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NAHOST/310: Türkei - Erdogan droht Kurden. Keine Wahlkampfauftritte und Kriegsproganda in Deutschland


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 7. Mai 2018

Erdogan kündigt Krieg gegen Kurden in Nachbarländern an - Unverhohlene Drohungen werben selbstverständlich für Bruch des Völkerrechts - GfbV fordert: Keine Wahlkampfauftritte für türkische Kriegstreiber in Deutschland!


Göttingen, den 07. Mai 2018 - Nach den unverhohlenen Drohungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, syrische Kurden mit einem neuen Krieg zu überziehen, hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ihre Forderung nach einem Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker in Deutschland bekräftigt. "Spätestens nachdem Erdogan am Sonntag in Istanbul auf einer Wahlveranstaltung angekündigt hat, weitere Gebiete in Nordsyrien anzugreifen, muss die Bundesregierung dem türkischen Präsidenten und anderen Politikern eine klare Absage erteilen. In Deutschland darf es keinen Wahlkampf geben, der sich auf Kriegspropaganda stützt", erklärte der GfbV-Nahostreferent Kamal Sido heute in Göttingen. "Zudem müssen die NATO-Staaten die Pläne Erdogans, unter dem Deckmantel der "Terrorismusbekämpfung" noch mehr von Kurden gehaltene Regionen in Nordsyrien und dem Irak angreifen zu wollen, unmissverständlich verurteilen. Es darf nicht hingenommen werden, dass das Völkerrecht ganz selbstverständlich gebrochen wird."

Erdogan hatte am Sonntag weitere "Militäreinsätze" im benachbarten Syrien nach vorgezogenen Präsidentschaftswahlen am 24. Juni angekündigt. Dabei behauptete er, seine Soldaten hätte im nordsyrischen Afrin gegen Terroristen gekämpft. "Tatsächlich führte die türkische Armee dort völkerrechtswidrig Krieg gegen die friedliche mehrheitlich von Kurden bewohnte Region", betonte Sido. Dieser Krieg habe zu einer weiteren Destabilisierung und massiven Zunahme von Gewalt in Syrien geführt. Mehr als 200.000 Menschen mussten vor den anrückenden Panzern und Kriegsverbrechen fliehen.

"Nach der Eroberung haben das türkische Militär und die von der Türkei unterstützten Islamisten in Afrin faktisch das islamische Scharia-Recht eingeführt", berichtete Sido. "Frauen und nicht-sunnitische Volksgruppen müssen sich nun den strengen Regeln eines radikalen Islam unterwerfen." Bis zu 6.000 Kurden seien vom türkischen Militär und syrischen Islamisten verschleppt worden. In der Region herrsche de facto Kriegsrecht. Die Infrastruktur dieser landwirtschaftlichen Region sei nahezu vollständig zerstört worden. Die Besatzer hätten in regelrechten Raubzügen Eigentum der Zivilbevölkerung geplündert. Landwirtschaftliche und andere Fahrzeuge wurden geraubt und zum Verkauf zum Teil in die Türkei abtransportiert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Mai 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2018

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