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ATTAC/1841: CETA tritt morgen vorläufig in Kraft - ohne Zustimmung der Parlamente


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 20. September

Ohne Zustimmung der Parlamente: CETA tritt morgen vorläufig in Kraft

Umstrittenes Abkommen undemokratisch durchgepeitscht / Attac warnt vor zunehmender Politikverdrossenheit


Obwohl der Bundestag und die meisten anderen nationalen Parlamente in der EU noch nicht über CETA abgestimmt haben, tritt das umstrittene Freihandelsabkommen am morgigen Donnerstag größtenteils in Kraft. Der Vertrag zwischen der EU und Kanada wird vorläufig angewandt. Ausgenommen sind vor allem der Investitionsschutz und die Schiedsgerichte, mit denen Konzerne Staaten verklagen könnten.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kritisiert die vorläufige Anwendung von CETA scharf. "Mit diesem undemokratischen Durchpeitschen eines höchst umstrittenen Abkommens leisten EU-Kommission und Bundesregierung einer gefährlichen Politikverdrossenheit weiteren Vorschub", warnt Roland Süß vom Attac-Koordinierungskreis. "CETA betrifft uns alle. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hierzulande lehnt es ab. Dennoch hat die EU-Kommission eine Beteiligung der Zivilgesellschaft durchgehend boykottiert und auch die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA verhindert - unrechtmäßig, wie das Gericht der Europäischen Union festgestellt hat."(*)

Durch die weitere Marktöffnung wird CETA Auswirkungen auf viele Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger haben, warnt Attac. Demokratische Gestaltungsräume werden eingeschränkt. In der Landwirtschaft werden vor allem die Kleinbauern und Kleinbäuerinnen unter CETA leiden, weil sich der Preisdruck verschärfen wird. Die Agrarindustrie wird weiter wachsen, die bäuerliche Landwirtschaft aus der Region noch stärker zurückgehen.

Attc besteht auf Beteiligung des Bundesrats

Attac will den Widerstand gegen CETA auch nach der Bundestagswahl fortsetzen. Um endgültig in Kraft zu treten, muss das gesamte Abkommen von den nationalen Parlamenten bestätigt werden. In Deutschland sind das der Bundestag und der Bundesrat. Allerdings spielt die jetzige Bundesregierung mit der Möglichkeit, dem Bundesrat die Zuständigkeit abzusprechen. Roland Süß: "Wir werden weiter Druck machen und auf der Beteiligung des Bundesrates bestehen. Alles andere wäre ein weiterer gefährlicher Abbau demokratischer Rechte. Noch können wir CETA stoppen, noch ist es nicht ratifiziert."


Anmerkung:
(*) Die EU-Kommission hatte 2014 die Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA verweigert - unter anderem mit der Begründung, bei den Verhandlungen handle es sich um einen internen Vorbereitungsakt, der keine Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger habe. Im Mai dieses Jahres gab das Gericht der Europäischen Union (EuG) der Klage hunderter europäischer Organisationen statt und urteilte, dass die Nicht-Zulassung der EBI rechtswidrig war. Die von einem breiten Bündnis, dem auch Attac angehört, initiierte selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (sEBI) haben mehr als 3,5 Millionen Menschen unterzeichnet.


Weitere Informationen:

CETA:
www.attac.de/ceta

Hintergrund "Was ist vorläufige Anwendung?":
www.attac.de/cetakampagnen/freihandelsfalle-ttip/hintergrund/was-ist-vorlaeufige-anwendung/

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2017

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