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NAHOST/131: Syrien - Kurdischer Menschenrechtler in Syrien festgenommen


Presseerklärung vom 15. Dezember 2009

Kurdischer Menschenrechtler und Rechtsanwalt in Syrien festgenommen


In großer Sorge um das Wohlergehen des syrisch-kurdischen Menschenrechtlers und Rechtsanwaltes Mustafa Ismail, wendet sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) heute an die Außenministerien der demokratisch regierten Staaten, die Botschaften in Syrien haben. Sie sollen sich für die sofortige Freilassung des mit großer Wahrscheinlichkeit am 12. Dezember in der nordsyrischen Stadt Aleppo festgenommenen Menschenrechtlers einsetzen. Seine Angehörigen hatten den Nahostreferenten der GfbV, Dr. Kamal Sido, in einer persönlichen E-Mail am Dienstag wegen seines Verschwindens alarmiert.

Ismail sei bereits am 10. Dezember von der Luftwaffenabteilung des syrischen Geheimdienstes in der syrisch-kurdischen Stadt Kobane (arab. Ain al-Aarab) zum Verhör einbestellt worden, heißt es in der E-Mail. Anschließend sei er aufgefordert worden, in der Zentrale derselben Sicherheitsbehörde in der nordsyrischen Stadt Aleppo vorstellig zu werden. Er sei dieser Anweisung gefolgt, jedoch nicht mehr zurückgekehrt. Wo die syrischen Sicherheitsbehörden den kurdischen Menschenrechtler jetzt festhalten, ist bisher nicht bekannt.

Schon am 16. November hatte Mustafa Ismail die GfbV darüber informiert, dass der Staatssicherheitsdienst ihn zwei Tage zuvor in Aleppo verhört habe. Dies war für ihn nach dem 13. März und dem 3. Oktober das dritte Verhör innerhalb eines Jahres. Jedes Mal sei ihm vorgeworfen worden, er habe sich öffentlich zur Lage der Kurden in Syrien geäußert. Er sei aber weder gefoltert noch schlecht behandelt worden.

Ismail lebt und arbeitet in der 440 Kilometer von Damaskus entfernten Stadt Ain al-Arab im Norden Syriens. Als Rechtsanwalt vertritt er viele Kurden und Araber, die wegen ihrer politisch-oppositionellen Tätigkeit inhaftiert sind.

In Syrien werden rund 170 Kurden als politische Gefangene in Haftanstalten festgehalten. Der GfbV sind die Namen von 147 Gefangenen bekannt. Die etwa zwei Millionen syrischen Kurden, die in drei Regionen an der syrisch-türkischen Grenze die Mehrheit der Bevölkerung stellen, werden bis heute diskriminiert oder unterdrückt. Ihnen werden die sprachlichen und kulturellen Rechte vorenthalten. 1962 wurde 300.000 Kurden im Zuge der massiven Arabisierungspolitik die syrische Staatsbürgerschaft aberkannt. Seitdem verlangen internationale Menschenrechtsorganisationen, unter ihnen auch die GfbV, ihre Wiedereinbürgerung.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 15. Dezember 2009
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2009