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INNEN/531: EU-Innenministerkonferenz in Estland - Flüchtlinge und Italien nicht im Stich lassen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 6. Juli 2017

EU-Innenministerkonferenz in Estland
PRO ASYL fordert: Flüchtlinge und Italien nicht im Stich lassen

Angesichts der sich zuspitzenden Lage der Flüchtlinge in Italien fordert PRO ASYL die deutsche Regierung wie auch die anderen EU-Staaten auf, die Menschenwürde der Flüchtlinge zu schützen und ihnen zur Seite zu stehen. PRO ASYL fordert von Deutschland die Übernahme von Flüchtlingen aus Italien. »Hier stehen Unterkünfte leer, dort leben Menschen auf der Straße. Aus Italien muss die Ausreise in Staaten wie Deutschland ermöglicht werden.«

»Es ist absurd, dass in dieser Situation Deutschland noch prüft, Flüchtlinge nach Italien zurückschicken zu können. Alle Dublin Überstellungen nach Italien müssen in dieser Situation gestoppt werden«, fordert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Lebenssituation vieler anerkannter Flüchtlinge ist in Italien menschenunwürdig. Sie möchten in anderen EU-Staaten Schutz und eine Lebensperspektive finden. PRO ASYL begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, einen in Italien anerkannten Syrer vorerst nicht abzuschieben. Das BVerwG hatte mit Beschluss vom 27.06.2017 (1 C 26.16) den EUGH angerufen, um eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Ausgestaltung der Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien einen Verstoß gegen Art. 20 ff der Qualifikationsrichtlinie, Art. 4 der Charta der Grundrechte der EU und Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

PRO ASYL wirft der EU vor, jegliche Maßnahme zu ergreifen, um Flüchtlinge an der Flucht zu hindern. Auch der gestern vorgelegte Aktionsplan der EU- Kommission ist ein Programm zur Flüchtlingsabwehr. Der weitere Ausbau der Kooperation mit Libyen ist widerwärtig. Anstatt Menschen in Seenot zu retten, werden nun aus Seenot Gerettete in menschenunwürdige Zustände zurückverfrachtet. Die Fluchtwege werden verlängert. Die ehrenwerte Arbeit der privaten Seenotrettungsorganisationen wird behindert. PRO ASYL fordert: Flüchtlinge müssen im nächstgelegenen sicheren Hafen an Land gebracht werden. Das ist in der Regel Malta oder das italienische Lampedusa und von dort aus müssen sie in andere EU-Staaten weiterreisen können.

Auch die Forderung der EU-Kommission, die Anstrengungen zur Umverteilung innerhalb Europas müssten beschleunigt werden, ist weit entfernt von einem solidarischen europäischen Ansatz. Relocation ist ein ungeeignetes Instrument, um faire Asylverfahren für Menschen aus allen Herkunftsländern in der EU zu garantieren. Nur Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea, Jemen und wenigen gegenwärtig nicht flüchtlingspolitisch relevanten Staaten wie z.B. Bahrain, Grenada und Guatemala fallen überhaupt unter die Relocation-Regelung. Zudem hält die EU die Zusagen nicht ein: Anstatt, wie versprochen, Italien durch die Aufnahme von 35.000 Menschen zu entlasten, wurden nur rund 7.000 umgesiedelt. Deutschland hat bis zum 3. Juli 2017 lediglich 2.947 Flüchtlinge aus Italien über das Relocation-Programm aufgenommen, 3.712 aus Griechenland - bei einem Anteil von insgesamt 27.536 Aufnahmeplätzen, der auf Deutschland entfiele.

Anstatt zu helfen berät die EU Maßnahmen wie sie noch stärker als bisher den EU-Ersteinreisestaaten die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz aufbürden kann. Der österreichische Außenminister Kurz plant sogar die Grenze nach Italien mit Hilfe von Soldaten zu kontrollieren. Nach der verhandelten Dublin-IV Regelung sollen die Ersteinreisestaaten ohne jegliche zeitliche Befristung für die Asylsuchenden zuständig bleiben. Bisher ging in der Regel nach 6 Monaten die Verantwortung auf das Land des Aufenthalts über. Im ersten Quartal 2017 gab es 6.743 Übernahmeersuchen an Italien (40% aller Übernahmeersuchen) und 5.642 Zustimmungen. 371 Überstellungen aus Deutschland nach Italien wurden tatsächlich durchgeführt. Kommt Dublin-IV, werden ohne jegliche zeitliche Befristung Abschiebungen möglich sein. Daraus folgt, dass sich auf Dauer kein EU-Land zuständig sehen wird, den Schutzbedarf zu prüfen und Asylverfahren fair entsprechend den Standards des Flüchtlingsrechts durzuführen.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 6. Juli 2017
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2017

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