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AGRAR/1577: Reform-Ansatz weitgehend bestätigt (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 368 - Juli/August 2013
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Reform-Ansatz weitgehend bestätigt
Greening verbindlich. Mindestkürzung und Aufschlag für erste Hektar. Milchmarkt ohne Vorsorge

von Ulrich Jasper



Nach über 40 Sitzungen haben am 26. Juni in Brüssel die "Gesandten" von EU-Agrarministerrat, EU-Parlament und EU-Kommission eine politische Einigung über die Reform der EU-Agrarpolitik verkündet. Hier die wichtigsten Punkte der Einigung: Greening: 30 Prozent der Direktzahlungen der einzelnen Mitgliedstaaten (oder Regionen) werden an die Einhaltung von drei übergesetzlichen Umweltstandards oder jeweils ökologisch gleichwertiger Maßnahmen gebunden:

Fruchtartenvielfalt: Betriebe mit mindestens 10 ha Ackerland müssen mindestens zwei Kulturen anbauen, die Hauptfrucht auf maximal 75 Prozent des Ackerlands (ab 30 ha Ackerland drei Kulturen). Für Betriebe ab 75 Prozent Grünland auf ihren Flächen gilt die Anforderung erst ab 30 ha Acker.

Dauergrünland-Erhalt: Der Mitgliedstaat kann entscheiden, ob das Dauergrünland auf Ebene von Mitgliedstaat, Region oder Einzelbetrieben zu erhalten ist. Der Grünlandanteil an der Gesamtagrarfläche im Gebiet darf nicht um mehr als 5 Prozent sinken. Besonders "sensibles" Grünland (z.B. feucht, humusreich) darf nicht umgewandelt werden.

Ökologische Vorrangflächen: Betriebe ab 15 ha Acker müssen ökologische Vorrangflächen im Umfang von mindestens 5 Prozent der betrieblichen Ackerfläche nachweisen. Nach Bericht und Vorschlag der EU-Kommission in 2017 kann der Anteil auf 7 Prozent ab 2018 steigen. Mitgliedstaaten bestimmen anrechenbare Flächen, u.a.: Landschaftselemente, Ackerränder, Hecken, Bäume, Biotope, Pufferstreifen, Aufforstungsflächen, Leguminosenanbau, Zwischenfruchtanbau, Kurzumtriebsplantagen (ohne Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln). Auch hier: Betriebe mit 75 Prozent Grünland und unter 30 ha Acker sind befreit.

Mitgliedstaaten können zu jedem der 3 Kriterien "äquivalente" Agrarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule oder Umweltzertifizierungssysteme wählen; die müssen ökologisch mindestens gleichwertig sein. Die Kommission entscheidet, was äquivalent ist. Werden Agrarumweltmaßnahmen hier angerechnet, dürfen sie diesbezüglich über die zweite Säule nicht zusätzlich (doppelt) gefördert werden. Wer das Greening nicht einhält, verliert die 30 Prozent Greening-Komponente, ab dem Jahr 2017 zusätzlich bis zu 7,5 Prozent seiner Basisprämien. Ökobetriebe sind automatisch "green".


Kürzung "oben"

Eine verbindliche Kappungsgrenze haben die Agrarminister für unverhandelbar erklärt, weil die Regierungschefs (Merkel) das Anfang Februar schon für sie entschieden hätten. Diese Haltung haben die Parlamentarier zwar laut zurückgewiesen, weil das dem Recht der Mitentscheidung widerspricht. Aber ob das "letzte Angebot" der Agrarminister noch mal aufgeschnürt wird, ist fraglich. Bis dahin jedenfalls gilt: Die Einführung einer Kappungs- oder Obergrenze ist für die Mitgliedstaaten freiwillig, d.h. sie können sie einführen. Verbindlich ist lediglich, die einzelbetrieblichen Direktzahlungen, die 150.000 Euro im Jahr übersteigen, um mindestens 5 Prozent zu kürzen, es sei denn, der Mitgliedstaat legt mindestens 5 Prozent der nationalen Direktzahlungssumme auf die ersten Hektar aller Betriebe um (siehe unten). Die Mitgliedstaaten können über 150.000 Euro viel stärker kürzen und auch weitere Staffeln einziehen. Ob die Arbeitskosten der betroffenen Betriebe vor der Kürzung abgezogen werden, können die Mitgliedstaaten ebenfalls selbst festlegen.


Aufschlag erste Hektar

Die Mitgliedstaaten können bis zu 30 Prozent ihrer gesamten Direktzahlungssumme nutzen, um damit einen Aufschlag für bis zu 30 ha je Betrieb (oder - falls höher - bis zur nationalen Durchschnitts-Betriebsgröße) zu finanzieren. Auf Wunsch des Ministerrats darf der Aufschlag 65 Prozent der durchschnittlichen Hektarzahlung im Land nicht überschreiten. Zudem können die Mitgliedstaaten aus bis zu 5 Prozent der Direktzahlungssumme einen Zusatzbetrag für die Flächen in benachteiligten Gebieten (neue Abgrenzung) zahlen, ihn auf bestimmte Flächen (z.B. Grünland) und in der Höhe je Betrieb begrenzen. Die Ausgleichszulage aus der zweiten Säule muss entsprechend gekürzt werden.


Junglandwirte und andere

Verpflichtet sind die Mitgliedstaaten, 2 Prozent der Direktzahlungsmittel für eine maximal fünfjährige Aufstockung der Direktzahlungen von Junglandwirten (bis 40 Jahre) einzusetzen, indem für bis zu maximal 90 ha je Junglandwirt die Durchschnittsprämie um 25 Prozent erhöht wird. Freiwillig für die Mitgliedstaaten ist dagegen, ob sie eine pauschale Kleinerzeuger-Förderung von bis zu 1.250 Euro je Betrieb und Jahr anbieten. Betriebe, die sich gegebenenfalls dafür entscheiden, können keine anderen Direktzahlungen mehr beantragen und sind von Greening und Cross-Compliance (nicht vom Fachrecht) befreit.


Markt?

In der Marktordnung enthält die Einigung keine mengenbezogenen Vorsorgemaßnahmen für die Milch. Das Parlament hatte einen erzeuger-finanzierten Ausgleich für eine befristete Senkung der Milchanlieferung im Falle starker Marktungleichgewichte vorgeschlagen. Die EU-Kommission lädt nun für September zu einer Milch-Konferenz ein, um neu über Optionen für die Zeit nach dem Quotenende (2015) zu beraten. Stattdessen ist das Instrumentarium der staatlichen Lagerhaltung und Förderung privater Lagerhaltung ausgebaut worden, nicht nur bei Molkereiprodukten. Die Zuckerquote fällt 2017. Exporterstattungen bleiben als Instrument erhalten und sollen im Krisenfall auch angewandt werden.


Zweite Säule

In der zweiten Säule müssen die Mitgliedstaaten mindestens 30 Prozent der EU-Gelder für umweltbezogene Maßnahmen wie Agrarumwelt und Klimaschutz, Ökolandbau, Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete, Naturschutz (inklusive Investitionen) und mindestens 5 Prozent für Leader einsetzen. Alle Mitgliedstaaten können bis zu 15 Prozent der Mittel zwischen den Säulen verschieben.

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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 368 - Juli/August 2013, S. 4
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2013