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STANDPUNKT/126: Kriminalisierung linker Kurden und Türken in Deutschland - Nein! (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 13.08.2009

Schluss mit der Kriminalisierung linker kurdischer und türkischer Strukturen in Deutschland!


Am 15. August vor 25 Jahren begann in den kurdischen Gebieten der Türkei der bewaffnete Kampf gegen die Unterdrückung. Die Repression geht jedoch auch nach mehr als 25 Jahren in der Türkei kontinuierlich weiter. Gerade erst im Juni 2009 wurden im Zuge der Kommunalwahlen, bei denen die kurdische Linkspartei DTP in den mehrheitlich kurdischen Gebieten der Türkei klar siegte, bereits mehr als 500 Politikerinnen und Politiker, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter verhaftet und teilweise schon zu hohen Haftstrafen verurteilt.

"Auch die Exilstrukturen linker kurdischer und türkischer Aktivistinnen und Aktivisten in der Bundesrepublik sind seit Jahren ständig mit der Repression der deutschen Behörden konfrontiert", sagte Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. Weiterhin erklärte er: "Neben dem seit dem PKK-Verbot vor allem gegen die kurdische Bewegung eingesetzten Paragraph 129 (Bildung, Unterstützung, Werbung einer kriminellen Vereinigung) wird der Paragraph 129b (Bildung, Unterstützung, Werbung für eine ausländische terroristische Vereinigung) gezielt gegen linke türkische Exilstrukturen eingesetzt. Dabei bieten diese Paragraphen den Repressionsorganen eine Großzahl an Möglichkeiten, um auszuforschen, zu kriminalisieren und zu verurteilen."

So wurden beispielsweise am 6. Juni 2009 in Heilbronn ein weiteres Mal Räume eines kurdischen Vereins durchsucht und gegen eine Kurdin und drei Kurden Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung der verbotenen PKK nach Paragraph 129 angestrengt. Des Weiteren wurde Hüseyin A. am 31. Juli 2009 als angeblicher "Deutschlandverantwortlicher" der verbotenen PKK vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu dreieinhalb Jahren verurteilt.

Nicht zuletzt gibt es in Stuttgart-Stammheim und in Düsseldorf zurzeit zwei große Schauprozesse in denen wegen angeblicher Mitgliedschaft in der linken Volksbefreiungsfront/-Partei (DHKP-C) einige türkisch-stämmige Aktivistinnen und Aktivisten wegen 129b verurteilt werden sollen.

Die Rote Hilfe e.V. protestiert nochmals entschieden gegen die fortwährende Kriminalisierung der kurdischen und türkischen linken Strukturen in der BRD und fordert die Abschaffung der Paragraphen 129, 129a und 129b.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13.08.2009
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. August 2009