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NAHOST/100: Irak - Neues Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten


Presseerklärung vom 29. September 2008

Irak: Neues Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten

Quotenregelung für assyro-chaldäische Christen, Mandäer, Armenier, Yesiden, Shabak und Feili-Kurden gefordert


Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für die Provinzwahlen im Irak hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag für die Minderheiten eine Quotenregelung gefordert. "Das neue Wahlgesetz benachteiligt vor allem die religiösen Gemeinschaften der Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Yeziden, Shabak, Feili-Kurden, Mandäer und Armenier", kritisierte der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch, in Schreiben an den irakischen Präsidenten Jalal Talabani und den Präsidenten des autonomen Bundesstaates Kurdistan, Masud Barzani. "Damit die Minderheiten gerecht vertreten werden können, müssen für sie Quoten dort eingeführt werden, wo sie in größerer Zahl leben. Nur so können sie unabhängig von den Wahlergebnissen in allen Gremien präsent sein."

Nach monatelangen heftigen Diskussionen wurde das neue Wahlgesetz am 24. September 2008 im irakischen Parlament verabschiedet. Bis Ende Januar 2009 sollen nun in 14 der 18 irakischen Provinzen Wahlen durchgeführt werden. Ausgenommen sind drei Provinzen in Irakisch-Kurdistan (Arbil, Dohuk, Sulaymaniye) und die Provinz Kirkuk, deren verwaltungsmäßige Zugehörigkeit zwischen der Zentralregierung in Bagdad und der kurdischen autonomen Region im Norden umstritten ist. Die geplanten Provinzwahlen gelten als wichtiger Schritt zur weiteren Stabilisierung des Irak und sollen unter Aufsicht der Vereinten Nationen stattfinden.

Obwohl alle größeren Fraktionen dem Gesetz zugestimmt hatten, ist die Kritik auch dort nicht verstummt. Sie kommt vor allem von kurdischer Seite. So hält Dr. Kamal Kirkuki, Vize-Präsident des Regionalparlaments Kurdistan und Beiratsmitglied der dortigen GfbV-Sektion, das Gesetz für undemokratisch, weil es nicht zulasse, dass zum Beispiel die Bürger in Kirkuk zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Provinzen entscheiden können, wer sie im Provinzrat vertreten soll. "Das neue Gesetz ist unter massivem Druck der USA und der Vereinten Nationen zustande gekommen", sagte ein GfbV-Mitarbeiter in Arbil.

Auch für Irakisch-Kurdistan fordert die GfbV eine Quotenlösung, die in die noch nicht verabschiedete Verfassung des autonomen Bundesstaates im Norden des Landes aufgenommen werden soll. Darüber hinaus soll für jene Gemeinden Selbstverwaltung vorgesehen werden, die sich ethnisch oder konfessionell von anderen kurdischen Provinzen unterscheiden.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 29. September 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
E-Mail: info@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2008