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AKTION/854: Urgent Action - Belarus - Sannikau im Mahiljou-Gefängnis


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-299/2011-2, AI-Index: EUR 49/023/2011, Datum: 17.11.2011 - ns

Belarus
Sannikau im Mahiljou-Gefängnis

Weitere Informationen zu UA-299/2011 (EUR 49/019/2011, 30.09.2011 und EUR 49/022/2011, 16.11.2011)


Herr ANDREI SANNIKAU

Am 17. November teilte der Direktor des Gefängnisses in Mahiljou im Nordosten von Belarus dem Anwalt von Andrei Sannikau mit, dass dieser sich im dortigen Gefängnis befinde. Allerdings wurde dem Anwalt der Kontakt zu Andrei Sannikau verwehrt, da der Gefangene derzeit scheinbar woandershin verlegt wird.

Diese Information deutet darauf hin, dass Andrei Sannikau am 16. November von der Arbeitskolonie in Babrujsk, wo er seine Strafe verbüßte, in das Gefängnis in Mahiljou verlegt wurde. Der Gefängnisdirektor teilte dem Anwalt des Gefangenen mit, dass man ihn von dort aus nochmals verlegen werde. Aber weder der Anwalt noch die Familie von Andrei Sannikau wissen, wohin man ihn verlegen wird. Der Transport der Häftlinge in andere Gefängnisse stellt eine hohe seelische und körperliche Belastung für diese dar und erfolgt unter schlechten Bedingungen. Die Häftlinge werden von Hunden bewacht und ihnen wird keine regelmäßige Flüssigkeits- oder Nahrungsversorgung gewährt.

Andrei Sannikau war aufgrund seiner friedlichen Teilnahme an den Demonstrationen in Minsk nach den Wahlen im Dezember 2010 zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Viele derjenigen, die ebenfalls im Zuge dieser Demonstrationen festgenommen worden waren, ließ man frei, nachdem sie ein Geständnis unterzeichneten, in dem sie zugaben, die "Massenkrawalle" organisiert oder an ihnen teilgenommen zu haben. Amnesty International ist der Ansicht, dass Andrei Sannikau deshalb ständig in andere Gefängnisse transportiert wird, um verstärkten Druck auf ihn auszuüben und ihn zu einem Geständnis zu zwingen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Andrei Sannikau, Präsidentschaftskandidat der Opposition, wurde im Mai wegen der Teilnahme an den Demonstrationen nach der Wahl zu fünf Jahren Haft verurteilt. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass die erhobenen Anklagepunkte gegen ihn sowie mindestens fünf weitere Männer unbegründet sind und sie nur deshalb Ziel der Behörden wurden, weil sie ihre Rechte auf Versammlungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung in friedlicher Weise ausgeübt haben.

Im September 2011 wurden die gewaltlosen politischen Gefangenen Andrei Sannikau und Zmitser Dashkevich über einen Zeitraum von mehr als zehn Tagen von einer Gefängniskolonie zur anderen transportiert. Zwischen dem 20. und dem 26. September hatte der Anwalt von Andrei Sannikau keinerlei Informationen über dessen Verbleib erhalten. Die Ehefrau von Andrei Sannikau, Iryna Khalip, berichtete bei einer Pressekonferenz, dass ihr Mann von den Mitinsassen in Wizebsk mit folgenden Worten bedroht worden sei: "Wir haben nicht die Absicht, dich umzubringen, aber...vielleicht wirst du in eine andere Zelle verlegt, wo sie dich schlagen oder sogar töten. Manchmal bringen Gefangene sich gegenseitig um. Das passiert."

Es liegen keinerlei neue Informationen über den politischen Aktivisten Zmitser Dashkevich vor.

Amnesty International fordert weiterhin die Freilassung der gewaltlosen politischen Gefangenen, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen im Dezember 2010 festgenommen wurden. Außer Andrei Sannikau und Zmitser Dashkevich, der am 24. März zu zwei Jahren harter Arbeit verurteilt wurde, sind folgende weitere gewaltlose politische Gefangene in Belarus inhaftiert: Zmitser Bandarenka, der am 26. März zu 2 Jahren Haft verurteilt wurde; Eduard Lobau, der am 24. März eine vierjährige Haftstrafe erhielt; der am 16. Mai zu drei Jahren Haft verurteilte Pavel Sevyarynets sowie Mykalau Statkevich, dessen am 26. Mai verkündetes Urteil sich auf sechs Jahre Haft beläuft.

Ein weiterer gewaltloser politischer Gefangener, Dzmitry Uss, wurde im Mai 2011 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, aber bereits am 1. Oktober wieder freigelassen.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bitte Sie dringend, Andrei Sannikau unverzüglich den Kontakt zu seinem Anwalt zu gewähren.

- Ich möchte Sie daran erinnern, dass Andrei Sannikau ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der friedlichen Äußerung seiner politischen Ansichten inhaftiert wurde. Daher fordere ich Sie auf, ihn und auch alle anderen gewaltlosen politischen Gefangenen, die in Verbindung mit den Demonstrationen im Dezember 2010 festgenommen wurden, unverzüglich und bedingungslos freizulassen.

- Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass es die Pflicht der Behörden ist, das psychische und physische Wohlergehen der Gefangenen zu garantieren. Dies beinhaltet den Schutz vor Übergriffen durch Dritte oder BehördenvertreterInnen.

- Bitte sorgen Sie dafür, dass Andrei Sannikau nicht durch VertreterInnen der Behörden oder Dritte gefoltert oder misshandelt wird.


APPELLE AN

GENERALSTAATSANWALT
Alexander Koniuk
Ul. Internatsionalnaya 22
220050 Minsk
BELARUS
Fax: (00 375) 17 226 42 52
(korrekte Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: berlin@belembassy.org oder
info@belarus-botschaft.de

INNENMINISTER
Anatoly Kuleshov
Ul. Gorodskoi Val 2.
220050 Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 375) 17 203 99 18


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Dezember 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Call on the Belarusian authorities to immediately allow Andrei Sannikau access to his lawyer.

- Remind the Belarusian authorities that Andrei Sannikau is a prisoner of conscience, imprisoned solely for the peaceful expression of his political views and that he should be released immediately and unconditionally, along with all other prisoners of conscience held in connection with demonstrations in December 2010.

- Remind them that they have a duty to protect the physical and psychological wellbeing of those in custody, this includes a duty to protect prisoners from attacks by third parties as well as state agents.

- Call on the authorities to ensure that he is not tortured or ill-treated by state officials or third parties.


*


Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-299/2011-2, AI-Index: EUR 49/023/2011, Datum: 17.11.2011 - ns
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Heerstr. 178, 53111 Bonn
Telefon:+ 49 228 98373-0, Fax: +49 228 630036
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Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2011