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AFRIKA/739: Protestwelle im Sudan - Menschenrechtler fordern Freilassung von Demonstranten


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 25. März 2019

Protestwelle im Sudan seit 100 Tagen (28.3.): Menschenrechtler fordern Freilassung von Demonstranten


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Freilassung hunderter Demonstranten im Sudan. Die seit 100 Tagen anhaltenden Proteste richteten sich gegen die Herrschaft des seit 30 Jahren regierenden Staatspräsidenten Omar Hassan al Bashir. Im Februar entließ die Regierung rund 2.400 Inhaftierte. Menschenrechtler vor Ort sprechen allerdings von einigen Hundert weiteren Gefangenen. Etwa 70 davon sind der GfbV namentlich bekannt.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Freilassung hunderter Demonstranten im Sudan, die seit Beginn der Protestwelle im Dezember 2018 willkürlich verhaftet wurden. "Das einzige Vergehen dieser Menschen ist, öffentlich Meinungsfreiheit einzufordern. Viele der Inhaftierten sind seit Monaten im Gewahrsam des Geheimdienstes. Wir fürchten um ihr Leben", erklärte Ulrich Delius, Direktor der GfbV am Montag in Göttingen. Die GfbV fordert zudem nachdrücklich, den Tod von drei Studenten aufzuklären. Ihre Leichen waren wenige Tage nach ihrer Festnahme bei Demonstrationen im Dezember und Januar gefunden worden.

Die Proteste richteten sich gegen die Herrschaft des seit 30 Jahren regierenden Staatspräsidenten Omar Hassan al Bashir. Trotz eines internationalen Haftbefehls wegen seiner Verantwortung für den Völkermord in Darfur strebt er eine Wiederwahl an. Massive Einschüchterungsversuche konnten die landesweiten Proteste vor allem junger Menschen nicht unterdrücken. Auch am Dienstag und Donnerstag dieser Woche sind Mahnwachen und Demonstrationen geplant.

Sudans Regierung hatte mehrfach versprochen, alle verhafteten Demonstranten freizulassen. Im Februar 2019 entließ sie rund 2.400 Inhaftierte. "Uns sind jedoch viele Fälle von Studenten, Universitätsdozenten und Mitarbeitern humanitärer Initiativen bekannt, die noch immer von den Behörden festgehalten werden", so Delius. Menschenrechtler vor Ort sprächen von einigen Hundert Gefangenen. Etwa 70 davon seien der GfbV namentlich bekannt.

So wird der 38-jährige Nazim Sirag seit seiner Festnahme am 31. Januar 2019 in Haft gehalten. Der Vater zweier junger Söhne leistete mit einer humanitären Initiative Erste Hilfe für Verletzte bei Demonstrationen. Vier weitere Mitstreiter seiner Initiative sind ebenfalls noch in Haft.

Auch der Universitätsdozent Abbas El Alam und der Bürgerrechtler und Publizist Shamseldin Dawelbeit werden vom Nationalen Geheimdienst NISS festgehalten. Mindestens 29 Studenten aus Darfur befinden sich seit ihrer Festnahme bei einer Demonstration am 23. Dezember 2018 in Haft.

Als am Donnerstag letzter Woche mehrere Dutzend Familienangehörige vor der NISS-Zentrale protestierten und Auskunft über das Schicksal der Inhaftierten forderten, lehnten die Behörden es ab, eine Petition der besorgten Eltern und Freunde anzunehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2019
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2019

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