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AGRAR/1709: Positionierung des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen Agrarpolitik (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 31. Mai 2018

Rukwied wertet Dorfmann-Bericht im Wesentlichen positiv

Aber Kappung und Degression von Direktzahlungen nicht akzeptabel


Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht die Positionierung des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 als inhaltlich richtungsweisend, aber auch als kritisch in Bezug auf die Verteilung der EU-Direktzahlungen in der Landwirtschaft. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: "Wir anerkennen den Einsatz des Europäischen Parlaments und des Berichterstatters Herbert Dorfmann für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollten der Forderung des EP folgen und das Budget für die GAP im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nicht kürzen, sondern aufstocken oder mindestens stabil halten."

Der DBV teilt die Forderung der Europaabgeordneten nach einer auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft ausgerichteten GAP, die künftig für die Landwirte spürbar einfacher, effizienter und moderner ist. Das Parlament greift neue Ansätze für nationale Förderpläne der Mitgliedstaaten auf, hält jedoch die Beibehaltung der 2-Säulen-Struktur für ebenso erforderlich wie eine vollständig von der EU finanzierte 1. Säule und gemeinschaftliche Umsetzungsregeln.

"Deutlich zu weit geht das Europäische Parlament allerdings mit der Forderung nach einer verpflichtenden Kombination verschiedener Kappungs- und Degressionsklauseln bei den Direktzahlungen", kritisiert Rukwied. "Nach wie vor halten wir einzig den Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße für geeignet, die unterschiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen."

Der DBV bewertet es positiv, dass die negativen Folgen der Marktmacht der Handelsketten und der Lebensmittelindustrie klar benannt werden. DBV-Präsident Rukwied erwartet zusätzlich zum Vorschlag gegen unfaire Handelspraktiken noch weitere Schritte: "In der Gemeinsamen Marktordnung ist eine Erweiterung der kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene nötig, um die Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittellieferkette zu stärken. Dabei müssen auch die genossenschaftlichen Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen einbezogen werden, die in der Hand von Landwirten sind."

Zur Bewältigung von Marktkrisen bewertet der DBV die Aussage des Europäischen Parlaments positiv, dass hierfür ein geeignetes Instrumentarium erforderlich ist. Aus Sicht des DBV sind die vorhandenen Instrumente zur Krisenintervention weiter notwendig, wie etwa die öffentliche Intervention und die private Lagerhaltung. Gleichzeitig müssen andere Instrumente des Risikomanagements breiter angewendet werden, etwa steuerliche Risikorücklagen und Terminmarktabsicherungen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Mai 2018
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 407, Fax: 030 / 31 904 431
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2018

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