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EUROPA/462: Appell gegen die Unterdrückung christlicher Minderheiten in der Türkei


Presseerklärung vom 27. Oktober 2008

Appell an DITIB-Mitglieder:

Für jede türkische DITIB-Moschee in Deutschland eine christliche Kirche in der Türkei bauen!


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt im Sinne religiöser Vielfalt und Toleranz grundsätzlich den Bau von Gebetsstätten für alle Glaubensrichtungen in unsrem Land. Doch die neue Moschee zu Duisburg untersteht dem islamischen Verein DITIB, der sich mit seinen 880 Untergliederungen als Arm des türkischen "Präsidiums für religiöse Angelegenheiten" in Ankara versteht. Gleichzeitig verfolgt und unterdrückt die offizielle Türkei bis heute die christlichen Minderheiten.

"Wir fordern für jede der vielen hundert in Deutschland eröffneten DITIP Moscheen die Zulassung einer christlichen Kirche in der Türkei. So lange die DITIP antikurdische Agitation und kemalistische Ideologie propagiert und sich nicht glaubwürdig für Religionsfreiheit in der Türkei engagiert, beschädigt sie das Ansehen des Islam in Deutschland. Zahlreiche europäische Muslime, darunter Bosniaken, Sandzakaner, Albaner und Roma, haben bereits den deutschen DITIP Moscheen den Rücken gekehrt", erklärte Tilman Zülch, Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte Völker. "Unsere Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass der bis heute kemalistisch dominierte türkische Staat die einheimischen Christen unterdrückt und verfolgt."

Dank der Politik Kemal Atatürks und seiner jungtürkischen Vorgänger sei der Anteil der christlichen Bevölkerung bezogen auf die heutigen Grenzen der Türkei von 25 % auf heute 0,1 % zurückgegangen, 1913-1922 durch Genozid und ab 1923 durch anschließende ethnische Säuberungen (heute verharmlosend als "Bevölkerungsaustausch" bezeichnet) an armenischen, aramäisch-assyrischen und griechisch-orthodoxen Christen, durch Pogrome und Vertreibungen während der so genannten "Istanbuler Kristallnacht" 1955 und während der Zypern-Krise 1974 sowie durch Diskriminierungen und Verfolgungen von Christen seither.

Die katholischen und evangelischen Kirchen in der Türkei besitzen bis heute keinen eigenen Rechtsstatus, sind somit keine eigenständigen Körperschaften und nicht rechtsfähig. Ihre Gottesdienste müssen meist in Privatwohnungen stattfinden. Außerhalb von Touristengebieten wird in der Regel kein Kirchenneubau erlaubt. Der in Istanbul/Konstantinopel ansässige orthodoxe Patriarch von weltweit über 250 Millionen orthodoxen Christen wird in der Türkei nur als Oberhaupt der etwa 3.000 dort verbliebenen Griechisch-Orthodoxen anerkannt. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse werden Geistlichen nichttürkischer Staatsbürgerschaft in der Regel verweigert. Obwohl laut Artikel 40 des Lausanner Vertrages Nicht-Muslime das Recht auf Grundbesitz hatten, war es religiösen Minderheiten bis 2002 verboten, solche Immobilien zu erwerben. In unzähligen Fällen kam es zu Enteignungen.

Nach Schätzungen der Gesellschaft für bedrohte Völker leben in der Türkei heute bis zu 60.000 apostolische, unierte oder evangelische Christen armenischer Nationalität, etwa 3.000 Griechisch-Orthodoxe in Istanbul, 2.000 Syrisch-Orthodoxe im Tur Abdin im Südosten des Landes und rund 3.000 im Großraum Istanbul, 3.000 Syrisch-Unierte sowie jeweils einige 10.000 katholische oder evangelische Christen vorwiegend nichttürkischer Staatsbürgerschaft.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 27. Oktober 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
E-Mail: info@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2008