Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER


NAHOST/318: Nordsyrien - Schwere Vorwürfe gegen türkische Besatzungsmacht in Afrin


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 17. Juli 2018

Schwere Vorwürfe gegen das türkische Militär:
Arabisierung, Islamisierung und Sprachverbote im nordsyrischen Kurdengebiet Afrin


Göttingen, 17. Juli 2018 - Schwere Vorwürfe hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gegen die türkische Besatzungsmacht im nordsyrischen Kurdengebiet Afrin erhoben. "Während Donald Trump und Wladimir Putin in Helsinki über den Konflikt in Syrien sprachen, ließ der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan seine Schergen im besetzten Afrin morden, vertreiben und enteignen. Alle kurdischen Schriften und Schilder wurden entfernt und auch der Kurdisch- Unterricht an den Schulen soll nach den Ferien nicht wieder aufgenommen werden", berichtete der GfbV-Nahost-Experte Kamal Sido, der selbst aus Afrin stammt, am Dienstag in Göttingen.

Nach GfbV-Angaben haben kurdische Aktivisten allein zwischen dem 1. und 15. Juli rund 120 Entführungen, sieben Morde, zehn Raubüberfälle und 27 Razzien dokumentiert, bei denen das Eigentum der Betroffenen zerstört wurde. Außerdem wurden vier Felder angezündet. "Das ist nur die Spitze des Eisberges", kritisierte Sido. "Seit Eroberung der Kurdenregion am 18. März hat das türkische Militär mindestens 3.000 Kurden verschleppt. Es gibt Schätzungen, dass sogar bis zu 7.000 Kurden verschwunden sind. Aus Angst vor weiteren Übergriffen wollen viele betroffene Familien unerkannt bleiben. Immer wieder beschlagnahmen türkische Soldaten und Islamisten Handys von Zivilisten, um herauszufinden, wer Übergriffe weitermeldet."

Auch Befürchtungen der Kurden, ihre Immobilien an arabisch-sunnitische Siedler aus anderen Teilen des Landes zu verlieren, scheinen gerechtfertigt zu sein. "In der vergangenen Woche hat die 'Rechtsabteilung' des von der türkischen Besatzungsmacht eingesetzten 'Gemeinderates' in Afrin alle Einwohner dazu aufgefordert, ihre Kaufverträge vorzulegen. Sie sollen überprüft werden, um die angeblich notwendigen rechtlichen Verfahren für Immobilien abzuschließen", berichtete Sido. Die rund 250.000 Kurden, die vor dem türkischen Angriff aus Afrin geflohen sind, haben keine Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Das türkische Militär hat bereits zehntausende arabische Radikalislamisten in die Kurdenregion gebracht. Viele dieser Neusiedler sind bewaffnet und Mitglieder verschiedener islamistischer Gruppen. Sie unterstützen die türkische Besatzungsarmee und morden, foltern und berauben die in Afrin verbliebenen kurdischen Zivilisten unter ihren Augen. In der einst sehr liberalen und offenen Region wurde praktisch das islamische Scharia-Recht eingeführt. Frauen ohne Kopftuch wagen sich nicht mehr auf die Straße. Das Stadtbild wird von Männern mit langen Bärten und Frauen mit islamischer Niqab-Bekleidung bestimmt. Durch diese Islamisierung ist ein yezidisches oder alevitisches Leben in Afrin nicht mehr möglich. Die etwa 1.000 Personen zählende, kleine christliche Gemeinde ist verschwunden.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juli 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang