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FLUCHT/049: Getretene Würde - mit gezinkten Karten ... (VDJ/RAV)


Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Pressemitteilung vom 24. Juni 2014 - 14:02 Uhr

Nach Wortbruch Räumung.

RAV und VDJ fordern sofortiges Ende der gewaltsamen Räumung der Hauptmann-Schule!



Mit Entsetzen nehmen der RAV und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) zur Kenntnis, dass gegenwärtig - seit 12:00 Uhr an diesem Dienstag - ein massives Aufgebot der Berliner Polizei auf Geheiß des Bezirks mit der Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg begonnen hat. Die Räumung beginnt, obwohl sich noch hunderte Menschen in dem Gebäude befinden, die durch ihre Fluchterfahrungen zum Teil schwer traumatisiert sind.

RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo: »Im Falle der Räumung drohen weitere Traumatisierungen. Den Bewohnerinnen und Bewohnern muss sofort ein echtes und faires Angebot unterbreitet werden.«

Der VDJ-Vorsitzende Dieter Hummel erklärt, »eine gewaltsame Räumung kann keine Lösung sein. Die Menschen in der Schule brauchen eine echte Perspektive.«

RAV und VDJ fordern:

- Keine gewaltsame Räumung!
- Keine Spaltung der Flüchtlinge durch Räumungsdrohung!

*

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Pressemitteilung, 24.6.2014

Wortbruch gegenüber den Flüchtlingen vom Oranienplatz!
Auch eine Minimalzusage ist eine Zusage


Der Berliner Senat hat am 18.03.2014 das "Einigungspapier Oranienplatz" präsentiert. Darin werden die Ziele und der Protest der Flüchtlinge als notwendig und richtig anerkannt. Von allen Seiten der politisch Verantwortlichen wurde diese sogenannte Einigung begrüßt.

Der Flüchtlingsrat Berlin hingegen hat aus unserer Sicht zutreffend Art und Zustandekommen auf das Schärfste kritisiert.[1] Tatsächlich lag weder eine Einigung vor, noch war die damit verbundene Räumung des Oranienplatzes "friedlich". Mit den Bewohnern der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule hat es zudem zu keiner Zeit Gespräche von Seiten des Senats gegeben. Nunmehr droht die zwangsweise Räumung der Schule.

Somit ist festzuhalten, der Senat hat das Zustandekommen einer angeblichen "Einigung" falsch dargestellt.

Dennoch gilt: Mit dem "Einigungspapier" hat der Senat zugleich die Legitimität und Berechtigung des Protests sowie der Forderungen der Flüchtlinge anerkannt. Darüber hinaus hat der Senat mit dem "Einigungspapier" folgende rechtsverbindliche Zusagen gemacht:

• Der Senat erkennt die Zuständigkeit des Landes Berlin für die Flüchtlinge vom Oranienplatz an.

• Der Senat sichert den bis dahin schon faktisch geduldeten Flüchtlingen zu, dass sie bei der Ausländerbehörde Berlin Anträge stellen können und für die Dauer der Antragsbearbeitung nicht abgeschoben werden.

• Der Senat stellt Supportteams zur Unterstützung und Beratung der Flüchtlinge zur Verfügung.

• Der Senat gewährleistet im Gegenzug zum Abbau der Zelte Zugang zu Sozialleistungen, d.h. Unterbringung, Versorgung und Krankenbehandlung.

Tatsächlich stellt sich die Situation wie folgt dar:

• Hürden bei der Umsetzung/Verhinderung der Arbeit der Supportteams
Die Supportteams waren in den ersten drei Monaten ausschließlich damit beschäftigt, im Rahmen ungeklärter Fragen die Unterbringung, Versorgung, Registrierung und Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge zu regeln. Verantwortlich waren Streitigkeiten innerhalb der unterschiedlichen Senatsverwaltungen, maßgeblich hat die Innenverwaltung blockiert.

• Keine Erklärung zur Zuständigkeit Berlins/keine Umverteilungen/kein Abschiebeschutz:
Die Innenverwaltung verweigert eine verbindliche Erklärung zur Zuständigkeit des Landes Berlin. Sie hat bisher keine einzige der zugesagten Umverteilungen vorgenommen. Der Berliner Innensenat betrachtet die Leute als illegal, und die Integrationsbeauftragte stellt lediglich sogenannte "Oranienplatzkarten" aus, auf deren Rückseite vermerkt ist: "Diese Karte entfaltet keinerlei rechtliche Ansprüche". Ein Abschiebeschutz wird nicht gewährt. Dementsprechend sind Flüchtlinge akut von Abschiebungen bedroht.

• Keine Einzelfallprüfung:
Erst seit dem 11.06.2014 besteht überhaupt die Möglichkeit, zur Antragstellung in der Ausländerbehörde vorzusprechen. Seither erfolgen Vorladungen verbunden mit der Drohung, dass im Falle des Nichterscheinens das Recht auf Unterbringung und Versorgung verloren gehe. Humanitäre Gründe werden ebenso ignoriert wie psychotherapeutische Stellungnahmen zu traumatisierten Flüchtlingen. Die Innenverwaltung unterläuft so systematisch die Ziele der Vereinbarung.

Vermittlungen in Deutschkurse, Praktika, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Ausgabe von Krankenscheinen sind entgegen dem "Einigungspapier" bisher nur höchst unzureichend bis gar nicht erfolgt.

Somit ist festzuhalten, der Senat macht Zusagen, seine Innenverwaltung setzt sie nicht um:

Klaus Wowereit hatte in seiner Regierungserklärung "Flüchtlingspolitik in Berlin" vom 10.04.2014 von einem "fairen" Verfahren im Umgang mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz gesprochen.[2]

Die Innenverwaltung handelt entgegengesetzt und begeht somit Wortbruch. Politisch heißt das, dass dem Berliner Innensenat das Schicksal der Flüchtlinge vollkommen gleichgültig ist. "Hinhaltetaktik und Abschiebung durch die Hintertür zeigen die Skrupellosigkeit der Innenverwaltung. Die Betroffenen werden im juristischen Niemandsland gehalten. Sie geraten in eine unzumutbare Situation, weil sie nicht wissen, ob sie nicht in den nächsten Stunden festgenommen und abgeschoben werden", so Rechtsanwältin Böhlo, Vorstandsmitglied im RAV.


Der RAV fordert:

1. Rechtlich verbindliche Bescheinigungen der Ausländerbehörde und Aushändigung an die Betroffenen mit folgendem Inhalt: Abschiebeschutz von mindestens 6 Monaten, der für die Dauer der anhängigen Verfahren entsprechend verlängert wird, die Bescheinigungsinhaber dürfen sich in Berlin aufhalten.

2. Beides hat das Land Berlin auch verbindlich gegenüber den Innenressorts der anderen Bundesländer zu erklären und durchzusetzen.

3. Unterbringung, Auszahlung von Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung sind zu gewähren. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist anzuweisen, allen Betroffenen entsprechende Bescheide und Krankenscheine auszuhändigen, um so Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

4. Den Flüchtlingen vom Oranienplatz ist eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu eröffnen.

5. Keine Zwangsräumung der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule. Hier ist den Bewohnern ein tatsächliches Angebot zu unterbreiten, das auch eine echte aufenthaltsrechtliche Perspektive beinhaltet.

Wir halten fest, bei diesen Punkten handelt es sich um Minimalforderungen.

Die deutsche und europäische Flüchtlingspolitik ist gescheitert. Bei dem Versuch, Schutz vor Verfolgung in Europa zu finden, kommen jedes Jahr mehrere tausend Menschen ums Leben. Der Protest der Flüchtlinge, wie er sich am Oranienplatz, in der Gehart-Hauptmann-Schule und an anderen Orten zeigt, ist berechtigt.

Es hat eine grundlegende Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik zu erfolgen, die Flüchtlingen den sicheren Zugang nach Europa gewährleistet, ihre Freizügigkeit schützt und ihre sozialen und politischen Rechte umsetzt.


Hinweise

Ein von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur rechtlichen Situation der Flüchtlinge vom Oranienplatz von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano und Matthias Lehnert (Universität Bremen) bestätigt ausdrücklich den rechtsverbindlichen Charakter des "Einigungspapiers" vom 18.03.2014.
Das Gutachten ist auf der Seite des RAV über den verkürzten Link abrufbar:
http://bit.ly/1q3RFdt

Der Sozialrechtsexperte Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin kommt eindeutig zu dem Schluss, dass aus der faktischen Duldung auch sozialrechtliche Ansprüche folgen. Diese Erklärung kann hier eingesehen werden unter:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Krankenscheine_Lampedusa.pdf


Anmerkungen:

[1] Vgl. 19.03.14: Schein-Einigung für den Oranienplatz soll Räumung ermöglichen:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen2.php?post_id=675.

[2] Vgl. 10.04.14: "Flüchtlingspolitik in Berlin: Augenmaß, Menschlichkeit und klare Regeln". Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin zur Flüchtlingspolitik:
http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.103226.php.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Juni 2014
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Telefon +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2014