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MUMIA/693: Eskalation im Fall Mumia Abu-Jamal (Netzwerk gegen die Todesstrafe)


Bundesweites Netzwerk gegen die Todesstrafe
Pressemitteilung vom 30. April 2015

ESKALATION im Fall Mumia ABU-JAMAL

POSITIV: US-Gericht befindet Knebelgesetz gegen den gefangenen Journalisten Mumia Abu-Jamal und alle anderen Gefangenen für verfassungswidrig

SKANDAL: Abu-Jamal durch medizinische Mangelversorgung im Gefängnis in Todesgefahr - Behörden verweigern Information und unabhängige Behandlung


Am 29. April 2015 entschied Bundesrichter Christopher C. Conner in Harrisburg, Pennsylvania, über die Klage mehrerer Gefangener, freier Journalisten, Zeitungen und Gefängnisorganisationen des Bundesstaates gegen ein im September 2014 verabschiedetes Gesetz, das Gefangnen öffentliche Äußerungen verbietet, weil dies "die Opfer kränken könnte". "Das Gesetz ist ganz deutlich verfassungswidrig", so Conner. "Ein kriminelles Vergehen in der Vergangenheit setzt das Verfassungrecht des Täters auf freie Meinungsäußerung nicht außer Kraft. Der 1. Verfassungszusatz endet nicht an den Gefängnistoren."

Das Gesetz hatte sich insbesondere gegen Abu-Jamal gerichtet, dessen systemkritische Radiokommentare seit vielen Jahren von Menschen auf der ganzen Welt gehört werden. Eine Ansprache Mumias an Studierende seines eigenen ehemaligen Colleges in Vermont letzten Herbst hatte als Aufhänger für den Gesetzentwurf gedient.

Eine Siegesmeldung zur rechten Zeit in einer Lage, wie sie für den Hauptkläger Mumia Abu-Jamal nicht dramatischer sein könnte. Seit Montag, den 30. März 2015 ringt Mumia Abu-Jamal im Gefängnis SCI Mahanoy in Pennsylvania um sein Leben. An diesem Tag - demselben, an dem die Klage in seinem Namen angehört wurde - war er mit einem diabetischen Schock ins Krankenhaus eingeliefert, jedoch bereits zwei Tage später wieder zurück ins Gefängnis verlegt worden. Erkennbar krank - Ohnmachtsanfälle, schwere Hautausschläge, Zitteranfälle, dramatischer Gewichtsverlust von über 35 kg in 3 Monaten - war er bereits seit Januar. Aber trotz mehrfacher Bluttests behauptet das Gefängniskrankenhaus nun, es sei nicht gelungen, seinen schweren Diabetes festzustellen. Zitat einer Ärztin: "Das ist unterlassene Hilfeleistung".

Abu-Jamal ist inzwischen körperlich zu einem Schatten seiner selbst verfallen und schwebt in akuter Lebensgefahr. Die Gefängnisleitung weigert sich dennoch weiter, zweite Meinungen von Ärzten von draußen einzuholen, obwohl Ärzte, die auf diese Art von Erkrankungen spezialisiert sind, bereitstehen und jederzeit aktiv werden könnten. Seit Sonntag, den 26.4., ist überdies eine totale Kontaktsperre über ihn verhängt - weder Familie noch seine Anwälte dürfen ihn sehen oder etwas erfahren.

Die Forderungen der weltweiten Unterstützerbewegung wurden heute in einer halbseitigen Anzeige der New York Times veröffentlicht: SOFORTIGE kompetente BEHANDLUNG, freier Zugang von Ärzten von Abu-Jamals Wahl und, in dieser lebensbedrohlichen Situation, seine FREILASSUNG nach über 33 Jahren Haft.

Diese Forderungen werden in den USA und international unterstützt von zahlreichen AnwältInnen, JournalistInnen und Menschenrechtsorganisationen sowie Prominenten wie Bischof Tutu aus Südafrika, dem frühere stellvertretenden UN-Genearalsekretär Hans von Sponeck und des weiteren zahlreichen Abgeordneten des EU-Parlaments und Abgeordneten aller Fraktionen des deutschen Bundestages.

Das bundesweite Netzwerk gegen die Todesstrafe steht im ständigen Kontakt mit der Verteidigung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.04.2015
Bundesweites Netzwerk gegen die Todesstrafe
Haus der Demokratie · Greifswalder Straße 4 · Berlin
Kontakt: Annette Schiffmann
E-Mail: anna.schiff@t-online.de
Internet: www.freiheit-fuer-mumia.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2015

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