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AFRIKA/713: Mindestens 19 unbewaffnete Tuareg-Nomaden in Mali ermordet


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 26. September 2018

Schutz der Zivilbevölkerung muss verbessert werden


Göttingen, den 26. September 2018 - Nach der Ermordung von mindestens 19 unbewaffneten Tuareg-Nomaden im Norden Malis hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine unabhängige Untersuchung der Übergriffe und einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung gefordert. "Der Norden Malis kommt nicht zur Ruhe. Radikale Islamisten und Banditen schüren Gewalt und Spannungen in der Region. Weder die UN-Friedenstruppe Minusma, noch der französische Antiterror-Einsatz Barkhane oder Malis Armee sind dazu in der Lage, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. Der neu gewählte Staatspräsident Malis Ibrahim Boubacar Keita hatte noch am letzten Samstag angekündigt, der Herstellung der Sicherheit im Land oberste Priorität für seine nun beginnende neue Amtsperiode zu geben.

Mindestens 17 Nomaden wurden am Dienstag bei einem Überfall unbekannter bewaffneter Motorradfahrer auf zwei Tuareg-Camps getötet. Die Lager lagen 45 Kilometer westlich der Stadt Menaka im Nordosten des Landes. Die Angreifer erschossen die 17 Zivilisten der Tuareg-Gruppe der Ibogholitane, die sie in den Camps antrafen. Unter den Getöteten waren auch viele Jugendliche.

Am letzten Samstag waren in der Stadt Kidal zwei führende Clan-Chefs der Tuareg von radikalen Islamisten auf offener Straße erschossen worden. Saida Ould Cheik Cheick und Mohamed Ag Eljamet wurden von schwer bewaffneten Motorradfahrern umringt und getötet.

Die GfbV warnte, die Morde würden den Kreislauf der Gewalt im Norden Malis weiter schüren. Dringend müssten die Verantwortlichen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. "Die eskalierende Gewalt im Norden Malis zeigt, wie wichtig es ist, dass Malis Regierung endlich das Friedensabkommen mit den Tuareg umsetzt, um die Beachtung von Recht und Gesetz im Norden Malis wirksam durchzusetzen. Islamisten und Banditen dürfen nicht länger von rechtsfreien Räumen profitieren", erklärte Delius. Malis Regierung wirft die Menschenrechtsorganisation vor, das im Jahr 2015 vereinbarte Friedensabkommen mit Tuareg-Gruppen nur schleppend umzusetzen und damit die Unsicherheit im Norden des Landes zu schüren.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. September 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2018

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