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AKTION/914: Urgent Action - Kuba - Bloggerin darf nicht nach Brasilien reisen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-038/2012, AI-Index: AMR 25/003/2012, Datum: 7. Februar 2012 - mr

Kuba
Bloggerin darf nicht nach Brasilien reisen


Frau YOANI SÁNCHEZ

Die kubanischen Behörden haben der Bloggerin Yoani Sánchez die Ausreise nach Brasilien verweigert. Sie wollte dort an der Aufführung eines Dokumentarfilms zum Recht auf freie Meinungsäußerung teilnehmen. Amnesty International geht davon aus, dass die Ausreiseverweigerung eine Strafmaßnahme für ihre deutliche Kritik an den mangelnden bürgerlichen und politischen Rechten auf Kuba ist. Die kubanischen Behörden setzten die kubanische Bloggerin Yoani Sánchez am 3. Februar darüber in Kenntnis, dass ihr Antrag auf eine Reise nach Brasilien abgelehnt wurde. Sie war eingeladen worden, am 10. Februar an der Aufführung eines Dokumentarfilms teilzunehmen, in dem es um die Erfahrungen honduranischer und kubanischer BloggerInnen mit der Zensur geht. Sie selbst kommt auch in dem Film vor. Damit verweigern die kubanischen Behörden Yoani Sánchez seit Mai 2008 bereits zum 19. Mal die Ausreise aus Kuba. Die Migrations- und Ausländerbehörde (Dirección de Migración y Extranjería) hat ihre Gesuche jedes Mal abgelehnt, obwohl sie im Besitz eines gültigen Passes und gültiger Visa für ihren jeweiligen Zielort war. Wie in allen vorhergehenden Fällen hat Yoani Sánchez auch diesmal keine Begründung für die Ablehnung erhalten.

In ihrem Blog Generación Y schreibt Yoani Sánchez über den Alltag auf Kuba und die dortigen Einschränkungen der politischen und bürgerlichen Rechte. Sie setzt sich für die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie für das Recht auf Reisefreiheit in und außerhalb von Kuba ein und ist mit diesen Forderungen inzwischen zu einer der bekanntesten KritikerInnen der kubanischen Regierung geworden.

In den vergangenen Jahren wurden verschiedenen kubanische DissidentInnen, die in anderen Ländern Menschenrechtspreise oder andere Auszeichnungen entgegen nehmen sollten, die Ausreisevisa verweigert. Amnesty International geht davon aus, dass die Verweigerung des Ausreisevisums für Yoani Sánchez eine Strafmaßnahme für die friedliche Äußerung ihrer kritischen Ansichten ist und damit auch verhindert werden soll, dass sie sich auf internationaler Ebene äußert.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Yoani Sánchez ist zu der Aufführung des Dokumentarfilms Conex+o Cuba > Honduras des brasilianischen Filmemachers Dado Galvao eingeladen worden. Darin wird die Geschichte einer Reihe von kubanischen und honduranischen BloggerInnen - unter ihnen Yoani Sánchez - erzählt, die in ihren Ländern von Zensur betroffen sind. Die Aufführung soll am 10. Februar in Jequié im brasilianischen Bundesstaat Bahia stattfinden.

KubanerInnen, die ins Ausland reisen wollen, müssen ein Ausreisevisum mit der Bezeichnung Tarjeta Blanca beantragen. Dieser Vorgang ist für die Mehrheit der KubanerInnen sehr bürokratisch und außerdem kostspielig. Die kubanische Regierung setzt die Verweigerung des Ausreisevisums zudem häufig als Strafmaßnahme gegen RegierungskritikerInnen und DissidentInnen ein. Yoani Sánchez und anderen offenen KritikerInnen der Regierung ist die Tarjeta Blanca bereits bei einer Reihe von Gelegenheiten verweigert worden. Am 11. Oktober 2009 wurde es Yoani Sánchez untersagt, in die Vereinigten Staaten zu reisen, um dort einen internationalen Journalismuspreis entgegenzunehmen. Sie wurde außerdem 2008 daran gehindert, nach Spanien zu reisen, um die Ortega y Gasset-Auszeichnung für digitalen Journalismus in Empfang zu nehmen. Dem unabhängigen Journalisten Guillermo Fariñas wurde 2010 der Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments verliehen. Auch ihm verwehrten die kubanischen Behörden die Ausreise nach Straßburg. 2005 waren bereits Vertreterinnen der Damas de Blanco an der Entgegennahme des Preises gehindert worden. Die Gruppe Damas de Blanco setzt sich aus Freundinnen und Angehörigen der 75 im März 2003 inhaftierten RegierungskritikerInnen zusammen. Und schon 2002 war es Oswaldo Payá Sardiñas, einem der Leiter des Varela-Projekts, nicht gestattet worden, den Sacharow-Preis in Straßburg in Empfang zu nehmen.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie höflich auf, Yoani Sánchez ein Ausreisevisum auszustellen, damit sie uneingeschränkt aus Kuba aus- und wieder einreisen kann.

- Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Recht auf Reisefreiheit durch Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 12 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten Kuba zählt, weltweit anerkannt ist.

- Bitte sorgen Sie dafür, dass die Einschränkungen der Reisefreiheit aufgehoben werden, die insbesondere gegen DissidentInnen und unabhängige JournalistInnen verhängt werden.


APPELLE AN

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF
Raúl Castro Ruz
Presidente de la Repúlica de Cuba
La Habana
KUBA
(korrekte Anrede: Su Excelencia / Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 537) 83 33 085
E-Mail: cuba@un.int (c/o Cuban Mission to UN / c/o Kubanische Vertretung bei der UNO)

INNENMINISTER
General Abelardo Coloma Ibarra
Ministro del Interior y Prisiones
Ministerio del Interior
Plaza de la Revolución
La Habana
KUBA
(korrekte Anrede: Su Excelencia / Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 537) 85 56 621 (drücken Sie auf "senden" wenn Sie eine Stimme hören)
E-Mail: correominint@mn.mn.co.cu


KOPIEN AN

BLOGGERIN
Yoani Sánchez
E-Mail: yoani.sanchez@gmail.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK KUBA
S.E. Herrn Raúl Becerra Egaña
Stavanger Str. 20
10439 Berlin
Fax: 030-916 4553
E-Mail: embacuba-berlin@botschaft-kuba.de oder
cpolitica@botschaft-kuba.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. März 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on the authorities to issue Yoani Sánchez with an exit visa to freely leave and return to her country.

- Reminding the authorities that the right to freedom of movement is universally recognized under Article 13 of the Universal Declaration of Human Rights and article 12 of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Cuba is a signatory.

- Expressing concern at the restrictions on freedom of movement that are being imposed on Cubans, particularly dissidents and independent journalists and urging the authorities to end these restrictions.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-038/2012, AI-Index: AMR 25/003/2012, Datum: 7. Februar 2012 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2012