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EUROPA/518: Flüchtlingspolitik - Schünemanns Vorschlag verstößt gegen UN-Kinderrechtskonvention


Presseerklärung vom 15. November 2010

Schünemanns Vorschlag verstößt gegen UN-Kinderrechtskonvention:

Gesellschaft für bedrohte Völker ruft zuständiges UN-Organ an.


Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat gestern am 15. November vorgeschlagen, nur Kinder aus langansässigen Flüchtlingsfamilien mit "guten schulischen Leistungen" von der Deportation in die Verfolgerstaaten auszunehmen. Deutschland, nach der neuesten Statistik, das kinderärmste Land Europas, soll also mit den Abschiebungen von tausenden Flüchtlingen und ihren deutschsprachigen Kindern fortfahren und nur "Leistungskinder" davon ausschließen. Dazu erklärt der Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Träger des Niedersachsenpreises 1995 für Publizistik Tilman Zülch (Flüchtlingskind von 1945):

"Das Prinzip, Deportationen von Schulleistungen der Kinder abhängig zu machen, soll offensichtlich auch aus Lehrern Mittäter machen. Schünemann verstößt mit seinem Vorschlag gegen Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Erst am 15. Juli 2010 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention vollumfänglich ratifiziert. Dies scheint am Innenminister Schünemann vorbeigegangen zu sein. Darum sei der Innenminister nochmals daran erinnert, dass Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention unbeschränkt gilt, d.h. bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, [ist] ... das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist!"

Der niedersächsische Innenminister und sein Kollege Bundesinnenminister Thomas de Maiziere als Vorsitzender der Innenministerkonferenz müssen offensichtlich auch daran erinnert werden, dass seit 1989 der 20. November als Internationaler Tag der Kinderrechte oder als Weltkindertag gilt. "Es ist beschämend", so Zülch, "gerade am Vortag des Weltkindertages derartige Beschlüsse, die gegen Kinderrechte gerichtet sind, fassen zu lassen."

Die Gesellschaft für bedrohte Völker wird am heutigen Montag über ihren beratenden Status bei den Vereinten Nationen das für die Überwachung der Kinderrechtskonvention zuständige Vertragsorgan, den "Ausschuss für die Rechte des Kindes" anrufen und um dringende Überprüfung des Vorhabens des Innenministers ersuchen.

Die Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass Deutschlands umstrittenster Innenminister Schünemann bereits seit Jahren das Leben von langansässigen Flüchtlingsfamilien zerstört. Er hat mit seinen Abschiebungen Väter von Müttern, Eltern von Kindern oder Geschwister voneinander getrennt. Selbst Schwerkranke, Schwangere und Alte hatte Schünemann ins "Nichts" deportieren lassen. Viele seiner Kritiker bezeichnen ihn als extremistischen Sheriff oder rücken ihn in die Nähe der NPD.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 15. November 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2010