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DA/609: Überlastungsanzeigen entlasten


DA - Direkte Aktion Nr. 231 - September/Oktober 2015
anarchosyndikalistische Zeitung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU-IAA)

Überlastungsanzeigen entlasten
Schriftlich und gemeinsam ist am wirkungsvollsten

von Thomas Bloch


Die Überlastungsanzeige ist die Mitteilung des Beschäftigten in der Pflege an den Vorgesetzten, dass Sicherheit oder Gesundheit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin gefährdet sind und dies die Folge von organisatorischen Mängeln ist, auf die der oder die Anzeigende keinen Einfluss hat. Diese kann schriftlich oder mündlich an den oder die Vorgesetzte erfolgen. (Ein Dienstweg ist nicht einzuhalten.)

Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 15, 16). Diese Anzeige, die manchmal auch Entlastungs-, Gefährdungs-, Gefahren- oder Präventionsanzeige genannt wird, kann von der Pflegehilfskraft, der Fachkraft, Wohnbereichsleiter oder -leiterin und auch dem Pflegedienstleiter oder -leiterin gestellt werden. Die Überlastungsanzeige überträgt die Verantwortung auf den Vorgesetzten, der auf den Arbeitgeber hinzuwirken hat, die Risiken oder Mängel zu beseitigen. Oft geht es darum, für mehr Personal zu sorgen.

Das Stellen der Überlastungsanzeige führt aber nicht dazu, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin von seiner Sorgfaltspflicht entbunden wird, oder dass strafbare Handlungen entschuldigt werden.

Obwohl der oder die Anzeigende dem Arbeitgeber eigentlich hilft, einen Missstand zu erkennen, gewissermaßen seine Arbeit macht, sind sie bei vielen Vorgesetzten unbeliebt. Auf eine Überlastungsanzeige muss unverzüglich reagiert werden und sie wird Teil der Dokumentation. Das heißt bei Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse könnte bei einer Häufung ein genereller Missstand erkannt werden. Es kommt auch vor, dass Vorgesetzte, gerade wenn sie Angst vor intensiveren Nachforschungen haben, statt gegen den Missstand gegen den Anzeigensteller beziehungsweise die Anzeigenstellerin vorgehen. Das kann bis zu Mobbing, unbegründeter Freistellung oder Strafversetzung führen. Beliebt sind auch plötzliche Personalgespräche, in denen dann dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterinnen erklärt wird, dass er oder sie nicht den Blick für die größeren Zusammenhänge hat und der Mangel doch eigentlich in ihrer oder seiner Einstellung liegt. Deshalb ist es sinnvoll solche Überlastungsanzeigen teamweise zu stellen, jeder Mitarbeiter und Mitarbeiterin einzeln.


URL des Beitrags:
https://www.direkteaktion.org/231/ueberlastungsanzeigen-entlasten

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Quelle:
DA - Direkte Aktion Nr. 231 - September/Oktober 2015, S. 1
anarchosyndikalistische Zeitung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU-IAA)
Verleger: Direkte Aktion e.V.
c/o DFG-VK, Mühlgasse 13, 60486 Frankfurt/M.
Schlußredaktion: da-schlussredaktion@fau.org
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2015

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