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ATTAC/1768: Gemeinnützigkeit - Attac fordert Änderung der Abgabenordung


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 15. Dezember 2016

Gemeinnützigkeit: Attac fordert Änderung der Abgabenordung

Bundestag diskutiert heute Abend über Gemeinnützigkeitsrecht


Attac fordert eine Änderung der Abgabenordnung, um Rechtssicherheit für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen, die selbstlos auf die politische Willensbildung einwirken. Die derzeit gültige gesetzliche Definition von Gemeinnützigkeit wird nach Ansicht des globalisierungskritischen Netzwerkes den Anforderungen einer modernen Demokratie nicht gerecht.

Der Bundestag befasst sich am heutigen Donnerstagabend mit dem Thema Gemeinnützigkeit. Anlass ist der "Fall Attac": Das Frankfurter Finanzamt hatte Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Zur Begründung hieß es, das Netzwerk agiere zu politisch. Im November diesen Jahres hob das Hessische Finanzgericht den Bescheid des Finanzamtes auf und stellte die Gemeinnützigkeit von Attac wieder her.

"Auch wenn wir vor Gericht die Gemeinnützigkeit zurückerstreiten konnten und die Richter klar festgestellt haben, dass politisches Engagement der Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegensteht - das Problem bleibt: Finanzämter legen die Abgabenordung unterschiedlich aus. Politisch aktive Organisationen müssen weiterhin fürchten, dass ihnen die Gemeinnützigkeit entzogen wird", sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins. "Anders als Attac können kleinere Vereine nicht einen Jahre andauernden Streit mit dem Finanzamt durchhalten, bis sie vor Gericht Recht bekommen. Für sie ist ein Entzug der Gemeinnützigkeit existenzbedrohend. Gefragt ist eine Klarstellung des Gesetzgebers und ein deutliches Bekenntnis zur Gemeinnützigkeit selbstlosen politischen Engagements. Zivilgesellschaft und Politik sind nicht unterschiedliche Sphären, sondern gehören in einer modernen Demokratie untrennbar zusammen."

In ihrer Urteilsbegründung im Fall Attac folgten die Richter der Argumentation der Globalisierungskritiker, dass das Gesetz, die Abgabenordnung, gemeinnützigen Vereinen nicht grundsätzlich politische Aktivitäten verbietet. Dem Gesetzgeber sei es lediglich darum gegangen, eine (indirekte) Förderung politischer Parteien auszuschließen. Ausschlaggebend für die Gemeinnützigkeit eines Vereins sei allein die Frage, ob er die in seiner Satzung benannten Zwecke verfolgt.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen, die im Juli 2015 die Arbeit aufgenommen hat. Der Allianz setzt sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr angeschlossen haben sich mehr als 60 Vereine und Stiftungen - darunter neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact.


Weitere Informationen:

Attac-Webseite "Jetzt erst recht - Attac bleibt gemeinnützig":
www.attac.de/jetzt-erst-recht

Pressemitteilung von Attac zum Urteil des Hessischen Finanzgerichts:
www.attac.de/presse/detailansicht/news/richter-bestaetigen-gemeinnuetzigkeit-von-attac/

Pressemitteilung des Hessischen Finanzgerichts:
https://t1p.de/PM-Hessisches-Finanzgericht

Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung:
http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Große Anfrage und Antworten als Bundestagsdrucksache im Wortlaut (PDF):
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809573.pdf

Tagesordnung Bundestag:
www.bundestag.de/tagesordnung

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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