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NAHOST/296: Rüstungsexport an Saudi-Arabien - Keine Sondergenehmigung für Boote aus Wolgast!


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 30. Januar 2018

Streit um Patrouillenboote für Saudi-Arabien - Appell an Bundessicherheitsrat: Keine Ausnahmegenehmigung für Export aus Wolgaster Peene-Werft - Boote könnten Häfen im umkämpften Jemen blockieren!


Göttingen, den 30. Januar 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Dienstag an den Bundessicherheitsrat appelliert, keine Sondergenehmigung für den umstrittenen Export von Patrouillenbooten aus Mecklenburg-Vorpommern nach Saudi-Arabien zu erteilen. "Es gibt keine glaubwürdigen Garantien dafür, dass Saudi-Arabien die Schiffe nur für den Küstenschutz einsetzt und nicht für die Blockade von Häfen im umkämpften Jemen. Die Peene-Werft sollte selbst wissen, dass entsprechende Garantien von Empfängerländern oft nicht ernst genommen werden", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius in Göttingen. "Schon einmal wurden von dieser Werft gelieferte Transportschiffe trotz anderslautender Vertragsklauseln für eine Seeblockade eingesetzt." So wurden Schiffe der Nationalen Volksarmee (NVA) in den 90er-Jahren nach Indonesien geliefert, um dort später trotz vermeintlicher Garantien für Kriegszwecke verwendet zu werden.

Um Arbeitsplätze auf der Werft in Wolgast zu sichern und weil es sich bei den Booten nicht um Kriegsschiffe handele, haben sich sowohl der Wirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, Harry Glawe (CDU), als auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in den vergangenen Tagen für eine Ausnahmegenehmigung des Bundessicherheitsrates ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte am 19. Januar 2018 bis auf weiteres alle Rüstungsexporte an die am Jemen-Krieg beteiligten Staaten gestoppt. Davon sollen gemäß den Sondierungsverhandlungen zwischen SPD und CDU zur Bildung einer neuen Bundesregierung auch die 33 Patrouillenboote für Saudi-Arabien betroffen sein.

"Der Fall erinnert fatal an den Skandal im Jahr 1993, als die Bundesregierung trotz unserer Warnungen frühere NVA-Schiffe auf der Basis einer Endverbleibsklausel an Indonesien weitergab", berichtete Delius. "In der Klausel hieß es, die Schiffe würden nur zur Bekämpfung von Piraten und zum Küstenschutz eingesetzt. Tatsächlich wurden sie in den Jahren 1998 bis 2003 zur Aufstandsbekämpfung in Osttimor, Westpapua, Aceh und auf den Molukken verwendet." Mehrfach hatte die GfbV damals das deutsche Verteidigungs- und Wirtschaftsministerium auf den vertragswidrigen Einsatz der Boote hingewiesen. Doch Indonesiens Fehlverhalten hatte keine negativen Folgen, auch nicht für den späteren Rüstungsexport. So konnte das Land im Jahr 2013 erneut zahlreiche Leopard-Panzer aus Deutschland beziehen.

"Zudem gibt es keine wirksamen Kontrollen, ob Vertragsklauseln zum Endverbleib auch eingehalten werden", warnte Delius. Außerdem gebe es keine spürbaren Sanktionsmechanismen, wenn Empfängerländer Rüstungsgüter vertragswidrig einsetzen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Januar 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2018

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