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GRUNDSÄTZLICHES/318: Warum eigentlich Kinderrechte? (ai journal)


amnesty journal 01/2015 - Das Magazin für die Menschenrechte

Warum eigentlich Kinderrechte?

von Else Engel


Die Frage, warum wir uns in dieser Ausgabe des Amnesty Journals Kinderrechten widmen, ist leicht zu beantworten. Vor 25 Jahren, am 20. November 1989, verabschiedete die UNO die Kinderrechtskonvention, die Menschenrechte für unter 18-Jährige enthält.

Doch warum gibt es überhaupt eine gesonderte Kinderrechtskonvention? Grundsätzlich gelten die Menschenrechte für alle Menschen, ungeachtet ihres Alters, doch werden Kinder und Jugendliche nicht immer selbstverständlich mitbedacht. Beispielsweise wenn in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinung und Meinungsäußerung". Die Kinderrechtskonvention wiederholt daher einige Menschenrechte, die auch in anderen Abkommen festgehalten sind. Damit macht sie unmissverständlich klar, dass Kinder ebenfalls Träger dieser Rechte sind.

In anderen Punkten geht die Kinderrechtskonvention konkreter auf den Schutz oder die Teilhabe von Kindern ein als andere Abkommen. Sie gibt auch genauer Auskunft, welche Rechte beispielsweise Flüchtlingskinder oder Kinder getrennter Eltern haben. Außerdem einigten sich die Staaten darauf, die Todesstrafe für Minderjährige explizit zu verbieten.

Die Kinderrechtskonvention ist das Menschenrechtsabkommen, das von den meisten Staaten weltweit ratifiziert wurde. Für Amnesty International und andere Organisationen ist sie ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit einzufordern. Amnesty setzt sich zum Beispiel für die Rechte von Kindern in Haft, in gewaltsamen Konflikten und auf der Flucht ein, aber auch für Kinder, die von Vertreibung oder der Todesstrafe bedroht sind, oder für Kinder, die als Angehörige einer Minderheit diskriminiert werden. Amnesty leistet zudem mit vielfältiger Menschenrechtsbildung einen wichtigen Beitrag dazu, sowohl Kinder als auch Erwachsene für Kinderrechte zu sensibilisieren. Dieser Einsatz erfordert eine breite Unterstützung und einen langen Atem. Über beides verfügen wir. Dennoch könnte Amnesty die Kinderrechte noch stärker in ihrer Menschenrechtsarbeit verankern.


Else Engel ist Mitglied der Koordinationsgruppe Kinderrechte der deutschen Amnesty-Sektion.

Netzwerk Kinderrechte mit regelmäßigen Aktionsvorschlägen:
www.amnesty.de/netzwerke-fuer-die-menschenrechte#netzwerkkinderrechte

E-Mail: netzwerk-kinderrechte@amnesty.de

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Quelle:
amnesty journal, Dezember 2014 / Januar 2015, S. 18
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2015

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