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BERICHT/877: Verfassungsschutz-Vizepräsident als Zeuge (Bündnis für die Einstellung ...)


Bündnis für die Einstellung der Paragraph 129(a)-Verfahren
Pressemitteilung vom 23. Februar 2009

Verfassungsschutz-Vizepräsident als Zeuge im Prozess wegen "Militanter Gruppe" (MG)

Beweisaufnahme zum Vereinigungsdelikt §129 hat begonnen


Am Mittwoch, 25. Februar wird im Berliner MG-Prozess der Vizepräsident des Bundesamt für Verfassungsschutz, Hans Elmar Remberg, als Zeuge verhört. Remberg wird unter anderem über einen Spitzel seiner Behörde befragt werden, der behauptet, die drei Angeklagten seien Mitglieder der "Militanten Gruppe". Dies ist ein zentraler Punkt der Anklage, der bisher mit keinerlei Beweisen belegt werden konnte.

In den §129-Verfahren gab es wiederholt nachweislich falsche Informationen des Verfassungsschutzes. Aufgrund solcher Informationen wurden im Jahr 2001 erste Ermittlungen in Sachen "Militante Gruppe" eingeleitet. Mehreren Berlinern wurde von Verfassungsschutz die Mitgliedschaft in dieser Gruppe unterstellt. Das erste Verfahren ist nach sieben Jahren ergebnislosen Ermittlungen eingestellt worden. "Die Ermittlungsakten zeigen, dass man den Geheimdiensten keinen Glauben schenken darf", erklärt Artur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren.

Die Rolle des Verfassungsschutzes, seine nicht-transparenten Ermittlungsmethoden und die enge Zusammenarbeit mit dem BKA wurden wiederholt von den Verteidigern kritisiert.

Der Spitzel des Verfassungsschutzes ist selbst nicht als Zeuge geladen. "Es ist zweifelhaft, ob der Spitzel tatsächlich existiert, ob er seine Informationen nur vom Hörensagen kennt oder ob er überhaupt die Wahrheit sagt", urteilt Schüler.

Das Verfahren gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. begann im September 2008. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Der Prozess geht mit der anstehenden Zeugenvernehmung in die zweite Runde. Der Komplex "Brandanschläge auf Bundeswehr-LKW in Brandenburg" ist abgeschlossen. Nun dreht sich die Beweisaufnahme um den Anklagepunkt "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB). Der §129 StGB wird seit Jahrzehten von Demokraten und Bürgerrechtlern als politisches Sonderstrafrecht abgelehnt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Februar 2009
Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren
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Internet: einstellung.so36.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2009