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INNEN/522: Europäisches Asylsystem - EU-Kommission stellt Reformoptionen vor (KEG)


Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 6. April 2016

Erneuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Schaffung sicherer und legaler Wege nach Europa: EU-Kommission stellt Reformoptionen vor

Die Kommission hat heute den Prozess zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) angestoßen.


Eine diesbezügliche Mitteilung enthält folgende Punkte: Optionen für eine faire, nachhaltige Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedstaaten, eine weitere Vereinheitlichung der Asylverfahren und -normen, um europaweit gleiche Bedingungen für Asylbewerber zu schaffen und auf diese Weise die Anreize für irreguläre Sekundärbewegungen zu vermindern, sowie eine Stärkung des Mandats des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO). Gleichzeitig legt sie dar, mit welchen Maßnahmen sichere und kontrollierte Wege für eine legale Einwanderung nach Europa gewährleistet werden könnten.

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Die Flüchtlingskrise hat die Schwächen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zutage treten lassen. Ich betone in aller Eindeutigkeit: wer Anspruch auf Schutz hat, muss diesen weiterhin erhalten und sollte nicht darauf angewiesen sein, sein Schicksal Schleusern anzuvertrauen. Aber unser gegenwärtiges Konzept ist nicht zukunftsfähig. Unterschiedliche nationale Herangehensweisen fördern das Asylshopping und die irreguläre Migration, während die Dublin-Regeln einigen wenigen Mitgliedstaaten zu viel Verantwortung aufbürden, wie die aktuelle Krise zeigt. Kurzfristig müssen wir das geltende Recht anwenden, um die Lage zu stabilisieren. Darüber hinaus müssen wir aber eine zukunftsfähige Regelung treffen, mit gemeinsamen Bestimmungen, einer faireren Lastenteilung und sicheren legalen Wegen, auf denen Schutzbedürftige in die EU gelangen können".

Der Kommissar für Migration, Inneres und Unionsbürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, äußerte sich wie folgt hierzu: "Die Mobilität der Menschen ist im 21. Jahrhundert nicht mehr wegzudenken. Um den damit verbundenen Herausforderungen zu begegnen, braucht Europa ein solides und wirksames Gemeinsames Europäisches Asylsystem unter Einschluss von Dublin, das fair ist für alle: für die Mitgliedstaaten, die Bürgerinnen und Bürger der EU, die Migranten und die Herkunfts- und Transitländer. Die EU wird weiter in ihre Erwerbsbevölkerung investieren und gegen die Arbeitslosigkeit kämpfen, aber Europa braucht auch bessere legale und sichere Einreisemöglichkeiten für Menschen, die bei uns Schutz suchen oder arbeiten wollen. Europa braucht qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Ländern, um wirtschaftlich weiter zu wachsen. Reformen in diese Richtung sind eine unabdingbare Ergänzung zu unseren Bemühungen um eine Reduzierung der irregulären Migration nach Europa und innerhalb Europas und um den Schutz unserer Außengrenzen. Schließlich wird Vielfalt in vielen Städten und Gemeinden immer mehr zu einem Wesensmerkmal - wir sollten dies annehmen und in eine Chance verwandeln".

Aufbauend auf der Europäischen Migrationsagenda beschreibt diese Mitteilung mögliche Wege zu einer humaneren und wirksameren europäische Asylpolitik sowie zu einer besser gesteuerten legalen Zuwanderung. Die Kommission wird die Rückmeldungen auf diese Mitteilung abwarten und dann entsprechende Vorschläge unterbreiten.


Eine faire und nachhaltige gemeinsame Asylpolitik

Der unkontrollierte Zustrom einer großen Zahl von Migranten und Asylsuchenden hat nicht nur die Asylsysteme vieler Mitgliedstaaten, sondern auch das Gemeinsame Europäische Asylsystem insgesamt belastet. Vor allem wegen des Umfangs und der Ballung des Zustroms wurden die Defizite der Dublin-Regeln deutlich, die jenem Mitgliedstaat die Zuständigkeit zur Prüfung eines Asylantrags zuweisen, in dem der Migrant erstmals EU-Boden betreten hat. Die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Behandlung der Asylbewerber hat darüber hinaus das Problem irrigulärer Sekundärbewegungen verschärft.

Die Kommission hat fünf vorrangige Bereiche identifiziert, in denen das Asylsystem der EU struktureller Verbesserungen bedarf:

• Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates: Um das hohe künftige Aufkommen von Asylbewerbern und Flüchtlingen besser zu bewältigen und eine faire Lastenteilung zu gewährleisten, könnte die Kommission eine Änderung der Dublin-Verordnung entweder durch Straffung und Ergänzung mit einem Lastenteilungsverfahren oder durch Umstellung auf einen dauerhaften Verteilungsschlüssel vorschlagen.

• Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem und Verminderung des Asylshoppings: Die Kommission wird eine weitere Harmonisierung der Asylverfahren vorschlagen, um EU-weit mehr Gleichbehandlung und Anreize zu beseitigen, Asyl vor allem in einigen wenigen Mitgliedstaaten zu suchen. Die Kommission könnte zwei neue Verordnungen vorschlagen, mit denen die Asylverfahrensrichtlinie und die Anerkennungsrichtlinie ersetzt würden. Darüber hinaus könnte sie gezielte Änderungen der Richtlinie über Aufnahmebedingungen vorschlagen.

• Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU: Um sicherzustellen, dass das Dublin-Verfahren nicht durch Missbräuche und Asylshopping unterlaufen wird, könnte die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um irregulären Sekundärbewegungen vorzubeugen oder sie zu ahnden. Insbesondere könnten bestimmte Anrechte an die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken und den Verbleib im zugewiesenen EU-Land gebunden werden.

• Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur: Die Kommission könnte eine Änderung des Mandats des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen vorschlagen, damit es an der Umsetzung der Politik mitwirken und eine stärkere operative Rolle einnehmen kann. Diese Rolle könnte die Durchführung des Verteilungsverfahrens in einem reformierten Dublin-System, die Kontrolle der Einhaltung der EU-Asylvorschriften durch die Mitgliedstaaten, den Vorschlag von Maßnahmen zur Abstellung etwaiger Mängel und operative Kapazitäten für Notlagen einschließen.

• Stärkung des Eurodac-Systems: Um die Anwendung der reformierten Dublin-Vorschriften zu flankieren, könnte die Kommission vorschlagen, das Eurodax-System anzupassen und für weitere Zwecke wie die Bekämpfung irregulärer Migration, eine bessere Speicherung und Weitergabe von Fingerabdrücken oder die Erleichterung von Rückführungen zu öffnen.


Sichere und legale Migrationswege

Im April 2014 hatte Jean-Claude Juncker während des Europawahlkampfs einen Fünf-Punkte-Plan zur Migration vorgestellt. Darin rief er Europa auf, die Frage der legalen Zuwanderung mit größerer politischer Entschlossenheit anzugehen. Die EU muss es Menschen, die internationalen Schutz brauchen, ermöglichen, auf geordnete, gesteuerte, sichere und menschenwürdige Weise in die EU zu kommen. Hier steht die EU wie die gesamte internationale Gemeinschaft in der Verantwortung. Zum anderen braucht die EU eine aktivere Arbeitsmigrationspolitik, um die demografischen Herausforderungen und den Arbeits- und Fachkräftemangel besser zu bewältigen. Die Kommission wird mehrere Maßnahmen in den Bereichen legale Einwanderung und Integration angehen:

• Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung: Die Kommission wird auf vorhandenen Initiativen aufbauend einen Vorschlag zur Ausgestaltung der EU-Politik im Bereich der Neuansiedlung vorlegen. Vorgesehen ist ein horizontaler Mechanismusmit gemeinsamen EU-Regeln zur Aufnahme und Verteilung, zum Status neuangesiedelter Personen, zur finanziellen Unterstützung sowie zu Maßnahmen, die die Sekundärmigration eindämmen sollen.

• Eine Reform der Richtlinie über die "Blaue Karte EU": Die Rolle der Richtlinie in einer EU-weiten Einwanderungspolitik könnte durch einheitliche Vorschriften u. a. für flexibliere Zulassungsvoraussetzungen, verbesserte Zulassungsverfahren und mehr Rechte für hochqualifizierte Drittausländer gefestigt werden.

• Maßnahmen, mit denen innovative Unternehmen angelockt und unterstützt werden, die zur Belebung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen können.

• Eine REFIT-Evaluierung der im Bereich der legalen Zuwanderung bestehenden Regelungen , mit dem Ziel, die Vorschriften, aufgrund derer sich unterschiedliche Kategorien von Drittausländern in der EU aufhalten und dort arbeiten oder studieren können, zu straffen und zu vereinfachen.

• Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit Drittländern im Rahmen der bestehenden politischen Dialoge und der operativen Zusammenarbeit auf der Grundlage des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität (GAMM), um eine bessere Steuerung der Migrationsströme zu gewährleisten.

Schließlich wird die Kommission einen EU-Aktionsplan zur Integration vorlegen.


Hintergrund

Die Europäische Kommission hat sich beharrlich für eine abgestimmte europäische Lösung in der Flüchtlings- und Migrationsproblematik eingesetzt.

Bei Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Juncker einem Kommissar, Dimitris Avramopoulos, die Verantwortung für den Bereich Migration und beauftragte ihn, in vom Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans koordinierter Zusammenarbeit mit den anderen Kommissaren eine neue Migrationspolitik auszuarbeiten, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien gehört.

Am 13. Mai 2015 hat die Europäische Kommission in der Europäischen Migrationsagenda eine weitreichende Strategie vorgeschlagen, um zum einen die unmittelbare Krise zu bewältigen und zum anderen der EU das Instrumentarium für eine mittel- und langfristig bessere Steuerung der Migrationsströme an die Hand zu geben, was die Bereiche irreguläre Migration, Grenzen, Asyl und legale Zuwanderung anbelangt.

Drei Maßnahmenpakete zur Umsetzung der Agenda wurden bereits am 27. Mai 2015, am 9. September 2015 und am 15. Dezember 2015 angenommen.

IP/16/1246


Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1246_de.htm?locale=en

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Quelle:
Pressemitteilung, 06.04.2016
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2016

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