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EUROPA/558: Forderungskatalog für Deutschlands Engagement im UN-Menschenrechtsrat vorgestellt


Presseerklärung vom 27. Dezember 2012

Deutschland ist ab Januar 2013 wieder im UN-Menschenrechtsrat

Forderungskatalog für Deutschlands Engagement im UN-Menschenrechtsrat vorgestellt



"Als neu gewähltes Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen muss Deutschland 2013 weltweit engagiert gegen Menschenrechtsverletzungen initiativ werden", fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Kurz vor der Jahreswende veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation am Donnerstag ein zwölfseitiges Memorandum mit zehn besonders wichtigen Menschenrechtsthemen, zu deren Lösung die Bundesrepublik beitragen müsse.

Deutschland muss verstärkt Initiativen ergreifen, um

  1. "vergessene Konflikte" wie im Nordkaukasus, in Türkisch-Kurdistan, den Balutschen-Regionen des Iran und Pakistans, im Sudan, in der Westsahara, Süd-Thailand, Myanmar, Sri Lanka, Tibet und Xinjiang in der Volksrepublik China sowie in Syrien durch internationale Initiativen zu entschärfen;
  2. von repressiven Staaten kriminalisierte und mundtot gemachte Menschenrechtsverteidiger z.B. in Russland, Mauretanien oder Chile in Schutz zu nehmen;
  3. Zivilisten in bewaffneten Konflikten, z.B. im Osten des Kongo, in den Provinzen Süd-Kordofan und Blauer Nil im Sudan, aber auch in Myanmar, Mali, Somalia und in Süd-Thailand, zu schonen;
  4. eine Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrates zur eskalierenden Lage in den tibetischen Siedlungsgebieten in der Volksrepublik China durchzusetzen;
  5. auf das weitgehend unbekannte Flüchtlingselend von Menschen aus dem Horn von Afrika auf dem Sinai oder im Golf von Aden/Jemen aufmerksam zu machen und den Menschenhandel dort zu stoppen;
  6. den Landraub einzudämmen und das Überleben vieler indigener Völker zu sichern;
  7. angesichts der zunehmenden Marginalisierung und Schikanierung indigener Völker die Umsetzung der "Allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker" vom 13. September 2007 zu erreichen;
  8. die untrennbare Einheit von Menschenrechten, Umweltschutz und nachhaltiger Wirtschaft deutlich zu machen, damit bei jedem Engagement für Umweltschutz auch die Menschenrechte der davon betroffenen Völker beachtet werden.
  9. die Beachtung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser gerade in Westpapua im Osten Indonesiens, auf der Insel Mindanao im Süden der Philippinen sowie in Myanmar und in Brasilien und Chile durchzusetzen, wo die Wasserversorgung durch Bergbau massiv beeinträchtigt wird.
  10. Außerdem solle Deutschland den "Experten-Mechanismus" des Menschenrechtsrates respektieren und nutzen. Ein "Expertenrat" bringt die Belange der indigenen Völker in den Menschenrechtsrat ein und formuliert Empfehlungen.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 27. Dezember 2012
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Dezember 2012