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MELDUNG/181: Verhaftung des ugandischen Menschenrechtsverteidigers Peter Baleke Kayiira


Fian - Pressemitteilung vom 18. Dezember 2019
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Verhaftung des ugandischen Menschenrechtsverteidigers Peter Baleke Kayiira

FIAN ruft ugandische Regierung auf, Sicherheit und rechtsstaatliches Vorgehen zu garantieren


Köln / Kampala: Am 16. Dezember ist Peter Baleke Kayiira, Sprecher der Vertriebenen der Kaweri Coffee Plantation in Uganda, festgenommen worden. Die Verhaftung geschah kurz nach seiner Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung am Hohen Gericht in Kampala; diese stand im Zusammenhang mit der Vertreibung im Bezirk Mubende im Jahr 2001. Bei der Verhandlung hatte der ugandische Staatsanwalt ein Angebot zur Entschädigung der Vertriebenen vorgestellt. Diese wollen am morgigen Donnerstag entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder weiter prozessieren wollen. Gemäß seiner telefonischen Aussage gegenüber FIAN wurde Baleke Kayiira auf dem Gerichtsgelände von mehreren Personen in Zivil umstellt und ohne Vorlage eines Haftbefehls festgenommen. Ihm sei mitgeteilt worden, dass die Verhaftung auf unbeglichenen Schulden beruhe, zu deren Zahlung er 2016 in einer privaten Angelegenheit verurteilt worden sei. Er werde in das Gefängnis Luzira in Kampala gebracht.

Als Sprecher der Vertriebenen der Kaweri Coffee Plantation hat sich Peter Baleke Kayiira engagiert dafür eingesetzt, dass die Betroffenen für die von der ugandischen Armee UPDF im August 2001 illegal verübten Vertreibung umfassend entschädigt werden. Die Regierung von Uganda hat das Land der Dorfbewohner an die Tochtergesellschaft der deutschen Neumann Kaffee Gruppe verpachtet.

"Die Verhaftung von Peter Baleke Kayiira gibt Anlass zu großer Besorgnis. Auch wenn sie angeblich nicht im Zusammenhang mit dem Fall Neumann Kaffee Gruppe steht, lassen Zeitpunkt und Umstände daran Zweifel aufkommen. FIAN interpretiert seine Verhaftung als einen Akt der Einschüchterung und ist sehr besorgt über seine Sicherheit", kommentiert FIAN-Referentin Gertrud Falk, die den Fall seit 2003 begleitet.

Der ugandische Staat ist durch die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Menschenrechte (insbesondere Artikel 9.1-2) und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (insb. Artikel 6) dazu verpflichtet, Baleke Kayiiras Rechte auf Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Er darf nicht willkürlich verhaftet oder inhaftiert werden. Gemäß den Leitlinien der Europäischen Union für Menschenrechtsverteidiger sind zudem EU-Diplomaten in Uganda verpflichtet, sich für inhaftierte Menschenrechtsverteidiger wie Baleke Kayiira einzusetzen, ihn im Gefängnis zu besuchen und seinen Prozess zu beobachten, falls er vor Gericht gestellt wird.

Herr Baleke Kayiira ist einer der fünf Kläger in der Zivilklage Nr. 2563 von 2016 (früher Nr. 179 von 2002) Baleke Kayiira vs. Generalstaatsanwalt von Uganda und Kaweri Coffee Plantation Ltd. Mit dieser Klage fordern Betroffene der brutalen Zwangsräumung von rund 4.000 Menschen im Bezirk Mubende zugunsten der Kaweri Coffee Plantation ihr Recht auf Wiedergutmachung ein. Die ugandische Investitionsbehörde hat das Land der 100%igen Tochtergesellschaft der Neumann Kaffee Gruppe (NKG) verpachtet. Das Klageverfahren läuft seit August 2002; Anfang Juli 2019 hatte der Richter eine Mediation zwischen den Klägern und den beiden Beklagten angeordnet.



Weitere Informationen zum Fall:
www.fian.de/fallarbeit/kaweriuganda

Studie "Human Rights Violations in the context of Kaweri Coffee Plantation/Neumann Kaffee Gruppe in Mubende/Uganda":
www.fian.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/2019_8/Layout_Uganda_final.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Dezember 2019
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Telefon: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2019

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