziert, die angetreten war, Schlimmeres zu verhindern und sich dann in der ihr zugewiesenen Rolle einrichtete. Sein historisches Ende fand dieser Konflikt nicht erst mit der Auflösung der RAF 1998, sondern bereits im "Deutschen Herbst" 1977. Im Zuge der Schleyer-Entführung probte die damalige Rot-Gelbe Bundesregierung den Ausnahmezustand. Die Verfassungsschutzämter verbreiteten sämtliche gesammelten Daten über Mitglieder vermeintlich linker Organisation an bundesdeutsche Unternehmen. "Das darf nicht sein" resümiert Adalbert Podlech in einem Interview zum Datenschutz, dessen Geburt er aus dem Geiste der Terroristenhatz ableitet (www.datenschutzzentrum.de/ interviews/podlech/). Dass dies rechtswidrig war stellte das Bundesverfassungsgericht dann im Urteil zum Volkszählungsgesetz fest.

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8,9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist". (BVerfGe 65,1,42)

Verständlicherweise wurde das Urteil von den Ämtern als "Katastrophe" angesehen, weil es der Person mit ihren Vielschichtigkeiten, differenzierten Rollen und nach Situationen unterschiedlichen Erscheinungsweisen Wert und Würde zurechnet. Das in der Alltagsarbeit des Verfassungsschutzes anzutreffende Herausschneiden eines Aspektes einer Person und dessen Verwendung als Kriterium für Verfassungsfeindlichkeit wird damit haltlos. Der Verfassungsschutz hat sich dem Datenschutz unterzuordnen.


Neonazis und Verfassungsschutz

In den 90er Jahre brannten dann Asylantenheime, und je mehr darüber berichtet wurde, desto schlimmer wurde es. Die Lage war unheimlich. In einer Kneipe bekam ich mit, dass ein Jugendlicher beim Wirt klagte, dass ein Brandsatz im Asylantenheim nun schon zum zweiten Mal nicht gezündet hätte. Nach einem kurzen Wortgefecht trollte sich der junge Mann und ich musste mir vom Wirt anhören: "Ja was sollen die jungen Menschen denn machen? Was Anderes merken die da oben doch gar nicht." Wenn so offen gesprochen wurde, wundert man sich doch, wie wenig vom Verfassungsschutz gesehen und gehört wurde. Die die Mordaktivitäten stützende und unterstützende NPD geriet in den Fokus des Verfassungsschutzes und die Rot-Grüne Bundesregierung versuchte dann nach 1998 die NPD verbieten zu lassen. Es stellte sich allerdings heraus, dass die Führung der Partei mit gut zwei Dutzend Verfassungsschützern durchsetzt war. Jedenfalls wies das Bundesverfassungsgericht die Klage ab. Man müsse erst die Verfassungsschützer abziehen. Nur dann kann man ja beobachten, ob es sich wirklich um eine eigenständige Organisation handelt oder um ein Gebilde, welches nur vom Verfassungsschutz am Leben erhalten wird.


Ohne Zukunft

Anfang dieses Jahrzehnts wurde es ruhiger um den Verfassungsschutz. Es gab Irritationen um die Informationssammlung in Sachen Hassprediger Kaplan. Die Linke blieb im Visier des Verfassungsschutzes. Bodo Ramelow schlägt sich durch die Instanzen um den Dienst los zu werden. Jüngst kommt es in Schleswig-Holstein erneut zu einem Verfassungsschutzskandal (www.t-online-business.de/ arbeitsrecht-kuendigung-wegen-chinesischer-ehefrau/id_42422444/index). Einem langjährig angestellten Ingenieur des Militärzulieferers Autoflug in Rellingen wurde die Kündigung präsentiert, nachdem dieser eine Chinesin geheiratet hatte. Vor dem Arbeitsgericht kämpft der 47-Jährige jetzt um seinen Job. Die Heirat mit der Chinesin war zunächst problemlos. Dann hat es einen Vortrag des Verfassungsschutzes im Unternehmen gegeben - zum Thema Wirtschaftsspionage. Der Mann wurde dann entlassen und kämpft jetzt um seinen Arbeitsplatz. Angesichts der sich intensivierenden Geschäftsbeziehungen zu China, scheint der Verfassungsschutz diesmal richtig Mist gebaut zu haben und nicht wirklich im Sinne der Wirtschaft gehandelt zu haben. Dieser Vorfall kann ein Anzeichen dafür sein, dass die Positionierung des Verfassungsschutzes als ein erweiterter Werkschutz der Wirtschaft schwierig wird. Politisch war er immer überflüssig wie ein Kropf.

Dr. Thomas Herrmann, Wissenschaftlicher Referent für Wirtschaft und Finanzen, Fraktion DIE LINKE, im Schleswig-Holsteinischen Landtag



Anmerkungen

[1] Niklas Luhmann: Ausdifferenzierung des Rechts, Frankfurt am Main 1981, S. 152. Dort formuliert Luhmann auch in großer Deutlichkeit worum es geht. "Die Gefahr besteht jetzt (1970 erscheint der zitierte Aufsatz: "Positivität des Rechts als Voraussetzung einer modernen Gesellschaft" das erste Mal. Anmerkung des Verfassers) in jenen unzivilisierten Versuchen, gegen die Entwicklungslage der Gesellschaft die Überordnung der Politik über die Wirtschaft wiederherzustellen mit Hilfe von rein politischen Zielen, die eigens dafür kreiert oder an den Haaren herbeigezogen werden - etwa Spontaneität herrlicher Eliten, Rassenreinheit, Revolution aus Systemfeindschaft und Humanität. Solche Bestrebungen sind mit der Positivität des Rechts nicht vereinbar - nicht weil sie in sich notwendig unmoralisch wären, sondern weil sie den gesellschaftlichen Primat der Wirtschaft in Frage stellen." Ebenda S. 151 f.

[2] Michel Foucault, Die Geburt der Biopolitik, Ffm 2008, S. 112ff.

[3] Hannah Arendt, Besuch in Deutschland 1950, Die Nachwirkungen des Naziregimes, in: Zur Zeit. Politische Essays, München 1989, S. 51.

[4] Ebenda, S. 61.

[5] Süddeutsche Zeitung vom 22.07.2010

[6] Christa Ellersiek, Wolfgang Becker: Das Celler Loch. Die Hintergründe der Aktion Feuerzauber, Hamburg 1987.

[7] "Heute steht sogar fest, daß ein V-Mann des Verfassungsschutzes von den Mordplänen wußte" kann man in der "Zeit" vom 1.2.1991 lesen.

[8] Dieter Claessens und Karin de Ahna: "Das Milieu der Westberliner "scene" und die "Bewegung 2. Juni" in: Wanda von Baeyer-Katte, Dieter Claessens und Hubert Feger u.a. (Hrsg.), Gruppenprozesse, in: Analysen zum Terrorismus, Bd. 3, hrsg. v. Bundesministerium des Inneren, Opladen 1982, S. 19-181.

[9] Fritz Sack: Die Reaktion von Gesellschaft, Staat und Politik auf die Studentenbewegung, in: Analysen zum Terrorismus, Bd. 4.2., hrsg. v. Bundesministerium des Inneren, Opladen 1984.


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Quelle:
Gegenwind Nr. 264 - September 2010, Seite 41-44
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2010