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BERICHT/912: Natogipfel 2009 - Massive Einschränkung des Demonstrationsrechtes (Gipfelsoli)


Gipfelsoli Infogruppe Presseverteiler - 30.03.2009
"Nato geht baden"

Natogipfel 2009:
- Massive Einschränkung des Demonstrationsrechtes bei geplanter Demo
   und Infopunkt in Baden Baden.
- Polizei beschattet Gipfelgegner.
- Pressekonferenz am 31.3., 13 Uhr Strasbourg


Wir laden ein zu einer Pressekonferenz am Di., 31.3., 13 Uhr,
Straßburg, No-Nato-Camp, Pressezelt, Rue de Ganzau.

Die Ende letzter Woche von der Versammlungsbehörde in Karlsruhe verschickten Auflagenbescheide bzgl. des in Baden Baden geplanten Infopunktes und der Demonstration stellen faktisch eine komplette Ausserkraftsetzung des Demonstrationsrechtes dar. So wird die Demonstrationsroute, die für den 3.4., ab 11 Uhr vom geplanten Infopunkt an der Oosaue bis zum Tagungszentrum der Gipfelteilnehmer führen sollte, nicht nur um die Hälfte zusammengekürzt und läßt sie damit 2,5 km entfernt, weit weg von dem Ort der Gipfelgeschehens am Bernhardusplatz anhalten. In dem Bescheid hat die Versammlungsbehörde offen zugegeben, dass Treffen der Natogegner von der Polizei beschattet werden, wie z. B. ein Vorbereitungstreffen am 7.3 in Karlsruhe. Damit wird die Vorbereitungsgruppe "Nato geht baden" wie eine kriminelle Vereinigung behandelt. Für die bewußte Fehlinformation schreibt die Polizei der die Demo und den Infopunkt vorbereitenden Gruppe "Nato geht Baden" die Hompage der zu Blockaden aufrufenden Gruppe "Block Baden Baden" zu. Konkret wird auf deren Homepage lediglich gesagt, daß man gemeinsam mit der Polizei und ihren Dutzenden im Wege herumstehenden Wasserwerfern und Räumpanzern versuchen werde, einen uneingeschränkten Gipfelablauf in Baden Baden unmöglich zu machen. Allein die Wahl des infrastrukturell schwierigen Gipfelortes Baden Baden, aufgrund dessen ein reibungsloser Verlauf nahezu unmmöglich ist, hat eher was mit der Dummheit der Herrschenden zu tun als mit krimineller Energie der Demonstranten. Stattdessen versucht die Versammlungsbehörde mit aller Gewalt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen.

Bei ihren Versuchen, die Gipfelgegner politisch zu bekämpfen, versucht die Polizei durch Nutzung militärischer Formulierungen, wie "Trupps von Störern könnten im Schutze des Infopunktes zusammen gezogen werden, um überfallartig verschiedene Punkte der Protokollstrecke besetzen" eine Kriminalisierung zu erreichen. Gemeinsames Ziel von Polizei und Versammlungsbehörde ist die Außerkraftsetzung des Versammlungsrechtes. Die Versammlungsbehörde hat dafür z. B. eigenmächtig einen Rückweg der Demonstration vom Ort des Gipfels zurück zur Oosaue in den Auflagenbescheid eingefügt, um zu erreichen, dass wenn der Gipfel beginnt, sich die DemonstrationsteilnehmerInnen noch weiter von dessen Ort entfernt haben. Das von den Veranstaltern erklärte Ziel der Demonstration, in direkter Nähe des Gipfels den Protest über die Kriegspolitik der Nato zum Ausdruck zu bringen, wird damit unzulässig verboten. Ebenso wie die von der Versammlungsbehörde getroffene Verfügung, den Infopunkt von der Oosaue an den Bahnhof zu verlegen, wird die Kürzung der Demoroute pauschal mit Sicherheitserwägungen begründet. Selbst wenn in dem Bescheid manchmal ins Detail gegangen wird, läßt sich eine ernsthafte und kompetente Auseinandersetzung mit dem Thema nicht finden. So wird der Infopunkt Oosaue wegen der angeblichen Nähe zur Protokollstrecke abgelehnt, obwohl dieser doch am entferntesten Bereich zur Protokollstrecke vorgesehen ist.

Dass die Polizei eine Sicherung der Protokollstrecke gerade in diesem Bereich nicht leisten kann, klingt angesichts der eingesetzten 14.000 Beamten höchst lächerlich, zumal die vorgesehehene Protokollstrecke sowohl durch die weite Entfernung von dem Infopunkt als auch durch die Oos selbst getrennt sind. Die Sicherung einer einzigen dort vorhandenen schmalen Fußgängerbrücke sollte selbst für einen Bruchteil der eingesetzten Beamten kein Problem sein. Dass der Infopunkt wegen angeblichem Hochwasser auf der Oosaue nicht zugelassen werden kann und dieses auch noch mit der ebenerdigen Struktur der Oosaue begründet wird, läßt an jeglicher Kompetenz der Versammlungsbehörde zweifeln, wie ein schlichter Blick vor Ort auf die durchaus unterschiedlichen Höhenniveaus de Oosaue beweist. Zudem haben wir den geplanten Infopunkt auf dem höchsten Punkt beantragt und nicht wie der von der Stadt BB vorgesehene provisorische Hubschrauberlandeplatz, der auf einem viel tieferen Niveau installiert werden soll, aber aus völlig unerfindlichen Gründen von dem herbeifabulierten Hochwasser verschont werden soll.

Auch die Begrenztheit eines Infopunktes am Bahnhof auf ca. 1/10 der von uns beantragten Fläche wird unserem Ziel, daß sich die VersammlungsteilnehmerInnen nach dem Streß bei der Grenzüberquerung und den zu erwartenden massiven Polizeikontrollen entspannt auf die Demonstrationen in Baden Baden einstellen können, nicht gerecht. Weder gibt es einen Rückzugsraum für diejenigen, die sich aus dem Demonstrationsgeschehen in Baden Baden herausnehmen wollen, noch gibt es genug Raum, daß sich die Versammlungsteilnehmer auf die Demonstration entspannt vorbereiten können.

Mit der am Bahnhof angebotenen minimalen Fläche und dem Verbot, Leuten die Nachts am Überqueren der Grenze gehindert werden, Notfallschlafplätze zur Verfügung zu stellen, können wir ein Deeskalationskonzept nicht mehr wirkungsvoll umsetzen. An der nun zu erwartenden Eskalation trägt ausschließlich die Versammlungsbehörde und die Polizei Schuld. Diese werfen uns stets Knüppel zwischen die Beine bei unseren Bemühungen, der anreisenden Protestbewegung eine entspannte Situation zu bieten, in der sie ihren Protest auf die Strasse bringen können.

Die Gruppe "Nato geht Baden" erwägt, sowohl gegen den Auflagenbescheid bezgl. der Demo als auch bzgl. des Infopunktes Klage beim VG einzureichen. Wir schicken heute ein Schreiben an die französischen und deutschen Grenzbehörden, in der wir eine Zusicherung einfordern, das ein Überqueren der Grenze von Deutschland nach Frankreich am Abend des 3.4. und in der folgenden Nacht für TeilnehmerInnen an Protesten in Baden Baden ohne Grenzkontrollen möglich ist. Damit soll ihnen vor den großen Aktionen, die am Samstag in Strasbourg stattfinden, wenigstens auf dem dortigen Campgelände eine angenehme Nachtruhe ermöglicht werden. Wenn weder die Grenzen entsprechend geöffnet sind, noch diese Auflagen vom Verwaltungsgericht gekippt werden, sehen wir keine Chance, einen deeskalierenden Protest zu gewährleisten.


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Quelle:
Pressemitteilung über den Verteiler der Gipfelsoli Infogruppe
"Nato geht baden" vom 30.03.2009
Über den Verteiler werden eigene Pressemitteilungen sowie solche
anderer Gruppen versandt. Für den Inhalt von Erklärungen, die nicht
von uns verantwortet werden, können wir nicht garantieren.
E-Mail: gipfelsoli-presse@lists.nadir.org
Internet: www.gipfelsoli.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2009