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MELDUNG/033: Schwarzer Tag für Kinderrechte - Bundestag billigt Jungenbeschneidung


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 12. Dezember 2012

Schwarzer Tag für Kinderrechte - Bundestag billigt Jungenbeschneidung



Berlin, den 12.12.2012. Mit der für heute erwarteten Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Regelung der Jungenbeschneidung soll eine gesellschaftlich wichtige Debatte so schnell wie möglich beendet werden. Der Rechtsausschuss hat bereits in einer Sondersitzung mehrheitlich für den Regierungsentwurf gestimmt.

"Das ist ein schwarzer Tag für die Kinderrechte", sagt Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES, denn "ausgerechnet in dem Gesetz, das im Jahre 2000 unter Rot-Grün das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung verankert hat, soll nun Eltern erlaubt werden - aus welchem Grund auch immer - ihren männlichen Kindern die Vorhaut entfernen zu lassen. Damit werde das Recht auf Unversehrtheit des Kinderkörpers massiv eingeschränkt.

Je länger die Debatte andauert, desto größer wird der Widerstand gegen das Gesetz der Bundesregierung, welches die Beschneidung nichteinwilligungsfähiger Jungen erlaubt - in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes muss nicht einmal ein Arzt oder eine Ärztin diese vornehmen, was bedeutet, dass sie nicht unter Narkose stattfindet. Dabei warnen Kinderarztverbände, FachmedizinerInnen und TraumaforscherInnen vor den körperlichen und seelischen Folgen der Beschneidung im Säuglings- oder Kleinkindalter. Kritiker des Gesetzes und Betroffene blieben während des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag weitgehend ungehört.

Ein von 66 Abgeordneten eingebrachter alternativer Gruppenantrag sieht vor, die Beschneidung bei Zustimmung des Betroffenen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu erlauben, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt unter Narkose vorgenommen wird. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist zu erwarten, dass dieser Antrag jedoch abgelehnt wird.

"Alle Kinder - Mädchen wie Jungen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Gesetz der Bundesregierung steht im Widerspruch zu der von Deutschland unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention, so Irmingard Schewe-Gerigk, TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende.

Seit Monaten warnt sie davor, dass die Legalisierung der männlichen Beschneidung auch Auswirkungen auf die Strafbarkeit bei bestimmten Formen der weiblichen Genitalverstümmelung haben könnte. Mit dem Argument, ein Verbot weiblicher Genitalverstümmelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz hatte erst kürzlich ein ägyptischer, der Weltgesundheitsorganisation nahestehender Arzt, die weltweite Legalisierung bestimmter Formen weiblicher Genitalverstümmelung gefordert. "Bezeichnenderweise räumt die Bundesregierung sowohl bei Jungenbeschneidung als auch bei weiblicher Genitalverstümmelung den gefährdeten Kindern keine Priorität ein", kritisiert Schewe-Gerigk.

Trotz mehrerer Initiativen des Bundesrates und des Parlaments hat sich die Bundesregierung immer noch nicht für einen eigenen Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung entschieden, die von Menschenrechtsorganisationen seit der ersten Anhörung im Bundestag 1997 gefordert wird. Immerhin geht es um nicht mehr und nicht weniger als um den Schutz von schätzungsweise 6.000 in Deutschland lebenden bedrohten Mädchen. Auch der vereinbarte Nationale Aktionsplan, der konkrete Maßnahmen zum wirksamen Schutz der Mädchen festlegen soll, ist bisher dem Kompetenzgerangel der Ministerien zum Opfer gefallen.


TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel, Zwangsprostitution und soziale Rechte für Arbeiterinnen. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2012
Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2012