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INNEN/374: Erweiterung der operativen Befugnisse für Europol (BMI)


Bundesministeriums des Innern - Pressemitteilung vom 20. April 2007

Deutsche Ratspräsidentschaft begrüßt Inkrafttreten der Erweiterung der operativen Befugnisse für Europol


Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble überreichte heute in Luxemburg gemeinsam mit dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Franco Frattini, feierlich dem Direktor von Europol, Max-Peter Ratzel, die nunmehr in allen Mitgliedstaaten ratifizierten und in Kraft getretenen drei Änderungsprotokolle zum Europolübereinkommen.

Die Änderungsprotokolle 1 und 2 aus den Jahren 2000 und 2002 waren bereits am 29. März 2007 in Kraft getreten, das 3. Änderungsprotokoll von 2003 dagegen erst am 18. April, zwei Tage vor der heutigen Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister in Luxemburg. Durch die Änderungsprotokolle wird Europol an die Anforderungen moderner Kriminalitätsbekämpfung angepasst und seine Effizienz maßgeblich gesteigert. Europol war deshalb auch wichtiges Thema der Ratssitzung der Innenminister.

Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble betonte:

"Mit den jetzt in Kraft getretenen Änderungsprotokollen zum Europol-Übereinkommen wird eine neue operative Phase für Europol eingeleitet. Die Protokolle beinhalten zahlreiche Verbesserungen für die tägliche Arbeit von Europol.

So ist gemäß dem 2. Änderungsprotokoll nunmehr die Teilnahme von Europol-Bediensteten an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten möglich. Damit kann Europol die Mitgliedstaaten, z.B. bei der Bekämpfung des Terrorismus, der Drogenkriminalität oder der Eurofälschung, noch effektiver als bisher unterstützen. Europol-Bedienstete können Informationen aus laufenden Europol-Analysedateien unmittelbar in die Gemeinsame Ermittlungsgruppe einbringen. Auch umgekehrt kann Europol direkt aus der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe aktuelle Informationen erhalten und verarbeiten. Außerdem wird für Europol die Möglichkeit geschaffen, einzelne Mitgliedstaaten um die Aufnahme von Ermittlungen zu ersuchen.

Das 3. Änderungsprotokoll eröffnet die Möglichkeit, neben den bisherigen nationalen Zentralstellen weiteren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einen direkten Zugriff auf das Europol-Informationssystem zu gewähren. Auf diese Weise wird der Informationsaustausch mit Europol weiter verbessert und die Akzeptanz von Europol in den Mitgliedstaaten nachhaltig erhöht. Durch den direkten Zugriff werden außerdem Reibungsverluste und Übertragungsfehler ebenso wie zeitliche Verzögerungen vermieden. In Deutschland werden wir spätestens bis Ende Mai die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass wir den Staatsanwaltschaften, Zollbehörden und der Bundespolizei einen solchen Zugriff einräumen.

Nach dem 3. Änderungsprotokoll besteht außerdem die Möglichkeit, Experten aus Drittstaaten in einer Analysegruppe der Mitgliedstaaten bei Europol direkt mitarbeiten zu lassen. Dies ist z.B. in der Zusammenarbeit mit den USA im wichtigen Bereich der Terrorismusbekämpfung von größter Bedeutung.

Nun kommt es darauf an, die durch die Änderungsprotokolle gegebenen Möglichkeiten auch intensiv zu nutzen. Das gilt für Europol wie für die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten. Wir hoffen, bereits in den nächsten Monaten erste gemeinsame Ermittlungsteams und Analysegruppen unter Beteiligung von Experten aus Drittstaaten starten lassen zu können. Ich habe den Direktor von Europol gebeten, den Rat hierzu auf dem Laufenden zu halten."

Neben den durch die Änderungsprotokolle eröffneten Optionen zur verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Europols sind weiteres Thema der Ratstagung auch mögliche Fortschritte im gemeinsamen Kampf gegen die Nutzung des Internets zur Radikalisierung, Anwerbung und Anleitung zu Straftaten durch Terroristen. Das durch die deutsche Ratspräsidentschaft initiierte Projekt "check the web" sieht als zentrales Werkzeug hierzu ein Informationsportal bei Europol vor, das Anfang Mai an den Start gehen wird. Es soll die Arbeitsteilung der Mitgliedstaaten bei der Überwachung des Internets erleichtern.

Ein weiterer wichtiger Punkt der heutigen Ratstagung ist die Frage der Umwandlung des Europol-Übereinkommens in einen Ratsbeschluss. Dabei sollen insbesondere weitere operative Verbesserungen erreicht werden - über den Inhalt der Änderungsprotokolle hinaus. So ist beabsichtigt, den Mandatsbereich Europols auf alle Formen der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität auszudehnen. Ebenfalls wichtiger Aspekt im Rahmen der Überführung Europols in den Rechtsrahmen der EU ist die Frage, ob zukünftig auch das jährliche Budget der Behörde aus dem Gemeinschaftshaushalt bestritten werden sollte. Dies hätte weit reichende Folgen, die noch intensiv geprüft werden müssen.

Die Stärkung von Europol ist eines der wesentlichen Ziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich der Innenthemen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. April 2007
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2007