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FRAGEN/012: Gespräch mit Bernd Lange - TTIP, Herausforderung für Politik und Gesellschaft (NG/FH)


Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte Nr. 10/2014

Das Europäische Parlament als demokratisches Gewissen
TTIP - Herausforderung für Politik und Gesellschaft

Gespräch mit Bernd Lange von Thomas Meyer



Hinter dem Kürzel TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) versteckt sich keinesfalls nur ein »Freihandelsabkommen« zwischen der EU und den USA. Es könnte, käme es zustande wie das vorliegende CETA-Abkommen mit seiner Investitionsschutzklausel, weitreichende Folgen für den Rechtsstaat und die Demokratie haben. Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, erläutert im Gespräch mit Thomas Meyer den schwierigen Verhandlungsprozess, das umstrittene Mandat sowie das Verhältnis zwischen den verschiedenen Akteuren und der Europäischen Kommission.


NG/FH: Ein Grundproblem des ganzen TTIP-Prozesses ist ja, dass er im Geheimen vonstatten geht. Angefangen bei dem öffentlich nicht zugänglichen Mandat ist die ganze Verhandlungsführung seltsam. Selbst Abgeordnete des Europäischen Parlaments dürfen nicht alles wissen. Da fragt man sich doch: Warum das Ganze? Das weckt doch einen riesigen Verdacht.

Bernd Lange: Da muss man differenzieren: Die Sache ist dem Europäischen Parlament offen zugänglich - auch den Kollegen aus dem Bundestag. Das ist ihnen manchmal gar nicht bewusst, aber sie können über den Server darauf zugreifen. Was wir nicht bekommen - und das ist das Heikle - sind die Dokumente der USA, also deren Verhandlungsposition. Und das finde ich schon ein Stück weit inakzeptabel, weil der Verhandlungsprozess dadurch nicht korrekt bewertet werden kann. Dies betrifft die Öffentlichkeit dem Parlament gegenüber.

Zum andern ist das Mandat dieses Mal im Vergleich zu anderen Handelsabkommen sehr umfangreich, wenn man es zum Beispiel mit dem Abkommen mit Südkorea vergleicht. Dabei entstehen natürlich viele Diskussionen in der Öffentlichkeit. Ein Schwachpunkt ist, dass das Mandat nicht veröffentlicht wird. Darum lautet unsere Kernforderung: Das Mandat und die grundlegenden Verhandlungsdokumente müssen veröffentlicht werden, damit wir einen vernünftigen gesellschaftlichen Diskurs entwickeln können.

NG/FH: So wie man hört, ist das Mandat nicht ungefährlich. Das ließe vieles von dem zu, was für Sozialdemokraten, Gewerkschafter, die Gesellschaft selbst äußerst problematisch wird.

Lange: Es ist eben ein sehr umfangreiches Mandat und das ist neu im Vergleich zu klassischen Handelsabkommen. Da gibt es einen Teil, der nicht akzeptabel ist, weil er zu sehr in regulatorische Bereiche eingreift, die wir unter demokratischen Gesichtspunkten gerne weiterhin autonom gestalten wollen. Wir müssen der Kommission sehr deutlich sagen, wo die Grenzen ihres Verhandlungsmandates liegen.

Ich glaube, wir müssen darüber nachdenken, ob das Verhandlungsmandat in dieser Totalität überhaupt noch weiter verfolgt werden darf, oder ob wir im November eine kritische Bilanz ziehen sollten. Das wäre der richtige Zeitpunkt, da es dann eine neue Kommission geben wird. Zum zweiten ist in den USA dann die Midterm election vorbei, sodass wir dann auch die Situation in den Vereinigten Staaten kennen. Die USA haben sich nämlich bisher in den Verhandlungen gar nicht bewegt.

Und schließlich enthält das Mandat die Möglichkeit eines Investitionsschutzmechanismus, basierend auf einer Schiedsstelle, die es in anderen Handelsabkommen nicht gibt. Vermutlich stellt das das größte Problem des Handelsabkommens dar.

NG/FH: Experten sehen die sogenannten ISDS-Klauseln (Investorstate dispute settlement, die Red.), also die Möglichkeit, Schiedsgerichtsverfahren auszulösen, in dem geplanten CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada sehr kritisch. Wäre das nicht TTIP durch die Hintertür für amerikanische Firmen mit Niederlassung in Kanada, die ja jederzeit eingerichtet werden können?

Lange: Das ist natürlich ernsthaft zu gewichten. Auch bei dem Abkommen mit Kanada sind Schiedsgerichte nicht notwendig. Wir haben im Europäischen Parlament bereits eine Resolution verabschiedet, in der wir das exakt so festgestellt haben. Insofern wird das schon eine Nagelprobe, ob wir solch ein Abkommen akzeptieren werden. Ich gehe nicht davon aus, weil viele Argumente gegen eine außergerichtliche Schiedsgerichtbarkeit sprechen. Diese hat Deutschland übrigens in seinen Handelsabkommen mit OECD-Ländern auch nicht vereinbart, und auch für TTIP kann man das nicht akzeptieren. Der Prozess wird sich aber vermutlich noch etwa sechs Monate hinziehen, bis der Text ins Parlament eingebracht werden könnte. Die Frage ist aber, ob wir diesen Vertragstext überhaupt so entgegennehmen können, oder ob wir die Regierung nicht dazu auffordern, nachzuverhandeln.

NG/FH: Wie sind denn die Verhältnisse im Europäischen Parlament? Gibt es für solche Positionen eine Mehrheit, oder muss diese erst gegen Widerstände organisiert werden?

Lange: Im alten Parlament hätten wir eine Mehrheit dafür gehabt, wie das im neuen aussieht, kann ich noch nicht sicher abschätzen. Aber ich glaube, dass man die Diskussion in diese Richtung bewegen kann.

NG/FH: Können wir nun nochmal auf die Inhalte eingehen? Alle Kritikpunkte möchte ich nicht entfalten, jedoch gerne einige herausgreifen: Neben dem Thema Schiedsgerichtsverfahren scheint ja auch der Rest des Abkommens problematisch. Nehmen wir mal an, das Abkommen käme ohne das Schiedsgerichtsverfahren zustande, dann wären trotzdem noch der Arbeits- und der Umweltschutz negativ betroffen - zentrale Bereiche der sozialen Demokratie. Und falls es Schiedsgerichte gäbe, könnten Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zugunsten von Konzernen ausgehebelt werden. Wo liegen die Hauptgefahren?

Lange: ISDS ist für mich ein No-go. Selbst unter bestimmten eingeleiteten Reformschritten, wird das generelle Problem nicht gelöst. Mit keinem Land, in dem ein vernünftiges juristisches System vorhanden ist, haben Deutschland oder die EU ein solches Abkommen abgeschlossen.

Dann muss man sich natürlich die anderen Bereiche anschauen, in denen wir offensive Interessen haben, beispielsweise bei der Frage, wie Zollsysteme, Crashtests und Zertifizierungen verbessert werden könnten, um Geld zu sparen. Die Interessen muss man nun abwägen, denn es gibt auch Bereiche, in denen wir in Bezug auf unsere eigenen Interessen vorsichtig sein müssen. Zum Beispiel dann, wenn man über eine weitere Liberalisierung des Dienstleistungsbereiches spricht. Wenn etwa Architekten und Ingenieure aus den USA Erleichterungen bekommen, um hier zu arbeiten, kann es im Gegenzug nicht heißen, dass wir Bereiche der Daseinsvorsorge ebenso liberalisieren. Oder wenn wir auf das Arbeitsrecht blicken: Hier muss sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer/innen aus den USA hier zu unseren Bedingungen angestellt werden und nicht zu denen des Heimatlandes. Oder, dass Unternehmen die Kernarbeitsnormen zu akzeptieren haben und damit auch eine Verbesserung der Situation in den Vereinigten Staaten herbeigeführt würde. In diesen Bereichen muss man genau schauen, was erreicht werden kann. Bisher liegt noch kein Text vor - nur Positionspapiere der beiden Seiten. Es kommt nun also auf das Verhandlungsgeschick an.

NG/FH: Laut Presseberichten taucht in den bisherigen Papieren sehr oft der Begriff »mutual recognition«, also gegenseitige Anerkennung, auf. Das damit gegebene große Problem ist in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit besonders deutlich - in den USA herrschen wesentlich laxere Verfahren als bei uns. Ist diese »Wechselseitige Anerkennung« nicht ein Einfallstor, etwa für die Einfuhr schädlicher Chemikalien? Wir müssten dann ja beim Import die lockeren amerikanischen Normen akzeptieren?

Lange: Genau, deswegen kann man das nur in bestimmten Bereichen machen, die sicher sind. Im Bereich der Chemikalien ist es höchst problematisch: Hier ist die europäische Gesetzgebung sehr gut, während die Vereinigten Staaten sehr wenig differenzieren und dort nur auf entstehende Risiken reagiert wird. Die Risikoanalyse ist sehr schwach. Allerdings gibt es auch sehr unterschiedliche Ansätze in Bezug auf Chemikalien in Pharmaprodukten und Kosmetika. Diese haben zur Folge, dass in Europa scheinbar sehr viel mehr Chemikalien verboten werden. Die Systeme sind sehr schwierig vergleichbar.

NG/FH: In der deutschen Diskussion sind Stimmen laut geworden, die vor der schleichenden Ausweitung der Regelungsbereiche in der Praxis warnen. Könnte man sich, um das zu vermeiden, hierzu nicht auf Positivlisten einigen, in denen glasklar definiert ist, welche Wirtschaftsbereiche in das Abkommen eingeschlossen werden und welche nicht? Gibt es eine Möglichkeit, dass so etwas Platz im Abkommen findet?

Lange: Ich persönlich werde dafür sehr stark eintreten und mahne das bei der Kommission immer an. Das Risiko einer Negativliste und eines riesigen Ausnahmenbereiches ist, dass man trotzdem das ein oder andere übersieht. Deswegen ist das Prinzip der Positivlisten im Handelsvertrag deutlich besser.

NG/FH: Wie sieht es im Bereich Kunst und Kultur aus? Zum Beispiel bei den Massenmedien, der Kommunikation, den elektronischen Medien. Sind diese Bereiche ausgeschlossen?

Lange: Wenn man sich das Mandat anschaut, wird an sechs Stellen expliziert die Herausnahme von audiovisuellen Diensten und die Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa festgehalten. Das bedeutet, eigentlich dürfte nichts passieren. Andererseits versuchen auch die Vereinigten Staaten, ihre Interessen durchzusetzen. Zum Einschluss der audiovisuellen Dienste in die Verhandlungen haben sie ein Konzept vorgelegt, obwohl sie wussten, dass es nicht unserer Position entspricht. Darüber hat die Kommission dann fairerweise nicht verhandelt. Man muss sehr aufpassen, dass die USA ihre Interessen auf diesen Gebieten nicht durchsetzen können.

NG/FH: Eine echte Entwarnung ist demnach zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geboten?

Lange: Absolut nicht! Man muss der Kommission immer wieder auf die Finger klopfen.

NG/FH: An den Verhandlungen sind auf EU-Kommissionsseite hartgesottene Neoliberale beteiligt. Wenn man ein Interesse daran hätte, dass in Europa eine soziale und ökologische Politik möglich bleibt, wäre eine solche Konstellation doch recht problematisch. Man liest beispielsweise von einer deutlich höheren Anzahl an Gesprächsterminen des Verhandlungsteams mit Wirtschaftslobbyisten im Vergleich zu denen mit NGOs. Es sind in das Verfahren also deutliche Risiken eingebaut.

Lange: Da stimme ich voll zu. In der Tat ist die Kommission sehr stark auf das wirtschaftliche Interesse ausgerichtet. Und zwar im Wesentlichen auf das der großen Player und nicht auf das Allgemeinwohl. Das muss korrigiert werden - in Bezug auf ökonomische, aber auch auf soziale und nachhaltige Aspekte.

NG/FH: Besteht nicht auch eine Gefahr darin, dass zwar durch den öffentlichen Druck Vieles verbessert wird und am Ende der Verhandlungen dann doch mit der vorangegangenen Mühe und den vielen erreichten kleinen Kompromissen argumentiert wird und schließlich ein suboptimales Konzept mit einigen schwerwiegenden Haken angenommen wird, ein Abkommen mit vielen problematischen Elementen.

Lange: Dazu muss ich sagen, dass das Europäische Parlament das demokratische Gewissen ist und darüber sehr sorgfältig entscheiden wird. Das hat sich auch schon bei ACTA, dem geplanten Abkommen zum Schutz digitalen Eigentums, gezeigt. Dort haben 27 Regierungen, die Europäische Kommission und 20 Staaten zugestimmt und es wurde erheblicher Druck ausgeübt, das Abkommen trotz einiger Schwächen aufgrund der langen Verhandlungsdauer anzunehmen. Das Europäische Parlament hat das Abkommen abgelehnt und damit ist es tot.

Es wird immer so getan, als sei ein gemischtes Abkommen unbedingt notwendig, weil Bundestag und Bundesrat und andere europäische Parlamente abstimmen können. Ich kenne keinen Fall, in dem das Parlament nicht der Regierung gefolgt ist. Das ein Parlament sich explizit gegen die Regierung gewandt hat, um ein Abkommen abzulehnen, ist singulär. Man sollte das demokratische Gewissen des EU-Parlaments demgegenüber nicht zu gering schätzen.

NG/FH: Die Sozialdemokraten sind aber weitgehend einheitlich in ihrer kritischen Haltung oder sind sie gespalten?

Lange: Die Diskussion ist natürlich unterschiedlich gewichtet. Die Kritik an ISDS ist m.E. überall vermittelt. Bezogen auf die anderen Gesichtspunkte gibt es unterschiedliche Gewichtungen: In Deutschland und Österreich gibt es eine sehr starke öffentliche Debatte. Die Schweden diskutieren weniger, da sie sehr exportorientiert sind und eher die Chancen sehen. Frankreich ist sehr stark fokussiert auf den kulturellen Bereich, in Spanien blickt man eher auf den Export, um die wirtschaftliche Krisensituation zu überwinden. Es gibt also unterschiedliche Nuancen, aber letztendlich geht es um die Frage der Sicherung der Standards im Bereich Soziales und Umwelt sowie um den Widerstand gegen ISDS. Das eint die Sozialdemokraten.

NG/FH: Nun gibt es ja auch das angesichts der bisherigen Diskussion überraschende Argument, dass TTIP möglicherweise ein Instrument zur sozialen, ökologischen und fortschrittlichen Gestaltung der Globalisierung sei, also die große sozialdemokratische Chance. Kann TTIP zum sozialen Gestaltungshebel der globalisierten Marktwirtschaft werden?

Lange: Rein theoretisch könnte das so sein, aber man muss natürlich die real handelnden Personen betrachten. Natürlich haben wir Kontakt mit den amerikanischen Gewerkschaften, die eine sehr ähnliche Position vertreten wie wir und auch sagen, dass ISDS abzulehnen ist. Aber sie wollen sehen, ob im Bereich der Arbeitnehmerrechte eine Veränderung möglich ist. Gerade in den Südstaaten gibt es da ja erhebliche Probleme. Bestimmte Kernarbeitsnormen werden nicht akzeptiert. So sind zum Beispiel lediglich die Sklaverei und die Kinderarbeit verboten, also nur zwei von insgesamt acht Kernarbeitsnormen unterschrieben worden. Kollektive Rechte sind dadurch auch nicht gesichert. Da könnte man also etwas erreichen. Die Forderung, die acht Kernarbeitsnormen zu implementieren, haben wir als »rote Linie« für die Sozialdemokraten formuliert. Insofern kann man mit dem Handelsabkommen auch Verbesserungen für die Menschen durchsetzen, wenn man das ernsthaft betreibt. Momentan bezweifele ich, dass das das zentrale Ziel der Unterhändler der Europäischen Kommission ist und ich bezweifele ebenso, dass das das Ziel der Unterhändler der amerikanischen Seite ist.

NG/FH: Ein höchst zwiespältiges Argument kursiert seit Kurzem, es lautet ungefähr so: Wo auch immer die Schwächen dieses Abkommens liegen werden, seine »geostrategische« Bedeutung, also die Verstärkung des europäisch-amerikanischen Schulterschlusses in der Weltpolitik, überwiegt alles. Hat dieses Argument genügend Potenzial, um die Kritik zu neutralisieren?

Lange: Im Europäischen Parlament gibt es zwei ideologische Positionen. Die eine lehnt alles ab, sie will den Skalp des Kapitalismus und schaut nicht auf Inhalte. Die andere ideologische Anschauung geht davon aus, dass die Amerikaner unsere Freunde sind. Sie meinen, dass wir die geostrategische und -politische Zusammenarbeit benötigen. Deswegen wollen sie unterschreiben, egal was im Abkommen steht. Darüber gibt es lautstarke Auseinandersetzungen. Die Sozialdemokraten haben da die einzig angemessene Haltung, die nach Verbesserungen von Nachhaltigkeit, Arbeitnehmerpolitik und wirtschaftlichem Ausgleich sucht und klare Linien vorlegt. Danach bewerten wir. Es darf weder um die Niederschlagung des Kapitalismus noch um die Verbesserung der geostrategischen Situation der Welt gehen. Man muss sehen, was möglich ist. Das soll kein Kompromiss, sondern eine sachliche Bewertung werden. Das Entscheidende wird sein, dass man die Themenpalette stark reduziert, die Zeit nutzt und reflektiert, um anschließend zu sehen, ob man mit einem gestrafften Mandat loslaufen kann, oder sagen muss, dass es nicht geht. Ernüchternd ist vor allem: Die Vereinigten Staaten haben sich seit anderthalb Jahren so gut wie gar nicht bewegt.

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Quelle:
Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte Nr. 10/2014, S. 4 - 8
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2014


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