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AGRAR/1276: Zulassungsverfahren für genveränderte Pflanzen neu ausrichten (BOELW)


Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) - 07.05.2008

EU-Kommission berät EFSA Reform: BÖLW fordert grundsätzliche Neuausrichtung der Zulassungsverfahren für genveränderte Pflanzen


Berlin, 7.5.08. Die EU-Kommission berät heute in Brüssel über die Reform des umstrittenen Zulassungsverfahrens für GVO-Pflanzen. "Es ist skandalös, dass einzig die völlig unzureichenden Studien der Gentechnik-Unternehmen Grundlage der EU-Entscheidungen zur Zulassung sind. Eine Diskussion darüber ist deshalb in der Tat bitter nötig", so Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW. Er fordert von der Kommission besonders die Wirkung auf Böden, Biodiversität und die Ökosysteme in den Fokus zu nehmen. Auch müsse ein Aspekt eine Rolle spielen, der bislang völlig vernachlässigt werde: wie sich beim Anbau einer bestimmten GVO-Pflanze der Fortbestand einer Produktion ohne Gentechnik sichern lasse. Löwenstein verwies außerdem auf die wissenschaftlichen Bedenken über die Art der Studien, die der Bewertung der EFSA heute zugrunde gelegt werden: "Vor allem sind langfristige Fütterungsstudien zu fordern, die nicht mit isolierten Eiweißen aus der Retorte, sondern mit den Pflanzen, wie sie hinterher auf dem Feld stehen, durchgeführt werden. Auch ist eine unternehmensunabhängige Sicherheitsforschung nur völlig unzureichend gegeben."

"Ohne strukturelle und personelle Veränderungen in der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA laufen die Reformen allerdings ins Leere. Die Positionen unabhängiger Wissenschaftler, die weder an den nationalen Zulassungsverfahren beteiligt noch mit den wirtschaftlichen Interessen der Gentechnikfirmen verquickt sind, müssen im GVO-Panel der EFSA repräsentiert sein. Auch die Kompetenz der praktischen Landwirtschaft muss Eingang in die Stellungnahmen der EFSA finden", so Löwenstein. Dies könne erreicht werden, indem ein Teil des Bewertungsgremiums auf Vorschlag bestimmter Nicht-Regierungs-Organisationen besetzt würde.

Der BÖLW macht deutlich, dass auch weiterhin der Ministerrat in strittigen Fällen über die Zulassung von GVOs entscheiden muss: "So unabdingbar die Erhebung objektiver wissenschaftlicher Fakten ist - am Ende bleibt deren Bewertung und die Entscheidung, ob ein GVO eingesetzt werden soll oder nicht, eine politische Entscheidung. Die Folgen eines solchen Anbaus für Wirtschaft und Gesellschaft sind zu vielfältig, als dass sich die Politik hier aus der Verantwortung stehlen könnte", betont Löwenstein.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Mai 2008
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2008