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AKTION/756: Urgent Action - Ägypten - Blogger in Einzelhaft


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-254/2011-1, AI-Index: MDE 12/049/2011, Datum: 30. August 2011 - mf

Ägypten
Blogger in Einzelhaft


Herr Maikel Nabil Sanad

Die Familie des gewaltlosen politischen Gefangenen Maikel Nabil Sanad, der sich seit dem 23. August 2011 im Hungerstreik befindet, hat Amnesty International mitgeteilt, dass er in Einzelhaft gehalten wird und sich sein Gesundheitszustand verschlechtert.

Der 25 Jahre alte Maikel Nabil Sanad befindet seit dem 23. August 2011 aus Protest gegen seine anhaltende Inhaftierung im Gefängnis al-Marg im Gouvernement Qalyubiya im Hungerstreik. Zunächst nahm er nur keine Nahrung, aber Wasser und Medikamente zu sich. Seine Familie sagt, dass er seit dem 30. August auch Wasser und Medikamente verweigert.

Die Familie darf ihn einmal in 15 Tagen besuchen. Doch als sie ihn wie vereinbart am 30. August aufsuchen wollte, teilten die Gefängnisangestellten mit, dass er niemanden sehen wolle. Seine Familie ist sehr besorgt, denn sie befürchtet, dass er möglicherweise krank ist oder misshandelt wird und in Einzelhaft gehalten wird, denn er hat Besuche seiner Familie zuvor noch nie abgelehnt. Obwohl die Familie keinen direkten Kontakt zu Maikel Nabil Sanad hatte, seit er in den Hungerstreik getreten ist, hat sie erfahren, dass er sich seit dem 24. August in Einzelhaft befindet. Das bestätigten nun auch die Gefängnisbehörden. Die Familie teilte Amnesty International weiter mit, dass GefängniswärterInnen Maikel Nabil Sanad während der ersten Tage des Hungerstreiks damit drohten, ihm konstruierte Drogendelikte anzuhängen, wenn er den Hungerstreik nicht beende. Erst am 25. und nicht schon am 23. August erkannten die Behörden offiziell an, dass er in den Hungerstreik getreten ist. Maikel Nabil Sanads Familienangehörige sind zutiefst um seine Gesundheit besorgt, zumal sie aus geheimen Quellen wissen, dass sich sein Zustand sehr verschlechtert hat. Sie befürchten, dass er in Lebensgefahr ist, weil er die Medikamente für sein Herzleiden und gegen seinen Bluthochdruck nicht einnimmt. Sie nehmen weiter an, dass er von den GefängnisärztInnen keine angemessene medizinische Versorgung erhält.

Die Festnahme von Maikel Nabil Sanad fand am 28. März in seiner Wohnung in Kairo statt. Am 10. April wurde er von einem Militärgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Anklagen lauteten "öffentliche Verunglimpfung der Armee" durch Kommentare auf Facebook und "Verbreitung von Lügen und Gerüchten über die Streitkräfte" in seinem Blog. Nach Einschätzung von Amnesty International handelt es sich bei Maikel Nabil Sanad um einen gewaltlosen politischen Gefangenen, dessen Festnahme allein darin begründet liegt, dass er sein Recht auf freie Meinungsäußerung in friedlicher Weise wahrgenommen hat.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Maikel Nabil Sanads Familie teilte Amnesty International mit, dass er nach seiner Festnahme weder Besuch von seiner Familie noch von seinen Rechtsbeiständen erhalten durfte. Er bekam keine angemessene medizinische Versorgung und seine Gesundheit verschlechterte sich so sehr, dass er einmal das Bewusstsein verlor.

Maikel Nabil Sanad war vor seiner jetzigen Festnahme bereits zwei Mal für kurze Zeit in Haft gehalten worden, das erste Mal im November 2010, nachdem er auf seiner Website eine Erklärung zugunsten des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen veröffentlicht hatte. Seine zweite Festnahme hatte Anfang Februar 2011 stattgefunden, als sich Maikel Nabil Sanad auf dem Weg zu einer Protestveranstaltung befand. Nach zwei Tagen war er wieder frei gelassen worden. Nach Einschätzung von Amnesty International handelt es sich bei Maikel Nabil Sanad um einen gewaltlosen politischen Gefangenen, dessen Festnahme allein darin begründet liegt, dass er sein verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung in friedlicher Weise wahrgenommen hat.

Nach Angaben des Obersten Rates der Streitkräfte sind seit der Mobilmachung am 28. Januar 2011 rund 10.000 Zivilpersonen unter der Anklage der Beleidigung der Streitkräfte vor Militärgerichte gestellt worden. Auch Teilnehmende an Protesten und Streiks oder Menschen, die wegen "Rowdytums", Verstößen gegen die Ausgangssperre, illegalen Waffenbesitzes, Zerstörung von Eigentum, Diebstahl oder Körperverletzung festgenommen worden sind, haben sich vor Militärgerichten verantworten müssen.

Berufungsverfahren vor Militärgerichten unterliegen den für Revisionsprozesse geltenden Regelungen. Dies bedeutet, dass das Oberste Berufungsgericht der Streitkräfte nicht die Beweislage oder die faktische Begründetheit der Anklage prüft, sondern lediglich die angewandten Rechtsvorschriften und ihre Auslegung sowie verfahrensrechtliche Fragen.

Amnesty International lehnt in Übereinstimmung mit internationalen Rechtsgrundsätzen Militärgerichtsverfahren gegen Zivilpersonen ab, da solche Verfahren das Recht von Angeklagten auf einen fairen und öffentlichen Prozess vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht verletzen, wie es in dem Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragspartner Ägypten ist, verbrieft ist.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie auf, Maikel Nabil Sanad unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Amnesty International geht davon aus, dass er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft gehalten wird.

- Stellen Sie bitte sicher, dass Maikel Nabil Sanad angemessen medizinisch versorgt wird.

- Mit Nachdruck bitte ich Sie, Maikel Nabil Sanad vor jeglicher Art der Misshandlung zu schützen.


APPELLE AN

MILITÄRSTAATSANWALT
Major-General Medhat Radwan
Military Judicial Department
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear General Attorney/ Sehr geehrter Herr Militärstaatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 412 0980 (Bitte sagen Sie: "Fax please")

LEITER DER MILITÄRJUSTIZ
Major-General Ahmed Abd Allah
Military Judicial Department
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Director/ Sehr geehrter Herr Abd Allah)
Fax: (00 202) 2 402 4468 oder (00 202) 2 411 3452


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 - 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Oktober 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on the authorities to release Maikel Nabil Sanad immediately and unconditionally, as Amnesty International believes he is a prisoner of conscience, detained solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

- Urging them to ensure that Maikel Nabil Sanad receives any medical attention he may require.

- Calling on them to ensure that Maikel Nabil Sanad is not subjected to any form of ill-treatment.


*


Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-254/2011-1, AI-Index: MDE 12/049/2011, Datum: 30. August 2011 - mf
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2011